ich habe einen Sichtschutz aus Holz zum Nachbarn hin (Reihenhaus) den ich durch eine Mauer ersetzen kann.
Ich habe mich also ein bißchen duch Bauverordnungen etc. durchgewühlt und darf anscheinend in Hessen eine 2m hohe Mauer ohne Baugenehmigung bauen, aber in einem Zusatz stand dann etwas von einer Genehmigung.
(Ich finde das aber nicht mehr, das war so ein Zusatzvermerk, bezüglich der Errichtung)
Brauche ich nun eine Baugenehmigung oder nicht ?
Dann habe ich noch eine Frage, die Mauer würde auf einem bereizt vorhandenen Sockel stehen… Ist etwas kompliziert zu erklären.
Die Terasse fällt zum Garten hin ab.
Die Außenwand ist etwas zurückversetzt, sitzt ca. 1m weiter hinten als die Zwischenwände der Häuser
Der Sockel beginnt am oberen Ende der Terasse (in einer gedachten Linie) mit einer Höhe von 0cm und ist „im Wasser“ , also je weiter die Terasse zum Garten hin abfällt um so höher wird dieser Sockel.
Messe ich nun die 2m Höhe ab Oberkante Sockel oder ab Terasse (am Ende der Zwischenwand) ? Wenn ab Terasse oberes oder unteres Ende.
Bei einer maximalen Länge von 2,50m der Sichtschutzmauer, messe ich ab Außenwand, oder ab Ende Hausseitenwand.
Hallo,
so, wie Du schreibst, solltest Du dringend einen Statiker oder Architekten vor Ort befragen. Der weiß dann auch, was genau von wem zu genehmigen ist.
Eine Mauer einfach so auf einen Sockel zu stellen geht nicht. Die fällt um. Und 2m Mauer wiegen schon ganz nett, da möchte ich nicht drunter liegen.
Gruß
loderunner
Hallo,
gemessen wird ab Oberkante Geländeoberfläche. Und ich kann nur was zur Landesbauordnung NRW sagen. Da sind undurchsichtige Einfriedungen (sprich Mauer) ohne Abstandsfläche zum Nachbargrundstück bis zu einer Höhe von 2,00m genehmigungsfrei.
Ich würde aber in jedem Fall beim ansässigen Bauamt anrufen (Terminvergabe), um zu erfahren wie es gehandhabt wird und ob nicht eventuell ein Freistellungsverfahren, also quasi der erlaubte Baubeginn trotz nicht erteiltem Bauantrag, notwendig ist.
Sollte ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren notwendig sein, dann musst du in jedem Fall die Abstandfläche bzw die Höhe nachweisen.
Hinsichtlich der Standfestigkeit bist du als Bauherr natürlich selbst verantwortlich und haftbar.
ich habe einen Sichtschutz aus Holz zum Nachbarn hin
(Reihenhaus) den ich durch eine Mauer ersetzen kann.
Hallo Chris, hast du Ärger mit deinem Nachbarn oder möchtest du welchen?
Frage: Weiß dein Nachbar Bescheid? Wenn er einverstanden ist geht es bei der Behörde wesentlich einfacher.
Gruß Werner