Guten Tag liebe Experten,
Ich wollte fragen ob es nötig ist für einen Mauerdurchbruch geringer Größe einen Statiker zu befragen.
Es handelt sich um die Außenmauer eines 4-Stöckigen Hauses. Im Erdgeschoß wird ein Durchbruch von 200mm x 200mm Querschnitt benötigt. Das entstehende Loch dürfte also auf keinen Fall größer als 300mm x 300mm werden.
Es dient dem Einbau einer Katzentür. Das Loch soll unter einem Fenster gemacht werden. Dort ist die Außenmauer bereits dünner, von Innen wurde unter dem Fenster eine Ausparung gelassen, die Groß und tief genug für einen Heizkörper ist.
Die Mauer ist an dieser Stelle wohl nur ca. 200mm stark.
Ich möchte bei der Eigentümerversammlung um Erlaubnis für den Durchbruch bitten und hätte daher gerne ein bisschen den Rücken gestärkt, dass ein Durchbruch dieser Größenordnung unbedenklich ist. Gerade, weil ich vermute, dass der Wandteil unter dem Fenster, verdünnt wie er ist, nicht als tragender Teil des Hauses gedacht sein kann.
Vielen Dank für eure Meinungen, Ich würde mich sehr freuen falls ihr irgendwelche links oder Literatur habt, die bestätigen, dass derartig kleine Durchbrüche unbedenklich sind; Sofern ihr zustimmt.
Schöne Grüße,
Baer