Maulbeerbaum - Grenzabstand?

Moin Experten,

ich habe vor mir einen Maulbeerbaum anzuschaffen - genauer gesagt einen „Morus x platanifolia fruitless“. Mein Problem: obwohl ich nicht nur das Nachbarrecht von Rheinland-Pfalz (§44) durchgesehen habe, sondern auch über Google nach allen möglichen Listen geschaut habe - ich finde den Baum einfach nirgendwo!

Gilt das nun als ein „sehr stark wachsender“ Baum, oder als ein „stark wachsender“? Gilt er als Obstbaum, obwohl er ja „fruitless“ ist?

Welchen Pflanzabstand zum Nachbarn muss man also einhalten?

(Nein, ich denke nicht, dass das eine „Allgemeine Rechtsfrage“ ist: hier geht es mehr darum, mit welchen anderen Bäumen die Maulbeere vom Wuchs her vergleichbar ist)

Gruß
Stefan

Hallo, Stefan,
hier kannst Du so ein Bäumchen sehen. http://i368.photobucket.com/albums/oo129/Gabriella-C… Vielleicht lässt sich daran abschätzen, ob das wirklich etwas für Dich ist. Dieser Baum steht allerdings in Italien und in der (italienischen) Beschreibung dazu steht, dass man nicht erwartet, dass der Baum höher als 10 Meter wird.

auf dieser Seite http://www.gardensandplants.com/uk/plant.aspx?plant_… wird die maximale Höhe mit 15m und der Kronenduchmesser mit 12m angegeben.

Gruß
Eckard

Hallo Eckard,

Danke für Deine Antwort.

hier kannst Du so ein Bäumchen sehen.
http://i368.photobucket.com/albums/oo129/Gabriella-C…
Vielleicht lässt sich daran abschätzen, ob das wirklich etwas
für Dich ist.

Oh, den habe ich schon in Natura gesehen. Ein sehr schöner Baum!

auf dieser Seite
http://www.gardensandplants.com/uk/plant.aspx?plant_…
wird die maximale Höhe mit 15m und der Kronenduchmesser mit
12m angegeben.

Ok, würde er damit eher in diese Gruppe:
Bergahorn (Acer Pseudoplatanus), Sommerlinde (Tilia platyphyllos), Pappelarten (Populus), Platane (Platanus acerifolia), Roßkastanie (Aesculus hippocastanum), Stieleiche (Quercus robur), ferner Douglasfichte (Pseudotsuga taxifolia), Fichte (Picea abies), österreichische Schwarzkiefer (Pinus nigra austriaca), Atlaszeder (Cedrus atlantica)

Oder eher in diese Gruppe gehören:
Hainbuche (Carpinus betulus), Vogelbeere (Sorbus aucuparia), Weißbirke (Beluta pendula), Zierkirsche (Prunus serrulata), Kiefer (Pinus sylvestris), Lebensbaum (Thuja occidentalis)

Das der Gesetzgeber das aber auch immer so kompliziert machen muss…

Gruß
Stefan

Ok, würde er damit eher in diese Gruppe:
Bergahorn (Acer Pseudoplatanus), [… etc.]
Oder eher in diese Gruppe gehören:
Hainbuche (Carpinus betulus), [… etc.]

Hallo, Stefan,
wer immer diese Listen zusammengestellt hat, dürfte wohl von Botanik eher weniger Ahnung gehabt haben.
Da in der zweiten Gruppe überwiegend eher schlankwüchsige Bäume zu finden sind, müßte man m.E. Deinen Maulbeerbaum eher in die erste Gruppe einordnen.
Gruß
Eckard

Hi,

wer immer diese Listen zusammengestellt hat, dürfte wohl von
Botanik eher weniger Ahnung gehabt haben.

Nunja, das dürften wohl Politiker gewesen sein. Wundert es einen dann wirklich?

Da in der zweiten Gruppe überwiegend eher schlankwüchsige
Bäume zu finden sind, müßte man m.E. Deinen Maulbeerbaum eher
in die erste Gruppe einordnen.

Alles klar. Also mindestens 4m Abstand. Kein Problem.

Ich danke Dir!

Gruß
Stefan