Moin Experten,
ich habe vor mir einen Maulbeerbaum anzuschaffen - genauer gesagt einen „Morus x platanifolia fruitless“. Mein Problem: obwohl ich nicht nur das Nachbarrecht von Rheinland-Pfalz (§44) durchgesehen habe, sondern auch über Google nach allen möglichen Listen geschaut habe - ich finde den Baum einfach nirgendwo!
Gilt das nun als ein „sehr stark wachsender“ Baum, oder als ein „stark wachsender“? Gilt er als Obstbaum, obwohl er ja „fruitless“ ist?
Welchen Pflanzabstand zum Nachbarn muss man also einhalten?
(Nein, ich denke nicht, dass das eine „Allgemeine Rechtsfrage“ ist: hier geht es mehr darum, mit welchen anderen Bäumen die Maulbeere vom Wuchs her vergleichbar ist)
Gruß
Stefan