Hallo,
wenn ein Mieter Mäuse in der Wohnung hat, wer ist für die Kosten zuständig, die entstehen, wenn diese entfernt werden sollen? Zum Beispiel durch einen Kammerjäger?
DANKE und Grüße
Hallo,
wenn ein Mieter Mäuse in der Wohnung hat, wer ist für die Kosten zuständig, die entstehen, wenn diese entfernt werden sollen? Zum Beispiel durch einen Kammerjäger?
DANKE und Grüße
Der Staub und Schmutz an den Fenstern wurde auch nicht mitgemietet, wird zeit, dass der Vermieter bei mir mal wieder Putzt. In einer meinen antworten ist ein Link zu Urteilen. Kannst ja mal duchrgehen, einige Gerichte Verneinen die Kosten für den vermieter, vor allen bei Wohnungen auf dem Land und Mäuse in niedriger Zahl.
Weil Mäuse nicht mietgemietet worden sind von dir. Der Vermieter ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung zuständig. Mäuse in der Wohnung sind eine Mangel der anzuzeigen ist. Möglicherweise stehen bis zur Mangelbeseitigung sogar Mietminderung zu.
Also eine Wohnung im Wald auf eine Berg.
Dann wird das vermutlich so laufen, kann der Vermieter nachweisen, dass der Mieter das Verschuldet hat, wird der Mieter Zahlen müssen. Ansonsten ist der Vermieter dran, wobei die Sache mit den Mäusen bis zu einer geringen Anzahl als allgemeines Lebensrisiko angesehen wird, je nach Lage des Objektes mit unterschiedlicher Mäuseanzahl. Daher kann man das nicht ganz so pauschal Beantworten und jeder Einzelfall muss einzeln geprüft werden.
Fraglich wer hat den Kammerjäger bestellt?
Mäuse in der Wohnung stellen einen Mietmangel dar. Der Mangel ist beim Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Vermieter ist auch für die Beseitigung der Mäuseplage zuständig. Die Kosten trägt er, es sei denn, du wusstest bei Mietbeginn von der Problematik.
Hallo,
Stellt sich die Frage, warum hat der Mieter Mäuse?
Wurden die Umlegung der kalten Betriebskosten nach II Bv vereinbart?
Wird regelmäßig eine Schädlingsbekämpfung durchgeführt?
Ach ja wo liegt die Wohnung Wald / Land / Stadt?
jep, sehe ich genauso!
Wieso?
Mal nur so angenommen, die Wohnung ist seit 1950 vermietet, an verschiedene Mieter, noch nie Mäuse, jetzt auf einmal. Was hat der Vermieter damit zu tun?
Hallo,
Betriebskosten werden pauschal abgerechnet
keine Schädlingsbekämpfung, warum auch?
Badenwürttemberg
die Frag kam auf, durch den Beitrag mit der Lebendfalle an anderer Stelle.
Grüße
Staub und Schmutz werden sehr wohl mitgemietet . Jedenfalls ist keine Wohnung 100% staub- und schmutzfrei. Mit den Mäusen ist es so, wenn eine durchs Zimmer huschte bei der Besichtigung (oder Übergabe) und es trotzdem zum unterschriebenen Mietvertrag (oder Abnahme der Wohnung) kommt, wussten alle von dem Mangel. Anders ist es, wenn die Mäuse plötzlich dazukommen. Dann hat der Mieter die s.g. Obhutspflicht den Mangel zu melden. Die Beseitigung des Mangels obliegt immer beim Vermieter.Was du mit den Gerichten meinst bezieht sich auf Mietminderung. Eine Maus begründet sicher keine Mietminderung, mehrere schon.
PS: Das mit dem Putzen war albern. Und zeigt, wie wenig du von dem Sachverhalt verstehst.
Vermieter wäre zuständig.
Ist das nicht selbstverständlich ?
wohl nicht, sonst hätte ich nicht gefragt.
Da ich mich über Antwortet von ihnen schon öfter geärgert habe, bitte ich Sie auf zukünftige Fragen von mir nicht mehr zu antworten!
Es war wieder mal rhetorisch gemeint und bedurfte keiner Antwort.
Woher soll man denn auch ahnen, dass man laut Mietvertrag Wohnung mit Mäusen gemietet hatte.
Klar, dann kann man auch nichts bemängeln !
Aber Ihre Antwort war mal wieder etwas zum lachen in diesem sonst eher freundlosen Forum !