'Maut' im Heiligen Römischen Reich?

Hallo an alle!

Ich weiß, dass an den Stadttoren freier Reichsstädte Einlaßgeld verlangt wurde - aber wie sah das an den Landesgrenzen zwischen den Herzogtümer aus?

Fragende Grüße
von Katrin, die sich nicht vorstellen kann, wie sich die Menschen damals über den Flickenteppich voller Grenzen bewegten.

Hallo Katrin,

Ich weiß, dass an den Stadttoren freier Reichsstädte
Einlaßgeld verlangt wurde - aber wie sah das an den
Landesgrenzen zwischen den Herzogtümer aus?

Natürlich gab es Zölle, genaueres ist nur für bestimmte Zeiträume und bestimmte Grenzen zu sagen, sonst ergibt dies Wälzer …

Und bitte vergess nicht den Brücken- und Wegezoll. Dieser ist m. Wissens an die Grundherren geflossen.

Nicht umsonst gab es Privilegien wie dass sich eine Bergstadt nennen zu dürfen. Im mittelalterlichen Sachsen war damit zeitweilig ein verminderter Zoll auf böhm. Getreide verbunden.

Tschuess Marco.

Hi!

Und bitte vergess nicht den Brücken- und Wegezoll.

Und das Stapelrecht!

Grüße
Heinrich

Hi,

Ich weiß, dass an den Stadttoren freier Reichsstädte
Einlaßgeld verlangt wurde - aber wie sah das an den
Landesgrenzen zwischen den Herzogtümer aus?

Natürlich gab es Zölle, genaueres ist nur für bestimmte
Zeiträume und bestimmte Grenzen zu sagen, sonst ergibt dies
Wälzer …

Stimmt

Und bitte vergess nicht den Brücken- und Wegezoll. Dieser ist
m. Wissens an die Grundherren geflossen.

Soweit ich weiß, lösten die Zölle an den Landesgrenzen grob gesagt im 18. Jahrhundert zunehmend die „alten“ Zölle (Brücken-, Tor- und ähnliche Abgaben) ab. Zwar dürften beide Formen ziemlich lange parallel existiert haben, aber Zollhäuschen an geografisch festgelegten Landesgrenzen sind imho eher neuzeitliche, Brückenzölle eher mittelalterliche Erscheinungen.

Gruß

Volker

Hi,

Soweit ich weiß, lösten die Zölle an den Landesgrenzen grob
gesagt im 18. Jahrhundert zunehmend die „alten“ Zölle
(Brücken-, Tor- und ähnliche Abgaben) ab. Zwar dürften beide
Formen ziemlich lange parallel existiert haben, aber
Zollhäuschen an geografisch festgelegten Landesgrenzen sind
imho eher neuzeitliche, Brückenzölle eher mittelalterliche
Erscheinungen.

Das ist korrekt. Ursprünglich waren die Zölle dazu bestimmt, den Straßenbau zu finanzieren, bzw. die Erhaltung der Treidelpfade an Flüssen, aber auch als Schutzgeld für den Fürsten, daß er die Straßen von Räubern frei hielt. Da Landesherren aber notorisch pleite waren (wie das Regierungen eben so an sich haben), waren die Zollrechte meistens an die „Banken“ verpfändet, die sich natürlich nicht um die Straßen o.ä. scherten.

So kam zum einen das Straßennetz immer mehr vor die Hunde, zum anderen entstand so die Idee, daß der Zoll einfach nur eine weitere hoheitliche Einnahmequelle sei, was dann letztendlich zum Grenzzoll geführt hat.

viele Grüße,

Ralf

Hi,

Und das Stapelrecht!

Das Stapelrecht (oder besser Stapelzwang, in der Literatur und den Quellen meist nur kurz „Stapel“ genannt) war eigentlich das genaue Gegenteil von einem Zoll:

Bei einem Zoll wurde ein Betrag erhoben, damit die Waren passieren konnten. Beim Stapel durften die Waren gar nicht erst weiter, sondern mußten (natürlich zu Dumpingpreisen) örtlichen Händlern angeboten werden.

Ein typisches Beispiel ist der Kölner Stapel: in Köln wurden die Waren auf andere Schiffe umgeladen. Sowas dauerte im Mittelalter tagelang und die Waren waren entweder am Kai gestapelt oder (wenn der Kaufmann Glück hatte) in einem Lager (Stapelhaus) untergebracht. Die Zeit nutzen die kölner Kaufleute, um den (meist Rheinabwärts reisenden) Händlern ihre Waren abzukaufen - natürlich zu kölner Preisen. Die Waren wurden dann mit entsprechenden Gewinnen nach England weiterverkauft. Daraus entwickelte sich dann der Stapelzwang, daß alle Waren, die durch die Stadt sollten, grundsätzlich erst einmal in Köln angeboten werden mußten. Nur das, was die örtlichen Kaufleute nicht interessierte, durfte weiter. Ähnlich ging es mit Waren aus der Ostsee in Lübeck.

viele Grüße,

Ralf

Hallo Katrin,

und hier noch zusätzlich Lesenswertes:smile:

http://www.zoll-d.de/h0_wir_ueber_uns/h0_zollmuseum/…
http://www.zoll-d.de/h0_wir_ueber_uns/h0_zollmuseum/…

„…Die Zölle gehören zu den ältesten Abgaben, die über Griechenland (telos = Zoll; teloneion = Zollhaus)und Rom (spätlateinisch = teloneum)auch bei den Germanen Eingang fanden. Vom Gotenreich am Schwarzen Meer breitete sich vom 4. Jahrhundert an entlang der Donau der gotische Zollbegriff mota = Maut aus, während über das Fränkische Reich vom 5./6. Jahrhundert die lateinisierte griechische Bezeichnung in den mittelund norddeutschen Raum vordrang und zu toloneum, abgekürzt = tol, dann tsol und Zoll abgewandelt wurde. Im deutschen Mittelalter hatten die Zölle oder Mauten anfänglich vorwiegend den Charakter von Benutzungsgebühren für Land- und Wasserstraßen, Brücken, Hafenanlagen und Markteinrichtungen oder von Schutzgebühren für den Handelsverkehr ("Geleitzölle ").

Als Zollregal zunächst dem König zustehend, kam es vom 12./13. Jahrhundert an immer mehr zu Verleihungen und Verpfändungen der königlichen Hoheitsrechte an Territorialherren und Städte, die bald eine eigene Zollhoheit mit Landes- und Stadtzöllen ausbauten und von Benutzungsgebühren zu steuerartigen Finanzzöllen mit Warenzolltarifen übergingen. Große Bedeutung erlangten dabei die Rheinzölle, für die um 1400 über 60 territoriale Schiffszollstationen bestanden. Unter Kaiser Karl V. wurde 1521/24 vergeblich versucht, einen einheitlichen Reichsgrenzzoll (in der Form eines Ausfuhr-Wertzolles)von 4 Prozent einzuführen.

Im 17./18.Jahrhundert breitete sich unter dem Einfluss des Merkantilismus der Schutzzollgedanke aus mit der Folge hoher Einfuhrzölle zum Schutze der inländischen Produktion. Anfang des 19. Jahrhunderts gingen die deutschen Einzelstaaten unter Aufhebung ihrer innerstaatlichen Binnenzölle allgemein zum Grenzzollsystem über, das den gegenseitigen Wirtschaftsverkehr jedoch stark behinderte. Die lästigen Einfuhr-, Durchfuhr- und Ausfuhrzölle zwischen den deutschen Staaten wurden Schritt für Schritt durch regionale Zollunionen und ab 1. Januar 1834 durch den Deutschen Zollverein zugunsten gemeinsamer Außenzölle abgebaut.

Das einheitliche Vereinszollgesetz von 1869 wurde im Jahr 1871 mit dem Übergang der Zollgesetzgebungs- und Ertragshoheit auf das Reich in Reichsrecht verwandelt. 1879 setzte unter Bismarck wieder eine verstärkte Schutzzollpolitik - insbesondere gegen englische Waren - ein, die die Zölle bis heute zum Instrument einer planmäßigen Handelspolitik machte. 1919 ging auch die bis dahin den Ländern verbliebene Verwaltungshoheit für die Zölle auf das Reich über. Durch das Bonner Grundgesetz von 1949 wurde die gesamte Zollhoheit dem Bund übertragen…“

aus: http://www.bundesfinanzministerium.de/Service/Lexiko…

Viele Grüsse
Eve*

Nachfrage zu den Zöllen
Zuerst einmal vielen lieben Dank für eure aufschlussreichen Antworten! Dazu kommt dann auch gleich meine Nachfrage:

Gehen wir von neuzeitlichen Verhältnissen gegen Ende des Heiligen Römischen Reiches aus:

Ich sehe einen Flickenteppich vor mir, mit Grenzen noch und nöcher. Dass Warenzölle erhoben wurden, habt ihr mir vielfältig beschrieben. Was aber ist mit Leuten, die ohne Ware (beispielsweise Wandergesellen) durch die Lande zogen?

Sonnige Grüße von Katrin

Hallo Katrin,

Ich sehe einen Flickenteppich vor mir, mit Grenzen noch und
nöcher. Dass Warenzölle erhoben wurden, habt ihr mir
vielfältig beschrieben. Was aber ist mit Leuten, die ohne Ware
(beispielsweise Wandergesellen) durch die Lande zogen?

Bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts gabs davon nicht sehr viele: Der leibeigene Untertan war „clebae adstrictus“, er gehörte zum Grundbesitz wie heute etwa ein Haus zivilrechtlich eine Einheit mit dem Grundstück bildet, auf dem es steht. Aufhebung der Leibeigenschaft je nach Gegend zwischen 1780 und 1860, allerdings vorher schon mit faktisch nachlassender Bedeutung. Trotzdem darf man sich die Reisen Deiner und meiner Vorfahren mit einiger statistischer Wahrscheinlichkeit allenfalls so vorstellen, dass sie von einem Grundherrn, der Geld brauchte, an einen anderen, der Krieg führen oder Sümpfe kultivieren wollte, als Menschenmaterial verkauft wurden und auf diese Weise eher gegen ihren Willen reisten.

Freizügigkeit vorher auf einzelne Bevölkerungsgruppen beschränkt: Adel, Bürger einerseits; andererseits auch Marginalisierte, die keiner Herrschaft zugehörig und entsprechend schutz- und rechtlos waren.

Eine große Zahl von Zöllen waren formal aus der mehr oder weniger erfüllten Pflicht des jeweiligen Grundherrn zur Instandhaltung von Wegen, Brücken, Fähren und dergleichen abgeleitet und wurden nach entsprechend gestaffeltem Tarif klar auch von Fußgängern ohne Handelsware erhoben. Eine klassische (und mit großem Fleiß durchgeführte) Untersuchung zur Frage der Zölle und deren Funktion (bzw. Sinnentleerung im Lauf des 18. Jahrhunderts) findet man bei Alexis de Tocqueville, „Der alte Staat und die Revolution“.

Die Forderung nach Aufhebung/Reduzierung/Zusammenfassung des Flickenteppichs von Zollgrenzen war nicht bloß zu Zeiten der napoleonischen Neuordnung, sondern auch noch 1848/49 revolutionär: Vor allem ökonomisch, von Bürgern, die auf die „Hebung des nationalen Wohlstandes“ bedacht waren; in zweiter Linie klar auch von der entsprechenden Ideenwelt getragen. Das Lisztsche Konzept von einem flächendeckenden deutschen Eisenbahnnetz war zu dieser Epoche die Spinnerei eines Radikalen. Und das „Deutschland, Deutschland über alles in der Welt“ von von Fallersleben meinte zu diesem Zeitpunkt nicht so sehr das bewaffnete Herfallen über den Rest der Welt, sondern den Wunsch, mit dem alten Flickenteppich endlich aufzuräumen und ein einheitliches deutsches Territorium zu schaffen, einschließlich einem rational aufgebauten Zoll- und Steuersystem, welches dazu geeignet sein sollte, Handel und Mobilität der Bevölkerung berechenbar und planbar zu machen und nicht von vornherein mit willkürlichen und unsystematischen Belastungen und Beschränkungen zu ersticken.

Die von heute aus gesehen selbstverständlich erscheinende These, dass Steuern, Zölle und Abgaben in irgendeiner Weise äquivalent zu den Leistungen sein sollten, die die Abgabenpflichtigen in ihrer Gesamtheit dafür erhalten, kann man auf die Zeit vor 1860 keinesfalls anwenden.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

dazu eine kurze Frage:
Wie war das mit den Wandergesellen auf ihrer Walz?
Gab es die erst später, oder waren das Ausnahmen?

Gandalf

Hallo Gandalf, mit Gunst und Verlaub:

Zünfte haben sich im städtischen Handwerk seit dem 12. Jahrhundert organisiert, auch zur Abgrenzung gegen die ländlichen Wurschtler. Wann genau die organisierte Wanderschaft aufkam, weiß ich nicht, aber wenn man sich vorstellt, welche riesigen Mengen an Stein und Holz etwa in den Kirchenbauten in Frankreich im 12. und 13. Jahrhundert an jeweils wechselnden Orten fachmännisch be- und verarbeitet wurden, kann man sich dieses ohne wandernde Fachkräfte kaum vorstellen.

Der Übergang von der Grundherrschaft einschließlich Leibeigenschaft zu den städtischen Freyheidten ist sicherlich fließend, aber spätestens im 17. Jahrhundert hat es für jemanden mit städtischen Bürgerrechten formal keine Rolle mehr gespielt, ob auf seiner Stadt noch diese oder jene feudalen Verpflichtungen und Einschränkungen lagen. Stadtluft macht frei.

Wir haben zuletzt im vergangenen Frühjahr zwei Zimmerleute zu Gast gehabt, die ihr Wanderbuch (Bestandteil des strikt reglementierten Gepäcks, das sie bei sich haben dürfen und müssen) nur noch als eine Art persönliche Dokumentation führen. Aber im Mittelalter und der Neuzeit bis ins 19. Jahrhundert war das Wanderbuch einschließlich Herkunftsnachweis und Sichtvermerken der Pass, mit dem der Gesell sich durch den deutschen Flickenteppich mit seinen Zaunkönigreichen kämpfen konnte.

Schöne Grüße

MM

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Hallo Martin,

mal wieder besten Dank.

Gandalf

Moin allerseits!

Die aufgeworfenen Fragen sind ja nun bereits weitgehend beantwortet und ich beschränke mich dahewr auf einige wenige Anmerkungen:

  1. Zu den Abgaben, die auch Reisende ohne Waren u.U. zu entrichten hatten, muss unbedingt das Geleit gerechnet werden. Dieses war entgelt für den auf bestimmten Wegen gewährten - oft mangelhaften - Schutz. Obgleich ursprünglich eine typische Abgabe aus dem Mittelalter blieb es bis in die Neuzeit erhalten. Seine fiskalische Bedeutung fiel allerdings gegenüber den neueren Zöllen bald zurück.

  2. Vorallem mit dem Aufkommen des sog. Finanzstaats (Gerhard Oestreich)gewinnen die Flußzölle große Bedeutung. Im Gegensatz zu Wegezöllen konnte man sie kaum umgehen und war der Warenanfall erheblich. Eine gute Untersuchung zu dem Verhältnis der einzelnen Zollaufkommen für die Einnahmen eines frühmodernen Landes bietet Kersten Kr4üger, Finanzstaat Hessen. Hier finden sich auch Angaben zum Verwaltungsaufbau und der Korruptionskontrolle.

  3. Verkauf oder Verpfändung von Regalien wie etwa Zoll- oder Steuereinnahmen sind keinesfalls per se ein Ausdruck von Korruption. In vielen Fällen war dies die einträglichste Verwertung von Hoheitsrechten die Herrschaften zur Verfügung stand, die noch über keinen Beamtenapparat verfügten. Alternative wäre sonst die die Belehnung niederen Adels mit diesen Aufgaben gewesen. Die hieraus resultierende Gefahr das völligen Verlusts der Rechte ist bekannt.

  4. Ein Beitrag behauptet im modernen Staat gebe es ein Äquivalenzprinzip zwischen gezahlten Steuern und staatlichen Leistungen. Ein solches gibt es nicht. Auch die Steuer ist bis heute eine Einnahme die dem Staat zur freien Verwendung zukommt. Eine Gegenleistung schuldet der Staat hierfür gerade nicht - anders als bei Gebühren und Beiträgen.

  5. Nicht unerhebliche Einnahmen brachten Judenregale und spezielle Zölle für reisende Juden. Diese Bevölkerungsgruppe ist unter den frei umherziehenden Personen deutlich überrepräsentiert und sollte daher noch Erwähnung finden.

  6. Beispiele für alte Zoll- und Wegegeldquittungen findet ihr unter: http://www.pfalzgraf-bei-rhein.de/Quittungen.htm

Gruß

Egonist