Hallo,
meine Mutti (Ergotherapeutin in einem Pflegeheim) hat letztes Jahr ihren Teilzeitvertrag in einen befristeten (1 Jahr) Vollzeitvertrag ändern dürfen, dieses Jahr stellte sie nun einen Antrag auf Verlängerung der Vollzeitbeschäftigung.
Die Heimleitung hat absolut nichts dagegen, es besteht auch Bedarf, da viele Patienten auf Wartelisten stehen und viele zur Tagespflege kommen.
Die Auslastung wäre also da, weswegen die Heimleitung der Verlängerung zugestimmt hat, die Mitarbeitervertretung hat aber Widerspruch eingelegt und ist gegen die Verlängerung des Vertrages meiner Mutter.
Sie begründen es damit, dass sie lieber mehrere Arbeitnehmer im sozialen Dienst hätten mit Teilzeit, statt wenigere mit Vollzeit.
Mittlerweile hat aber meine Mutti einen unbefristeten Vollzeitvertrag von der Heimleitung erhalten, dagegen will nun die MAV vor Gericht ziehen, was meine Mutti sehr belastet, da sie sich von der Mitarbeitervertretung, die ja die Wünsche der Mitarbeiter vertreten sollen, hintergangen und im Stich gelassen fühlt.
Darf denn die Mitarbeitervertretung das und kann sie vor Gericht damit durchkommen?
Vielen Dank,
Ina