Max. 5 Jahre befristet im öffentlichen Dienst?

Hallo,

ein Kollege irritierte mich auf der Arbeitsstelle mit einer Aussage, daß man insgesamt maximal 5 Jahre im öffentlichen Dienst befristet beschäftigt sein dürfe, also lebenslang, und auf den gesamten öffentlichen Dienst bezogen. Die Verwaltung würde das behaupten. Sprich, nachdem man mal 5 Jahre egal wo im ÖD befristet tätig war, dann könne man nirgendwo anders im ÖD mehr befristet arbeiten, auch nicht mit Pause dazwischen und nicht bei einer anderen Dienststelle.

Ich kann das mir nicht vorstellen. Da ist bestimmt was unterwegs verlorengegangen. Ich weiß nur, daß auf einer bestimmten Stelle/bei einem bestimmten Arbeitgeber befristete Arbeitsverträge maximal 5 Jahre laufen dürfen, und danach entweder beendet werden müssen oder in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergehen.
Er meinte, es würde das Bundesland als Dienstherr betrachtet.

Kann jemand ein klärendes Wort sagen?

Viele Grüße
Winter

P.S. Müßte so ok sein, es geht ja nicht um mich persönlich.

ÖD - ein Kapitel für sich
Hallo,

daß man insgesamt maximal 5 Jahre im öffentlichen
Dienst befristet beschäftigt sein dürfe, also lebenslang, und
auf den gesamten öffentlichen Dienst bezogen.

Das gabs mal als Sonderregelung SR 2y zum BAT. Obs das noch im TVÖD oder TV-L (oder was gerade so alles noch gültig ist im ÖD), weiß wohl nur jemand, der sich sehr gut mit den sehr umfangreichen ‚‚Extrawürsten‘‘ im ÖD auskennt. Da hat sich einiges getan.

Ich kann das mir nicht vorstellen. Da ist bestimmt was
unterwegs verlorengegangen.

Warum denn nicht? Bei allen anderen Firmen, die nicht dem ÖD angehören, ist das bereits nach 2 Jahren (kalendermäßiger Befristung) der Fall.
Außerdem betraf das - glaub ich - eh nur die zeitlichen Befristungen und nicht die mit Sachgrund.

MfG

Ja, aber doch nicht: nie wieder ÖD danach?!

Warum denn nicht? Bei allen anderen Firmen, die nicht dem ÖD
angehören, ist das bereits nach 2 Jahren (kalendermäßiger
Befristung) der Fall.
Außerdem betraf das - glaub ich - eh nur die zeitlichen
Befristungen und nicht die mit Sachgrund.

Jaha - aber doch nur auf die eine Firma bezogen! Es ist doch nicht so, daß Du danach nie wieder irgendwo in der Privatwirtschaft arbeiten darfst. Natürlich, klar, bei bestimmen Befristungen, und beim gleichen Arbeitgeber - aber überall? Oder auch nur z.B. bei den Dienststellen des gleichen Bundeslandes? Zählen Hiwi-Verträge auch schon mit? Wie gesagt, das ist mir zu Ohren gekommen, kann es aber kaum glauben.

MfG