Hallo,
ich arbeite im EH und laut meinem Arbeitsvertrag ist die Arbeitszeit so geregelt, das ich 40 Stunden pro Woche habe und 173,33 Stunden im Monat.
Ich arbeite immer 8 Stunden netto am Tag und habe bisher immer 5 Tage in der Woche gearbeitet. So kam ich auf meine 40 Stunden.
Jetzt soll ich 6 Tage á 8 Stunden arbeiten und keinen anderen Tag dafür frei bekommen. Mit der Begründung das ich sonst nicht auf die 173,33 Stunden komme. Da ich 6 Tage Urlaub hatte.
Für mich ist ein Urlaubstag 8 Stunden.
Und die monatliche Arbeitszeit ist ja Durchschnittlich, das heißt für mich, das in dem einen Monat mehr und in dem anderen Monat weniger gearbeitet wird.
Meine Frage ist jetzt, ist das zulässig, das ich 48 Stunden arbeite in einer Woche ohne einen Ausgleich zu bekommen ?
Liege ich mit meiner Vermutung richtig ?
40 Stunden ist die eigentliche maximale Arbeitszeit pro Woche, sie kann aber auch verlängert werden, wenn man innerhalb einer bestimmten Zeit einen Ausgleich bekommt ?
Die monatliche Arbeitszeit ist ja keine Plichtzahl oder ?
Wo finde ich wenn eine Lösung zu dem Thema im Gesetz?
danke schon einmal für Eure Hilfe.
Hallo,
endlich einmal jemand, der nciht nur eine Antwort, sondern einen Lösungsansatz haben möchte.
Grundsätzlich gilt zur Arbeitszeit § 3 ArbZG.
Dein Vertrag hat 8 Stunden/Tag bei 5 Tagen/Woche zum Inhalt (Vertrag hier vor Gesetz). Dies entspricht auch der Stundenzahl für einen Urlaubstag. Dein Arbeitgeber will Dich veräppeln.
Achte darauf, dass möglicheriwese der Tarifvertrag Anwendung findet, der ist noch günstiger.
Gruß , der Lastkutscher
Das heißt, somit muss ich nur 5 Tage á 8 Stunden in der Woche arbeiten. Wenn ich einen zusätzlichen Tag arbeite in einer Woche das heißt dann 6 Tage, habe ich praktisch 8 Überstunden.
Liege ich mit meiner Aussage richtig ?
Danke.
Wünsche noch eine sonnige Woche.
Hallo,
das kann ja alles nicht sein. Die Monatsarbeitszeit beträgt Wochenarbeitszeit mal 4,33 (ohne Schaltjahr) oder 4,35 (wenn man die Schaltjahre mit einbezieht). Wenn Du das ausrechnest, kommst Du genau mit der 40-Std.-Woche hin.
Das mit dem Urlaub verstehe ich gar nicht. Außerdem ist doch die Frage, hast Du einen schriftlichen Arbeitsvertrag? Was steht denn da drin?
Wenn Du keinen schriftlichen Vertrag hast, gilt das was ist, als Vertrag, und das sind ja offensichtlich 40 Stunden.
Viele Grüße
Peter
Hallo,
ich habe einen Vertrag und da steht 40 Stunden pro Woche / 173,33 Stunden pro Monat ( Jahresdurchschnitt ).
Heute habe ich mal auf den Arbeitplan gesehen und meine Chefin hat mir einen anderen Tag dafür frei gegeben.
So schnell öndern die ihre Meinungen die Vorgesetzten.