Guten Tag,
gibt es arbeitsrechtlich eine maximal Entfernung, die ein Arzt vom Wohnort eines AN entfernt sein darf?
Als Beispiel: A braucht eine langwierige Wurzel-Behandlung beim Zahnrzt, von der er weiß, dass er im Anschluss nicht zurück an den Arbeitsplatz kann. Der Arzt, der diese Behandlung durchführen wird, ist ca 150 km vom Wohn- und Arbeitsplatz enfernt. Ist der AN verpflichtet sich für die Behandlung einen Arzt zu suchen, der in der Nähe des Arbeitsplatzes ist, so dass er hinterher theoretisch wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren kann?
Oder muss A sich für eine Arztbehandlung sowieso Urlaub nehmen, egal wo der Arzt sitzt?
Grüße
H.
Hallo,
Wo ist das Problem?
Auch ein Zahnarzt kann eine Krankmeldung ausstellen.
Gruß,
Woody
Na, wenn einer nach ner Wurzelbehandlung noch 150 km fahren kann, dann ist die Frage, wieso kann er nicht wieder an seinen ARbeitsplatz ?
Es gibt übrigens ein Urteil, ich hab es bloß noch nicht wiedergefunden, dass der AG nicht durch Arztbesuche über Gebühr belastet werden darf, das könnte hier durchaus zutreffen.
Gruß Tom
Hallo
Der Schilderung nach ist dafür imho Urlaub fällig oder unbezahte Freistellung.
Gruß,
LeoLo
Hallo,
Der Schilderung nach ist dafür imho Urlaub fällig oder
unbezahte Freistellung.
Danke. Nächste Frage: Warum?
Was spricht gegen Arztbesuch mit anschließender Krankschreibung?
Zum anderen Poster: A fährt im Anschluss natürlich NICHT wieder die 150 km zu Hause sondern bleibt am Ort des Arztes und kuriert sich dort aus.
Grüße
H.
Hallo
Der Schilderung nach ist dafür imho Urlaub fällig oder
unbezahte Freistellung.
Danke. Nächste Frage: Warum?
Was spricht gegen Arztbesuch mit anschließender
Krankschreibung?
Es scheint mir weder unaufschiebbar akut zu sein, wie es auch außerhalb der Arbeitszeit möglich sein sollte, einen späten Termin zu vereinbaren.
Sollte der Arzt ausschließlich Termine während der Arbeitszeit vergeben können, wäre das etwas anderes. Aber dann müsste man sich imho aus Sicht des AG berechtigt fragen, warum es nicht der Zahnarzt um die Ecke sein kann.
Die Krankschreibung erfolgt ja erst nach dem Eingriff.
Gruß,
LeoLo