Max. Höhe private Berufsunfähigkeitsrente?

Hallo Experten,

wie hoch darf man die private BUR max. auslegen? Gibt der Gesetzgeber nicht eine Grenze vor?

Beispiel:
Brutto: 5000 DM
Netto: 3000 DM
Person erwerbsunfähig

=> Bund zahlt 40% der Bruttoeinkommens: 2000 DM
Private BU-Versicherung zahlt 1500 DM
Summe: 3500 DM

  1. Die Person würde 500 DM mehr als das letzte Nettoeinkommen erhalten. Streicht der Staat hier nicht die 500 DM? (Zahlt also nur noch 1500 DM)?
  2. Ist das der tatsächliche Netto-Betrag oder muß dieser Betrag (3500 DM) noch versteuert werden?
  3. Muß davon die Krankenversicherung etc. bezahlt werden?

Danke und Gruß
Tanja

Hallo Tanja,

wie hoch darf man die private BUR max. auslegen?

So hoch, wie die Private Versicherungswirtschaft es dir ermöglicht.

Gibt der
Gesetzgeber nicht eine Grenze vor?

Gibt der Gesetzgeber eine Höchstgrenze für die Private Altersrente vor?
Die Lebensversicherung gehört zum Bereich der Summenversicherung. In der Summenversicherung legst du die Höhe fest, die der versicherte Gegenstand/ die versicherte Person für dich persönlich wert ist. Es gibt hier Grenzen, die sind aber nur bei Kinder und Auszubildenden… zu deren Schutz und weil die Versicherungswirtschaft eine gewisse Bereicherung verhindern will.
Desweiteren wird aber im Antrag gefragt, ob die versicherte Rente einen gewissen %-Satz vom Einkommen übersteigt und gewöhnlicherweise wird die dann nur unter erhöhter Gesundheitsprüfung angenommen werden.

  1. Die Person würde 500 DM mehr als das letzte Nettoeinkommen
    erhalten. Streicht der Staat hier nicht die 500 DM? (Zahlt
    also nur noch 1500 DM)?

Der Staat greift in dieser Form des Privaten Versicherungsrechtes nicht ein. Zumindest nach meinem Wissen nicht.

  1. Ist das der tatsächliche Netto-Betrag oder muß dieser
    Betrag (3500 DM) noch versteuert werden?

Das ist das Geld, was du überwiesen bekommst.

  1. Muß davon die Krankenversicherung etc. bezahlt werden?

Der Sozialversicherungsträger zahlt deine Beiträge für die KV und PV.
Inwieweit diese Einnahmen möglicherweise zu den Einnahmen hinzugezählt werden und du darauf den vollen Satz alleine zahlen musst, vermag ich nicht zu sagen.

Desweiteren müssen privatversicherungsrechtliche BUR-Zahlungen nicht automatisch eine Zahlung des Rentenversicherungsträgers zur Folge haben. Umgekehrt gilt selbiges analog.

In diesem Sinne…

Marco

liebe tanja,
bei der bu-rente gilt wie bei z.b. versicherten tagegeldern das bereicherungsverbot. das heißt, die versicherte bu- rente darf zusammen mit einer evtl. gesetzlichen bu/ eu- rente ( ist ab dem 1.1.2001 jedoch sehr unwarscheinlich für die unter 40- jährigen personen) max. die höhe des letzten nettoeinkommens betragen.
selbst, wenn ein versicherer bei antragsstellung auf einen einkommensnachweis verzichtet, wird er dies spätestens im leistungsfall nachholen. erstens, weil er dazu verpflichtet ist. zweitens: warum sollte er es nicht tun, wenn er es eigentlich müßte ??? bei beamten gelten sogar offizielle höchstgrenzen.
gruß
oliver

Es gibt eine Faustregel: 60 % des Nettoeinkommens kann privart abgesichert werden. Was höher ist, ist spätestens im Leistungsfall umsonst bezahlt.
Grüße
Raimund