Hallo !
Stimmt die Annahme, dass jemand nur die gezahlten Steuern zurückerhalten kann?
Fallbeispiel :
Jemand hat 5000 € Lohnsteuer gezahlt.
Kommt durch Abschreibungen und Wohnungskauf z.B. auf eine Steuerschuld von -100000 €.
Was müsste er dann tun? Wie wäre so ein Fall zu bewerten?
hallo,
die min. steuerlast für einen veranlagungszeitraum beträgt genau 0,00 euros - wenn dem so ist, bekommt man alle für den VZ bereits geleisteten vorauszahlungen (lohnsteuer/ ggfs. ESt VZ/ ZaSt) zurück
eine steuerschuld von -100000 € kann ich mir so nicht erklären (aldi programm ?)
es können immer nur die bereits gezahlten steuern rückerstattet werden…
gruß vom inder
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hi,
ergänzend:
verwechselst du „steuerschuld“ mit negativen einkünften? wenn du verluste machst (bspw. vermietung) die sooooooo hoch sind, dass sie die positiven einkünfte (bspw. arbeitnehmer) übersteigen, dann ergibt sich ein verlust.
dieser verlust kann rück- bzw. vorgetragen werden. wirkt sich also auch steuermindernd im vorjahr oder in den folgejahren aus. in diesem fall sollte unbedingt eine kompetente person zu rate gezogen werden, die ausrechnen bzw. prüfen kann ob ein rücktrag sinnvoll ist oder eher auf rücktrag zugunsten von vorträgen verzichtet wird.
mfg vom
showbee
Danke für den Hinweis!Hast natürlich recht es würde sich um negative Einkünfte handeln!
Wie berechnet man die sinnvollste Vortrag oder Rücktragsvarianmte?Bzw. was für den Fall am günstigsten wäre?
Hallo,
der Grundfreibetrag beträgt bei Einzelveranlagung 7.664,00 € und bei Zusammenveranlagung 15.328,00 €. Also wenn das zu versteuernde Einkommen nicht über diese Beträge kommt ist die Steuer = 0,00 €.
Nun muß versucht werden die Verlust-Rückträge bzw. -Vorträge so zu gestalten, dass das zu versteuernde Einkommen genau 7.664,00 € / 15.328,00 € oder knapp weniger beträgt.
Dann ist der Verlust optimal verteilt.
Grüßle Soni
Danke für den Hinweis!Hast natürlich recht es würde sich um
negative Einkünfte handeln!Wie berechnet man die sinnvollste Vortrag oder
Rücktragsvarianmte?Bzw. was für den Fall am günstigsten wäre?
hi,
und selbst das ist nur die halbe miete… genau genommen muss man die gesamtsteuerbelastung der einzelnen jahre auch „ins auge fassen“. durch den verlustrücktrag/vortrag senkt sich auch der durchschnittsteuersatz für die verbleibenden beträge.
bsp. verlust 50.000 EUR in 2003
einkommen 2002 60.000 EUR
einkommen 2004 120.000 EUR
hier ist fast offensichtlich, dass der rücktrag „nonsense“ ist und lieber ein vortrag gewählt werden muss. im progressiven tarif werden die 60.000 EUR einkommen, die in 2004 mehr (als 2002) erzielt wurden nämlich defacto höher besteuert als eben die „einzelnen“ 60.000 EUR aus 2002.
und wenn dann noch persönliche veränderungen und ggf. gestaltungsmöglichkeiten mit weiteren verlusten dazu kommen, sollte GENAU gerechnet werden… deswegen mein tipp wie vorher: an experten = steuerberater wenden.
mfg vom
showbee