Max.tägl. Arbeitszeit für Halbtags-/Teilzeitkräfte

Hallo Zusammen,

ich habe folgende Frage:

welche max. tägliche Arbeitszeit gilt für Halbtags-/Teilzeitkräfte.

Bei diesen wird in der Regel ja alles anteilig an der Arbeitszeit gemessen, doch dürfen sie dann trotzdem zum Bsp. max. 10 Stunden/+Pause täglich machen wie auch die Ganztagskraft? Oder jetzt an einer Halbtagskraft gesehen nur Anteilig auch nur max. die Hälfte, also 5 Stunden?

Danke für Infos und Erfahrungen

Gruß
Elli

Vorab, die maximale tägliche Arbeitszeit ist für jederman auf 10 Stunden begrenzt. Begründete Ausnahmen sind möglich. (Feuerwehr)

§ 2 SGB4 Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

(1) Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.

Ist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht vereinbart, so ist ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, wenn seine regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt eines bis zu einem Jahr reichenden Beschäftigungszeitraums unter der eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers liegt.

Vergleichbar ist ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer des Betriebes mit derselben Art des Arbeitsverhältnisses und der gleichen oder einer ähnlichen Tätigkeit.

Gibt es im Betrieb keinen vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, so ist der vergleichbare vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer auf Grund des anwendbaren Tarifvertrages zu bestimmen; in allen anderen Fällen ist darauf abzustellen, wer im jeweiligen Wirtschaftszweig üblicherweise als vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer anzusehen ist.

(2) Teilzeitbeschäftigt ist auch ein Arbeitnehmer, der eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ausübt.

Gruß
acuario

Vollzitat gelöscht, MOD

und was heißt das jetzt im klartext?

Hi!

Sofern keine vertragliche Vereinbarung (evtl. auch ein Tarifvertrag?) etwas anderes regelt, gelten auch hier die Maßgaben des ArbZG, also die gewohnten 8 bzw. 10 Std. täglich sowie die max 48 Std. wöchentlich im Schnitt.

LG
Guido

Ja - und?
Hi!

Vorab, die maximale tägliche Arbeitszeit ist für jederman auf
10 Stunden begrenzt. Begründete Ausnahmen sind möglich.
(Feuerwehr)

Vorab: Das ist falsch (schau mal unter leitende Angestellten)

§ 2 SGB4 Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

HÄ?
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__2.html

Abgesehen davon: Was hat Deine Erläuterung zur Begrifflichkeit eines Teilzeitbeschäftigten nach dem TzBfG mit der Frage zu tun?

LG
Guido