Hallo,
wenn in einem Arbeitsvertrag vermerkt wird, dass die Kündigungsfrist (auch während der 6monatigen Probezeit!) 4 Wochen zum Monatsende ist, ist das zulässig?
Andere Artikel zu diesem Thema besagen, dass die normale Kündigungsfrist während der Probezeit 2 Wochen sei. Heißt das aber auch, dass eine längere Kündigungsfrist nicht zulässig ist?
Oder kann man tatsächlich auf eine so lange Kündigungsfrist festgenagelt werden, wenn man während der Probezeit seinen Arbeitgeber wechseln möchte?