Max. zulässige Kündigungsfrist während Probezeit

Hallo,

wenn in einem Arbeitsvertrag vermerkt wird, dass die Kündigungsfrist (auch während der 6monatigen Probezeit!) 4 Wochen zum Monatsende ist, ist das zulässig?

Andere Artikel zu diesem Thema besagen, dass die normale Kündigungsfrist während der Probezeit 2 Wochen sei. Heißt das aber auch, dass eine längere Kündigungsfrist nicht zulässig ist?

Oder kann man tatsächlich auf eine so lange Kündigungsfrist festgenagelt werden, wenn man während der Probezeit seinen Arbeitgeber wechseln möchte?

Wäre möglich
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

… demnach durch einen Tarifvertrag (siehe Abs. 3 & 4)

Gruß

Stefan

Hallo,

auch ohne Tarifvertrag, Kündigungsfristen sind Minimumfristen, länger ist zulässig.

VG
EK

Hallo

wenn in einem Arbeitsvertrag vermerkt wird, dass die
Kündigungsfrist (auch während der 6monatigen Probezeit!) 4
Wochen zum Monatsende ist, ist das zulässig?

Ja

Andere Artikel zu diesem Thema besagen, dass die normale
Kündigungsfrist während der Probezeit 2 Wochen sei.

Nein. Bis zu 2 Wochen kurz sein kann. (Tarifvertraglich sogar kürzer)

Heißt das
aber auch, dass eine längere Kündigungsfrist nicht zulässig
ist?

Nein , das heißt es nicht.

Oder kann man tatsächlich auf eine so lange Kündigungsfrist
festgenagelt werden, wenn man während der Probezeit seinen
Arbeitgeber wechseln möchte?

Ja.

Gruß,
LeoLo