Rein theoretisch wäre es ja möglich eine BU Versicherung abzuschliessen mit einer höheren Leistung als das Einkommen ist.
Grundlage ist das VVG und die Tatsache das eine BU Absicherung eine Summenversicherung und keine Schadenversicherung ist.
Allerdings habe ich mich mit einem Anwalt unterhalten der sagte das aus dem BGB nicht eindeutig ersichtlich ist, dass die BU Absicherung tatsächlich höher als das Einkommen sein darf. Das BGB unterscheidet nicht zwischen Summen und Schadenversicherung
(Die Haftungsbegründung ergibt sich für den Körperschaden aus § 823 Abs. 1, 823 Abs. 2 i.V.m. § 230 StGB. Die Haftung für den Sachschaden findet in § 823 Abs. 1 BGB eine Stütze. Zur Haftungsausfüllung sind die §§ 249 ff. BGB heranzuziehen. § 249 Satz 2 BGB führt zum Ersatz der Heilungskosten, § 252 BGB zum Ersatz des Verdienstausfalls, §§ 253, 847 BGB zur Ausurteilung eines Schmerzensgeldes und § 249 Satz 2 oder § 251 BGB zu einem Ersatzanspruch wegen des beschädigten Kleidungsstücks.)
So meinte jetzt der Jurist, dass im Falle des Falles also wie üblich das BGB vor dem VVG angewandt wird und deshalb die Sache garnicht soo eindeutig sei.
Darüber hinaus stellt sich mir persönlich die Frage bei einer Unfallversicherung. Die Unfallversicherung prinzipiell gilt als Schadenversicherung. Wie schaut das aber bei einer Unfallrente aus, die ja im Prinzip ähnlich ist wie eine BU Rente ??
Wie ist eure Einschätzung und Meinung zu dem Thema ?
Rein theoretisch wäre es ja möglich eine BU Versicherung
abzuschliessen mit einer höheren Leistung als das Einkommen
ist.
die versicherung prüft den antrag auf angemessenheit, der AN muss sein einkommen angeben, der UN kann dies schätzen
Natürlich haben die meisten Versicherungen Beschränkungen in den Bedingungen die kaum eine höhere Absicherung möglich machen.
Soll aber auch andere geben. Und das Einkommen kann ja auch sinken und der BU Schutz bestehen bleiben.
Das ist nämlich dann die nächste Frage. Hat die Versicherung in den Bedingungen stehen das sie nur z.B. 70% des Nettoeinkommens zahlen, sinkt aber das Einkommen und die Quote ist damit höher… . Wäre interessant wie da reagiert wird.
Hierzu meinte der Jurist das sich die Versicherung, auch wenn in den Bedingungen von eine Beschränkung wäre, zahlen muss.
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Natürlich haben die meisten Versicherungen Beschränkungen in
den Bedingungen die kaum eine höhere Absicherung möglich
machen.
Soll aber auch andere geben. Und das Einkommen kann ja auch
sinken und der BU Schutz bestehen bleiben.
Das ist nämlich dann die nächste Frage. Hat die Versicherung
in den Bedingungen stehen das sie nur z.B. 70% des
Nettoeinkommens zahlen, sinkt aber das Einkommen und die Quote
ist damit höher… . Wäre interessant wie da reagiert wird.
das wäre unrechtens, da dann auch der beitrag angepasst werden müsste, die einmal vereinbarte leistung bleibt grundsätzlich bestehen, es sei denn die vers. passt das jährlich an (leistung UND beitrag, z.b. nach unten, da sich das einkommen verschlechtert hat)
machbar ist alles was vereinbart wurde und nicht sittenwidrig ist. und letzteres ist dabei nicht gegeben
Hierzu meinte der Jurist das sich die Versicherung, auch wenn
in den Bedingungen von eine Beschränkung wäre, zahlen muss.
hört sich korrekt an, da du ja auch die beiträge nach wie vor bezahlt hast.