Maximalalter für Bildungsgutschein?

Hallo

Eine Frau (49 Jahre), könnte Festanstellung in einer Schulungsfirma bekommen. Die Einstellungsgarantie liegt bei 100% und würde dem Arbeitsamt auch schriftlich bestätigt werden.
Voraussetzung für die Einstellung wäre aber eine Schulung zum Psychologischen Berater und dauert ein halbes Jahr.

Nun bräuchte die Frau einen Bildungsgutschein vom Arbeitsamt, um die Kosten für die Schulung zu sichern. Ein Mitarbeiter vom Amt meinte aber:
Seit dem 1.1.2012 sei eine neue Regelung in Kraft, die ein Maximalalter von 45 Jahren nicht überschreiten darf.

Kann das sein?
Und wenn ja, welches Schlupfloch gibt es damit die Frau diesen Schein bekommt, bzw. das Amt die Kosten für die Schulung übernimmt?
Und wenn nicht die, wer dann?

Gruß Nino

Hallo Nino,
da der Bildungsgutschein eine Kann-Leistung ist (d.h. es besteht kein Rechtsanspruch), ist in meinen Augen kein Schlupfloch da.
Grüße
Almut

Hi

Besagte Frau war heute beim Jobcenter und erhielt folgende Antwort:
Vergabe eines Bildungsgutscheins liegt vorwiegend beim persönlichen Sachbearbeiter und eine Altersgrenze gibt es zu diesem Alter nicht. Natürlich müsse man darüber nachdenken wie sinnvoll eine Weiterbildung oder ähnliches ist, wenn man z.B. 65 Jahre alt ist.

Somit ist diese Frage zuerst auch geklärt.

Gruß Nino

Wie auch immer, es bleibt der Beschwerdeweg offen.
Diesen würde ich min Zweifelsfalle immer beschreiten, da sich dann der Fachvorgesetzte oder einer Vergesetzter mit dem Fall befassen muß.
In vielen Fällen wird dann zu Gunsten den Antragstellers entschieden. Meist, kann auch gegen den folgenden Bescheid noch Widerstruch ein gelegt werden. Man sollte also alle Möglichkeiten nutzen, die geboren werden.