Hallo,
ich habe 2 Fragen:
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Gibt es beim Mahnverfahren (ebenso wie es bei Rechtsstreitigkeiten vor den Amtsgerichten 5000,- EUR sind) einen Maximalbetrag über dem die Landgerichte
zuständig sind, vorausgesetzt dem Bescheid wird nicht
widersprochen? -
Wenn nicht, ich also auch z.B. 20000,- EUR über einen normalen Mahnbescheid als Nichtanwalt selbst anfordern kann, kann ich über diesen Betrag, immer vorausgesetzt dem Bescheid wird nicht widersprochen, dann auch selbst einen Vollstreckungsbescheid mit nachfolgendem Pfändungsantrag stellen, oder gibt es
irgendwo dann einen Anwaltszwang?
Herzlichen Dank für kompetente Beantwortung!
Peter