Maximalbetrag bei Mahnverfahren?

Hallo,

ich habe 2 Fragen:

  1. Gibt es beim Mahnverfahren (ebenso wie es bei Rechtsstreitigkeiten vor den Amtsgerichten 5000,- EUR sind) einen Maximalbetrag über dem die Landgerichte
    zuständig sind, vorausgesetzt dem Bescheid wird nicht
    widersprochen?

  2. Wenn nicht, ich also auch z.B. 20000,- EUR über einen normalen Mahnbescheid als Nichtanwalt selbst anfordern kann, kann ich über diesen Betrag, immer vorausgesetzt dem Bescheid wird nicht widersprochen, dann auch selbst einen Vollstreckungsbescheid mit nachfolgendem Pfändungsantrag stellen, oder gibt es
    irgendwo dann einen Anwaltszwang?

Herzlichen Dank für kompetente Beantwortung!

Peter

zu Frage 1) Eine Obergrenze müsste sich aus der ZPO (Zivilprozessordnung) ergeben und die gibt es da nicht.
Also keine Obergrenze.

zu Frage 2)Kannst im Anschluss, nach der Widerspruchsfrist selbst einen Vollstreckungsantrag stellen. Kein Anwaltzwang.

Mfg
Chris

Hallo,
nein gint es nicht. Den MB + VB können Sie beantragen und anschließend auch den GV zur Pfändung losschicken. Immer Vorausgesetzt es wird nicht widersprochen.
Siehe hier bitte: http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Du kannst hier einen Mahnbescheid beantragen Kosten ca 144.- Euro. Und auch die Vollstreckung selber einleiten. Sollte jedoch ein Widerspruch kommen kann nur das Gericht vorgehen.
Denke daran vielleicht nicht immer den Weg der Zwangsvollstreckung direkt zu gehen. So werden Schuldner oft gewarnt. Solltest du evtl. wissen bei welcher Bank er ist dann würde ich nach Erteilung des Vollstreckungsbescheides eine Kontopfändung versuchen. Oft ist da Geld drauf.

LG

Herzlichen Dank an alle die geantwortet haben und beste
Grüße
Peter

Hallo !

Über einen solch hohen Betrag habe ich noch nie ein Mahnverfahren eingeleitet.

Aber in jedem Fall ist das Landgericht hier zuständig.

Aus meiner Sicht wäre eine direkte Klage aber eher sinnvoll.

Sofern Sie ohne Anwalt arbeiten wollen, erstelle ich Ihnen gerne eine Musterklageschrift.

MfG

Christian