Gibt es beim Mahnverfahren (ebenso wie es bei Rechtsstreitigkeiten vor den Amtsgerichten 5000,- EUR sind) einen Maximalbetrag über dem die Landgerichte
zuständig sind, vorausgesetzt dem Bescheid wird nicht
widersprochen?
Wenn nicht, ich also auch z.B. 20000,- EUR über einen normalen Mahnbescheid als Nichtanwalt selbst anfordern kann, kann ich über diesen Betrag, immer vorausgesetzt dem Bescheid wird nicht widersprochen, dann auch selbst einen Vollstreckungsbescheid mit nachfolgendem Pfändungsantrag stellen, oder gibt es
irgendwo dann einen Anwaltszwang?
Hallo,
nein gint es nicht. Den MB + VB können Sie beantragen und anschließend auch den GV zur Pfändung losschicken. Immer Vorausgesetzt es wird nicht widersprochen.
Siehe hier bitte: http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
Du kannst hier einen Mahnbescheid beantragen Kosten ca 144.- Euro. Und auch die Vollstreckung selber einleiten. Sollte jedoch ein Widerspruch kommen kann nur das Gericht vorgehen.
Denke daran vielleicht nicht immer den Weg der Zwangsvollstreckung direkt zu gehen. So werden Schuldner oft gewarnt. Solltest du evtl. wissen bei welcher Bank er ist dann würde ich nach Erteilung des Vollstreckungsbescheides eine Kontopfändung versuchen. Oft ist da Geld drauf.