Angenommen, jemand bekommt von seinem Arzt nach einem komplizierten mehrfachen Knochenbruch ein Rezept für Physiotherapie zur „Wiederherstellung der Gelenkfunktion“ verschrieben. Aufgrund der Schwere der Verletzung gestaltet sich die Physiotherapie sehr langwierig.
Meine Fragen:
Gibt es eine gesetzlich festgeschriebene Höchstdauer für Physiotherapie-Sitzungen?
Wenn nein: Kann die KK irgendwann sagen: „So, jetzt is aber mal Schluss. Muss jetzt reichen.“?
gesetzlich ist das nicht festgeschrieben. Wenn das medizinisch notwendig ist, wird das auch bezahlt.
Allerdings wird der Arzt das nicht so pauschal verordnen, sondern z.B. erstmal z.B.6 Anwendungen, wahrscheinlich auch näher spezifiziert. Und das vielleicht mehrmals. Es gibt für bestimmte Diagnosen auch von den Kassen festgesetzte Höchstmengen, die aber mit Begründung und Genehmigung auch überschritten werden können.
Hallo,
innerhalb der Regelverordnung gibt es schon eine Begrenzung auf sechs
Einheiten, aber grundsätzlich geht mehr, viel mehr sogar. Dabei handelt es sich um Langzeitverordnungen außerhalb des Regelfalls, d.h. der Vertragsarzt stellt eine entsprechende Verordnung aus und diese wird der Kasse zur Genehmigung vorgelegt, diese schaltet ggf. den MDK ein,
und dann kann es eine Dauerbewilligung von mindestens 12 Monaten geben, in denen die jeweils vorgegebenen Einheiten abgenommen werden können.
Habe ich in der Praxis in den letzten Monaten schon häufiger gehabt.
Gruss
Czauderna