Hallo zusammen,
Wie kann man berechnen, wieviele Pferde (Ponys) auf einer Fläche X gehalten werden dürfen?
folgende Voraussetzungen sind dabei variabel:
- Boxen
- offene Boxen
- Stall
- offener Stall
Danke
Hallo zusammen,
Wie kann man berechnen, wieviele Pferde (Ponys) auf einer Fläche X gehalten werden dürfen?
folgende Voraussetzungen sind dabei variabel:
Danke
Hallo - das kannst du ganz einfach erfahren: Setze dich mit dem zuständigen Veterinär- oder Landwirtschaftsamt in Verbindung. Da bekommst du kompetente Auskunft, auf die du dich bei Bedarf auch später berufen kannst.
Gruß Fritz
Nein. Unter Wiki (https://de.wikipedia.org/wiki/Pferdehaltung#Arten_der_Haltung) findest Du erste Informationen dazu.
Zum einen sind Pferde von 1m bis 2m völlig unterschiedlich groß, zum anderen spielt es eine Rolle, ob Pferde täglich Weidegang oder Auslauf haben. Eine Mindestgröße von z.B. 3qm pro Pferd pro Meter Stockmaß wäre da sehr missverständlich.
Pferde sind keine Mast- oder Mutter-Tiere, deren Mindestgröße wie bei Schweinen oder Hünern gesetzlich festgelegt werden müsste, da die individuellen Situationen zu stark unterschiedlich sind, von Weidehaltung mit Wetterdach bis zur High-Tech-Box mit Bewegungsanlage.
Einen Stall brauchen Pferde garnicht, wenn man entsprechenden Sonnen- und Windschutz gewährleisten kann und die nötige Erfahrung hat. (Das geht natürlich nicht bei einem Turnierpferd!!)
was schreibt das Gesetzt vor?
Hallo,
das findest du hier:
Da sind die Leitlinien für Boxen und Ställe un die Auslauffläche.
Daher muss als Freifläche (Auslauffläche) bis 2 Pferde mindestens 150 Qm vorhanden sien und dann für jedes weitere Pferd mindestens 40 Qm.
Doch auch mit Turnierpferden geht das …
Servus,
das BMELV jetzt mit Kompetenz zur Gesetzgebung? Was machen wir denn dann mit unserer sorgfältig gewählten Legislative? Sollen die Abgeordneten alle in vorgezogenen Ruhestand geschickt werden?
Schöne Grüße
MM
Erst einmal vielen Dank,
das klingt gut, aber wie sieht es mit der Naturschutzbehörde aus?
Piecha
Servus,
wenn die genannten Voraussetzungen variabel sind, ist der höchste Besatz mit Haltung in Außenboxen mit Kleinauslauf möglich. Einzelheiten dazu in der von Benny verlinkten Broschüre.
Schöne Grüße
MM
Das meine ich mit „Eine Mindestgröße ware da sehr missverständlich“.
Pferde brauchen Auslauf und einige andere Dinge, die z.B. im Wiki oder der verlinkten Broschüre aufgezählt werden. Eine Außenbox mit Kleinauslauf erfüllt artgerechte Tierhaltung ebenso wenig wie reine Stallhaltung (die mit 2*Wh² nominell auskommt). Reine Stallhaltung ist aber möglich und wird auch (leider) oft genug praktiziert. (Pferd ist krank, Besitzer zahlt nicht, Weide ist gerade seit nem Jahr nicht mehr verfügbar, …). Zudem ist es meist garnicht nachweisbar, dass nicht alle Pferde regelmäßig auf die Weide kommen.
Wenn man also die maximale Pferdedichte eines Gesamtgrundstücks belegen will, dann also eher die 150m² für die ersten 2 Pferde + 40m² für jedes weitere. Da spielen die paar m² für Witterungsschutz oder Box keine Rolle mehr.
Und auch das ist m.E. kriminell und definitiv nicht Artgerecht, sondern maximal eine Überbrückung für den Winter. Wer mehr als 2 Endmaßponys auf einem Morgen hält, sollte keine Pferde halten (dürfen).
Servus,
man sieht hier deutlich, dass das, was „das Gesetz sagt“, und auch, was der Minister dazu erläutert, zu allgemein ist, um Missbrauch zum Schaden der Tiere auszuschließen.
Schöne Grüße
MM
das:
Sollen die Abgeordneten alle in vorgezogenen Ruhestand geschickt werden?
wäre eine gute Idee.
Wobei ich opersönlich dafür wäre, Politiker sofort nach der Wahl zu verhaften ironie
Hallo noch einmal,
bisher wird nur über den Tierschutz geredet. Das hier die Gesetze meist nicht den bedürfnissen der Tiere entsprechen, wollte ich eigentlich nicht diskutieren. Was mir wichtig ist, ist folgendes:
Nehmen wir einmal an, auf einem Grundstück, ist nach der Formel 150m² + Tier * 40m² noch Platz für weitere Ponys. Kann dann die Naturschutzbehörde sagen, das zu viele Tiere vorhanden sind, und der Bestand halbiert werden muss?
Piecha
Aber genau so eine Formel gibt es doch nicht. Es geht dort nur um empfohlene Mindestgrößen eines (platzmäßig unrelevanten) Teils der artgerechten Unterbringung. Es kommen doch noch mehrere hundert m² Weide pro Tier hinzu. Wenn ersichtlich ist, dass die Pferde 7/24/365 dort sind, ist es zu wenig.
Kann dann die Naturschutzbehörde sagen, das zu viele Tiere vorhanden sind, und der Bestand halbiert werden muss?
Nunja, sie wird doch einen Grund dabei nennen (der ggf. garnichts mit artgerechter Haltung zu tun hat).
Servus,
ja, kann sie.
Es gibt sehr viele Möglichkeiten dafür, dass der Bestand unabhängig von Belangen des Tierschutzes zu hoch ist. Je nach Boden, Bewuchs und Grundwasserverhältnissen kann bei dem genannten Besatz z.B. der Nitrateintrag in Grundwasser oder Vorfluter bereits zu hoch sein, können vorhandene Pflanzengemeinschaften gestört werden usw. usw.
Ein entsprechender Bescheid muss freilich begründet werden, wie das bei Bescheiden so üblich ist.
Schöne Grüße
MM