Maximale Arbeitszeiten

Liebe/-r Experte/-in,
ich hätte da einmal eine frage zu den zumutbaren und maximalen Arbeitszeiten.
Ich arbeite bei einem Catreing Unternehmen als Sicherheitsmitarbeiter. Das Unternehmen hat in Deutschland ca 18000 Mitarbeiter. jetzt kam meine Vorgesetzte auf die Idee, weil ein Kolege krank ist und ein anderer im urlaub, das mein Kollege und ich 15 Schichte a 12 Stunden am Stück arbeiten sollen. Sollten wir dies verweigern werden wir wegen Arbeitsverweigerung fristlos entlassen.

Ist dies noch zulässig ?

Vielen dank für Antworten

Die werktägliche Arbeitszeit lt. Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist in der Regel auf 8 Stunden pro Tag ohne Pausen begrenzt. Sie kann allerdings auf max. 10 Stunden pro Tag verlängert werden. Unter der Bedingung, dass innerhalb von 6 Monaten ein Durchschnitt von 8 Stunden erreicht wird.
Hilfe können Sie sich holen betriebsintern bei Ihrem Betriebsrat (sofern vorhanden) oder extern beim Gewerbeaufsichtsamt.
Der Drohung des Arbeitgebers mit Arbeitsverweigerung würde ich damit begegnen, dass ich ihm eine Kopie des ArbZG vorlege.

zulässig ist alles,was die mitarbeiter gegen ein entsprechendes entgeld mitmachen.
in der jetzigen wirtschaftskrise ist normalerweise jeder glücklich,wenn er einen job hat!