Maximale DVD Ausleihdauer?

Hallo zusammen!

Mir ist etwas ziemlich Ungünstiges passiert, und zwar habe ich
gestern unterm Autositz eine DVD gefunden, die ich wohl vor 2 Wochen
augeliehen habe. Dafür musste ich dann 25 € blechen. Die Frau an der
Rückgabe hat gemeint „da gäbe es noch schlimmere Vergesser“, d.h.
also die zahlen dann 50 €für ne DVD, die vielleicht 12 € kostet!?
Irgendwann muss doch mal Schluss sein!!?

Meine Frage also:

-Gibt es eine (rechtliche) Obergrenze für die Ausleihkosten? oder
-Müssen die mich nicht wenigstens nach ner gewissen Zeit mal
benachrichtigen, wenn ich nen Film nicht abgebe? (Für was geb ich
denen denn meine email und Telefonnummer bei der Anmeldung)

Gruß Simon

Hallo,

gestern unterm Autositz eine DVD gefunden, die ich wohl vor 2
Wochen
augeliehen habe. Dafür musste ich dann 25 € blechen. Die Frau
an der
Rückgabe hat gemeint „da gäbe es noch schlimmere Vergesser“,
d.h.
also die zahlen dann 50 €für ne DVD, die vielleicht 12 €
kostet!?
Irgendwann muss doch mal Schluss sein!!?

wieso? Du zahlst mit den Strafgebühren doch nicht nur den Kaufpreis ab, sondern auch die entgangenen Nutzen des Verleihers aus dem Verleih an andere Kunden und der kann schon gewaltige Größenordnungen erreichen.

-Gibt es eine (rechtliche) Obergrenze für die Ausleihkosten?
oder
-Müssen die mich nicht wenigstens nach ner gewissen Zeit mal
benachrichtigen, wenn ich nen Film nicht abgebe? (Für was geb
ich
denen denn meine email und Telefonnummer bei der Anmeldung)

Zu 1: m.E. nicht. Zu 2.: das kann man so sehen. Ab wann aber eine Erinnerung erfolgen muß, kann in letzter Instanz nur ein Gericht klären. Gesetzliche Vorschriften gibt es dazu nicht.

Gruß
Christian

Ok danke für die Antwort. Hab mir schon sowas gedacht als ich heut im Internet gelesen hab, dass eine DVD mit Verleihlizenz wohl einige 100 Euro kosten soll.

hallo, zu deiner eingangsfrage kann ich dir das sagen, was in „meinem“ laden praktiziert wird: nach einer woche gibt´s eine email, nach zwei wochen einen anruf, ab der dritten woche postalische erinnerungen mit den üblichen mahnstufen. danach folgen die üblichen rechtlichen schritte.

ohne dir deine videothek madig machen zu wollen, aber ein guter service ist das nicht, wenn man seine kunden nicht an vergessene artikel erinnert. hat irgendwie den beigeschmack, dass die betreiber der videothek damit absichtlich die verleihgebühren pushen wollen, nach dem motto „solange der kunde nix merkt, kann ich ihn ordentlich abkassieren“.

sicherlich vergisst du jetzt aber so schnell nicht mehr, geliehene artikel zurück zu bringen! :wink:

lg, die krawallschachtel.