Maximale Gehaltshöhe

Einer Kollegin wurde ein „Zusatz zum Arbeitsvertrag“ mit der lapidaren Aufforderung, es fehle noch ihre Unterschrift, vorgelegt. Dieser Zusatz besagte, dass sie hiermit zur Kenntnis nimmt, dass nun ihre maximale Gehaltshöhe erreicht sei. Was ist davon zu halten? Ist sowas rechtens? Was wäre die Alternative, sprich: was ist, wenn sowas nicht unterschrieben wird? Die Kollegin hat leider unüberlegt unterschrieben, ohne zu fragen. Unsere Gehälter sind übrigens vertraglich an den BAT abgelehnt.
Ich hoffe sehr auf hilfreiche Antworten :smile:

Hallo, ich kann nur sagen; Finger weg von solchen nachträglichen Zusätzen. Gibt es einen Betriebsrat? Vielleicht kann man die Unterschrift nachträglich anfechten - kann natürlich auch Ärger geben. Es könnte aber sein, dass man damit auch auf die tariflichen Gehaltserhöhungen verzichtet.
LG

Hallo jumalema

jeder Zusatz zum Arbeitsvertrag ist Vereinbarungssache. Man ist nicht verpflichtet, diesen Zusatz zu unterzeichnen. Der Arbeitgeber kann, wenn man die Zusatzvereinbarung verweigert nicht fristlos kündigen.

Eine ordentliche Kündigung ist grundsätzlich möglich, wenn der Betrieb aber mehr als 10 Mitarbeiter hat, kann man Kündigungsschutzklage erheben.

Um diese Vereinbarung durchzusetzen kann der Arbeitgeber auch eine Änderungskündigung aussprechen. Hierbei wird das Arbeitsverhältnis gekündigt und die Fortsetzung zu neuen Bedingungen angeboten.

Soweit für das Arbeitsverhältnis ein Tarif gilt, regelt dieser meistens auch die Vergütung.

Ich empfehle, soweit es einen Betriebsrat gibt, sich an diesen zu wenden. Ansonsten sollte man sich einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht suchen.

Gruß

Kenne ich mich nicht aus!

Das ist ohne Kenntnisse aller Rahmenbedingungen schwer, war das die einzige Klausel in dem Zusatz ? Heißt an den BAT angelehnt nur, dass Eingruppierung und entgelthöhe wie BAT sind oder gab es auch immer die entsprechenden Erhöhungen ?
Grundsätzlich herrscht Vertragsfreiheit solange der Vertrag nich sittenwidrig ist oder gegen eine geltende Regelung verstößt. Beides kann ich so nicht beurteilen, weil ich nicht weiß was im eigentlichen Vertrag steht und was die sonstigen Hintergründe sind.
Mit mehr Infos ginge es etwas besser

Alles gute

Hallo,
die Angaben reichen leider nicht aus, um eine sichere Antwort geben zu können. Grundsätzlich dürfte diese Unterschrift allerdings keine Konsequenzen haben. Maßgeblich für die Bezahlung und Eingruppierung sind der Arbeitsvertrag und ggf. der Tarifvertrag. Wahrscheinlich würde diese Erklärung auch gegen das Transparenzgebot des Bürgerlichen Gesetzbuches verstoßen und wäre daher unwirksam.
Gruß
Martin

Hallo jumalema,
die Angaben sind sehr dürftig.
Grundsätzlich gilt erst einmal, dass eine Vertrag nicht einfach Unterschrieben werden sollte, ohne Kenntnis über das, was der Inhalt des Vertrages bedeutet. Ein Vertrag ist die Willenserklärung von unterschiedlichen Parteien zu einem bestimmten Thema hier als Zusatz zum Arbeitsvertrag. Ein Gespräch über die Ergänzung zu dem bestehenden Arbeitsvertrag hat scheinbar nicht stattgefunden. Einer Vertragsänderung muss ich nicht zustimmen. Das weiter vorgehen des AG wäre dann abzuwarten
Steht in der Ergänzung „Gehaltshöhe“ oder „Gehaltsstufe“?
Ich würde den BR um Klärung des Sachverhalts bitten. Wenn euer Gehaltssystem an den BAT angelehnt sind, bedeutet das für mich das der AG keinem Verband angehört.

Mit freundlichen Grüßen
Ricko

Hallo,

hier müsste man zunächst die Inhalte des gültigen BAT kennen. In der gültigen Fassung sollten die entsprechenden Entlohnungen geregelt sein. Somit macht der Zusatz zum Vertrag keinen Sinn, außer der Arbeitgeber möchte einen größeren Anspruch unterlaufen. Sollte letzteres der Fall sein, so hätte dies keine Rechtskraft, auch wenn es hierzu eine Unterschrift gibt.

Schönen Gruß

Holger

Hallo,

wenn die Gehälter nur an den BAT angelehnt sind, und Sie keinen Tarifvertrag haben,könnte das bedeuten, dass die Kollegin nun keinerlei Anspruch mehr auf Gehaltserhöhung hat.
Im Zweifelsfall sollte das ein Anwalt prüfen, und die Kollegin könnte zunächst mal verlangen, dass ihr von dem Vertragszusatz eine Kopie ausgehändigt wird.

Gruß
Paul

Hallo jumalema,

hmm, das ist schon ungewöhnlich.

Erstmal ist es normal, dass ein Gehalt irgendwann an der Obergrenze angekommen ist.

Also ein Beispiel: Sie kriegen ein Gehalt X auf Stufe 1. Wenn es insgesamt 5 Stufen gibt, dann können Sie maximal bis zur 5. Stufe befördert werden. Dann hat Ihr Gehalt die maximale Höhe erreicht. Andererseits ändert sich diese maximale Höhe ja ständig (wenn z. B. die Gehälter insgesamt um 2% erhöht werden).

Sich das Zurkenntnisnehmen unterschreiben zu lassen, macht für den Arbeitgeber aber relativ wenig Sinn, denn das ändert ja nichts an den Tatsachen.

Wenn eure Gehälter vertraglich an den BAT und dessen Entwicklung gekoppelt sind, halte ich die Unterschrift aber nicht für problematisch, sprich deine Kollegin muss deshalb jetzt keine Nachteile bei der nächsten Gehaltsanpassung erwarten.

Grundsätzlich gilt natürlich: Wenn man nicht weiß, was man da unterschreibt, nimmt man es zunächst mal mit nach hause und schaut es sich in Ruhe an :smile:

Viele Grüße
tinastar

Dieser Zusatz zum Arbeitsvertrag ist ungültig!
Fordern sie schriftlich ihrer Arbeitgeber auf diesen Zusatz zum Arbeitsvertrag aus der Personalakte zu entfernen, wenn er sich weigert ziehen sie vors Arbeitsgericht.

Hallo,

das ist rechtlich gesehen Unfug. Auch wenn sich die Frage stellen sollte, wie die Kollegin bei fehlender Tarifbindung „an Gehaltserhöhungen kommen kann“ (Anlehnung an den alten BAT bedeutet nicht vergleichbare Tarifbindung), ist eine solche Formulierung bedeutungslos, auch wenn sie sie unterschrieben hat. Sollte also die Situation eintreten, dass andere Kollgen Gehaltserhöhungen bekommen, sie aber (mit Verweis auf den Vertragszusatz) nicht, wäre die Lage rechtlich zu bewerten, genau zu prüfen und mit weiterem Rechtsrat ggflls. das Arbeitsgericht anzurufen.

MfG

FKR

So eine Vereinbarung habe ich noch nie gesehen, es ist auch schwierig zu antworten, ohne den Vertrag insgesamt zu kennen.

Beispiel: Der Vertrag sieht vor, dass während der ersten 5 Jahre das Gehalt von einem „Grundgehalt“ bis zum vertraglich vereinbarten Endgehalt.

Nun würde dieser Zusatz einen Sinn ergeben. Ansonsten gibt es nätürlich auch noch AT-Gehälter (Außertariflich) diese sind auch von den normalen Lohnerhöhungen ausgeschlossen, da sie immer höher als die Tarifgehälter liegen.

Es gibt auch noch die Option, dass die Kollegin die letzte Stufe ihrer Gehaltsklasse erreicht hat. Auch dann würde die Vereinbarung einen Sinn ergeben. Ohne eine Höhergruppierung/Beförderung hätte sie dann die max. Gehältshöhe erreicht. Das heißt m. E. jedoch nicht, dass sie von allen Tariferhöhungen ausgeschlossen wurde.

LG

Sorry, ich bin krank, mich hat´s so sehr erwischt…

zur Sache: Hallo…??? Wo arbeitest du, bei Amazon!!! :o

Es gilt immer noch der Tarifvertrag. Wenn sie nun arbeiten erledigt, die höher bezahlt werden müssen, dann muss sie den höheren Lohn geltend machen. Bitte genau den Tarifvertrag und die Stellenbeschreibung durchlesen. Habt ihr einen Personalrat??? Bitte fragen, oder zur Verdi gehen…
Leider kenne ich die Umstände nicht.
Man, man kann doch nicht einfach so einen Mist (sorry) unterschreiben. Das zählt zunächst erst mal, bis sie nun klar machen kann, dass sie falsch eingruppiert ist, o.s.ä.

Viel Glück!!