Hallo,
kann mir hier jemand mit folgendem Problem weiterhelfen, und zwar wollte ich vor einigen Wochen mein selbst verfasstes Testament beim Gericht zur Verwahrung hinterlegen, aber man hat dies abgelehnt, mit der Begründung es wäre „zu viel“.
Es war ein (natürlich verschlossener) Din A4 Umschlag, der 35 geheftete Blätter enthielt, plus 7 Briefumschläge/Briefe für bestimmte Personen mit privaten Worten. Man hat nachgefragt was alles im Unschlag ist und mir dann gesagt ich solle die Briefumschläge herausnehmen, so würden sie es nicht zur Verwahrung annehmen.
Ist das Gericht im Recht mit seiner Ablehnung?
Die Briefe, in denen du deine Verwandschaft abschließend noch einmal beschimpfst, stellen kein Testament dar. Deswegen hat der Rechtspfleger die nicht haben wollen. So ein Amtsgericht ist ja schließlich keine Postlagerstelle.
Schließen sie nicht von sich auf andere!! ich beschimpfe niemanden. Und was überhaupt im großen Umschlag war wusste der Beamte ja nur durch Nachfrage. Soll ich also das nächste mal einfach Lügen?
Aber trotzdem eine gute Idee. Wenn ich mein Sabbatical mache und meinen Hausrat einlagern muss, sag ich einfach, das wäre mein Testament, da in dem See-Container, und stell es beim Amtsgericht ab. Nach einem Jahr sag ich einfach, ich will mein Testament wieder ändern, her mit meinem Container!
Ich bin nicht mit einer Seemannstruhe zum Gericht gegangen, sondern mit einem einfachen Din A 4 Umschlag.
Tach!
Du willst doch was von denen, oder nicht?
Hast du soviel zu vererben, dass du 35 Seiten vollmachst? Wow!!
Viel Glück!
Ein Testament muss handgeschrieben sein. Ich bekomme vielleicht 15 Zeilen auf ein Blatt. Und hätte ich den Wunsch nach einem komplett unpersönlichen, kalten und bürokratischen Testament, dann wäre ich zum Notar (was nicht passieren wird).
Ich habe die Frage nicht zum Spaß gestellt. Trotzdem scheint es Leute zu geben, die mit ihrer vagen persönlichen Meinung die Rechtmäßigkeit meiner Frage untergraben wollen. Warum denn nur? Die Frage ist einfach: kann man mir vorschreiben, welchen Umfang mein Testament maximal haben darf (solange es noch in einen normalen Umschlag passt)?
Frage doch nach der Rechtsgrundlage !
Es gibt natürlich keine Umfangsbeschränkung eines Testamentes.
35 Blatt ist zwar viel, ich möchte sogar sagen sehr viel. Stellt so manchen Erbvertrag in den Schatten.
Aber es kann ja sein, man hat so viel und vor allem so differenziert an so viele Personen zu verteilen, stellt ellenlange Inventarlisten und Vermächtnisse für einzelne zusammen.
(Die womöglich am Todestag längst nicht mehr zutreffen ?)
Das ist aber völlig OK.
Die Beilagen sind wohl das Problem. Das Gericht wird nicht dafür sorgen (Können, wollen, dürfen) das die zugeordneten Briefe an die Adressaten kommen.
Man eröffnet nach dem Todes das Testament und stellt die gesetzlichen und testamentarischen Erben fest und schreibt die an und übersendet ihnen Kopien des Testamentes.
Das war’s.
Frage mal bei einem Notar nach, ob das bei ihm so möglich wäre wie gewünscht.
MfG
duck313
Genau deswegen ist es so lang: ich differenziere z.B. „wenn X und Y noch am Leben sind, dann soundso“ und „wenn X noch lebt, aber nicht Y, dann …“
Was würde denn dann mit den Briefen geschehen? Vernichtet werden? GEöffnet?
Aber Hans, da muss ich mich aber sehr wundern.
Das ist kein Schönschreibwettbewerb, jeder Linienblock auf DIN A 4 hat mehr als 15 Zeilen !
Und mal etwas am Rande, ein besonders schön sprachlich formulierter Text birgt auch Gefahren der Nichteindeutigkeit und Klarheit über den Letzten Willen.
Klare Worte, klare Zuteilung wie "Meiner Tochter Johanna vermache ich meine Eigentumswohnung Karlstraße 17 in 66413 Bad Homburg ".
Das ist klar und eindeutig.
MfG
duck313
Meine Schrift wurde mit dem Alter etwas größer, ich will es ja auch selbst noch ohne Brille lesen können.
Ich finde ein Testament kann persönlich und eindeutig sein. Ich werde es bestimmt nicht mit „Sehr geehrte Erbengemeinschaft“ beginnen.
Lieber Hanshans,
ich weiß es nicht, kann mir aber trotz jahrzehntelanger aktiver Bürokratiezeit nicht vorstellen, dass es eine Regelung gibt, die den rechnerischen Seitenumfang oder die Anzahl der beigefügten Briefumschläge bestimmt. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass Du in diesem Testament versucht hast, Fragen und/oder Beziehungen zu klären, die in einem Testament nichts verloren haben.
Vermutlich hast Du versucht, alle möglichen wenn - dann- Bedingungen zu regeln. Tschuldigung,für die klare Ansage: Mit einem Testament kannst Du nicht das Tun Deiner Leute in der Zukunft - also nach Deinem Tod - beeinflussen. Jeder Erbberechtigte wird im Zweifelsfall an die eigene Pelle denken. Ein zu kompliziertes Testament provoziert ggf. Rechtsstreitigkeiten ohne Ende.
Ich vermute, dass Dein Testament wegen der nicht in ein Testament gehörenden Bedingungen nicht angenommen wurde. Das fände ich auch okay: der Stast, also auch ich als Steuerzahler und Bürger, sind nicht für Wünsche eines Toten für die Zeit danach zuständig.
Also kürzeres Testament, das sich auf das Wesentliche bezieht.
Ich weiss, dass das nicht einfach ist. Es geht aber.
Liebe Grüße
Rebekka
Hallo,
So viel ich weiss gibt es keine gesetzliche Grundlage über den maximalen Umfang eines Testaments.
Allerdings gibt es Vorschriften des Gerichts über de aufzubewahrenden Umfang dieser Akten. Das muss alles irgendwo gelagert werden und wenn da einige mit einer Seekiste kommen, wird der Platz im Archiv schnell eng und es müsste angebaut werden.
So lange die Gebührenverordnung nicht nach kg gestaffelt ist, ist es auch unfair den anderen gegenüber.
Wie schon vorgeschlagen kannst du zu einem Notar gehen, der macht es aber nicht gratis.
Eine andere Möglichkeit wäre noch dir ein Schliessfach bei einer Bank zu mieten und nur die Zugangsmöglichkeit beim Gericht zu hinterlegen.
MfG Peter(TOO)
Ihre Vermutungen sind nicht ganz falsch, aber wie kann das denn der Beamte im Gericht wissen/beurteilen? Der Umschlag ist verschlossen und versiegelt. Ich würde es einfach vorziehen mein Testament ohne Lügen zu müssen in die Verwahrung beim Amtsgericht zu bringen.
Wenn ich den Umschlag beschriftet in meiner Wohnung aufbewahre würde er doch auch genauso ans Nachlassgericht gehen.
Von einem Schließfach wird oft abgeraten. Und Notare sind mir zuwider, seit meine Mutter ihr Testament bei einem dieser Gesellen machen ließ, und am Ende einiges von dem, was mit uns besprochen war, ganz anders vom Notar festgesetzt wurde. Wir bereuen bis heute, dass niemand sie zu dem Termin begleitet hat. Das einzige was korrekt war, war am Ende die Rechnung, könnte man sagen.
Vielleicht gibt es keine Verwaltungsvorschrift dafür, aber wenn Du es erzwingen willst, wird notfalls eine erlassen.
Ganz pragmatisch: Schreibe im Testament all das, was es zum Thema Erbe zu sagen gibt. Und hinterlege wo auch immer (wenn Eigentum, dann zuhause, sonst unter der Eiche an der Flußbiegung*) den Rest und verweise im Testament darauf.
*) nein Spaß: in einem versiegelten Umschlag mit Deiner Unterschrift bei einer Vertrauensperson oder einer vertrauten Institution, zu öffnen im Beisein aller.
schon mal darüber nachgedacht, dir eine lesebrille und einen feineren stift zu besorgen? und darüber, dass schreibpapier im unterschied zu klopapier auch eine benutzbare rückseite besitzt?
btw., das testament ist nicht für dich, sondern für die erben.
Das Problem ist, wenn keiner etwas von dem Fach weiss. Die Bank geht erst auf die Suche nach einem Eigentümer, wenn die Zahlungen aus bleiben. Deshalb die Zugangsdaten beim Gericht hinterlegen.
Du sollst ja nicht dein Testament vom Notar schreiben lassen!
Er soll nur den versiegelten Umschlag aufbewahren und im Falle deines Todes dem Nachlassgericht zukommen lassen.
MfG Peter(TOO)
‚tach, erben!‘ wäre auch viel kürzer.
Hallo Hanshans,
gleich vorweg: zur rechtlichen Fragen kann ich leider nichts sagen. Wenn dich wirklich nur das interessiert, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, mit dem Lesen aufzuhören.
Aber ich will zu bedenken geben, dass ein Testament nach deinem Ableben gelesen, verstanden und umgesetzt werden muss. Ich fürchte, dass bei 35 Seiten das Testament so komplex ist, dass es vermutlich gelesen, vielleicht verstanden, aber ziemlich sicher nicht umgesetzt wird.
Warum?
Mir fallen zwei Gründe ein:
Erstens kann es sein, dass du in den 35 Seiten unbeabsichtigt Widersprüche eingebaut hast. Du hast je geschrieben, dass du verschiedene Bedingungen eingebaut hast. Da verliert jeder den Überblick. Es ist also nicht eine Unterstellung an dich, sondern eine Aussage aus der Erfahrung.
Zweitens aber kann es sein, dass du deine (hoffentlich geliebten, und hoffentlich noch lange Nicht-) Erben überforderst. Und denke daran, es wird dir zur gegebenen Zeit schwer fallen, Unklarheiten persönlich zu beseitigen.
Das Testament muss klar, kurz, präzise sein. Wie oft passiert es, dass Erben sich über Jahre hinweg zerstreiten, weil der Erblasser sich unklar (oder scheinbar ungerecht) ausgedrückt hat! Das willst du nicht, oder?
Bezüglich der Briefe: Die sind nicht Teil des Testaments, die kannst du auch zu Hause aufheben, wenn du deinen Erben traust, dass sie sich gegenseitig nicht die Briefe vorenthalten. Ich habe sogar mein Testament zu Hause - kein Problem bisher …
Viele Grüße
Bombadil