nochmal eine rechtliche Frage von mir im Rahmen meiner Diplomarbeit:
Dabei interessiert mich die maximale Laufzeit von Private-Public Partnerships, die meines Wissens bis 30 Jahre geht. Ich habe gehört bei noch längeren Laufzeiten gibt es (kartellrechtliche, zumindest rechtliche) Probleme. Stimmt dies? Wenn ja, welche Normen kann ich diesbzüglich nachschauen und wo kann ich Ansatzpunkte finden? Ich hab das GWB und UWG überflogen, jedoch keine Anhaltspunkte gefunden.
Hoffe ihr könnt mir (MAL WIEDER ) helfen. Danke vorab.
nochmal eine rechtliche Frage von mir im Rahmen meiner
Diplomarbeit:
Dabei interessiert mich die maximale Laufzeit von
Private-Public Partnerships, die meines Wissens bis 30 Jahre
geht. Ich habe gehört bei noch längeren Laufzeiten gibt es
(kartellrechtliche, zumindest rechtliche) Probleme. Stimmt
dies? Wenn ja, welche Normen kann ich diesbzüglich nachschauen
und wo kann ich Ansatzpunkte finden? Ich hab das GWB und UWG
überflogen, jedoch keine Anhaltspunkte gefunden.
teilweise könnte die Vergabeverordnung resp. VOB und VOL einschlägig sein.
PPP basiert auf dem verwaltungsvertrag nach §§ 54 ff. VwVfG. konkret geregelt ist er deshalb eigentlich nicht. es gibt aber bemühungen, dies zu ändern.
gerade zu PPP findet man viele beiträge in den aktuellen juristen-blättern (hier vorrangig autobahn-modelle).
Dabei interessiert mich die maximale Laufzeit von
Private-Public Partnerships, die meines Wissens bis 30 Jahre
geht. Ich habe gehört bei noch längeren Laufzeiten gibt es
(kartellrechtliche, zumindest rechtliche) Probleme. Stimmt
dies? Wenn ja, welche Normen kann ich diesbzüglich nachschauen
und wo kann ich Ansatzpunkte finden? Ich hab das GWB und UWG
überflogen, jedoch keine Anhaltspunkte gefunden.
Kartellrechtliche Gründe, die dazu zwängen, die Laufzeit von PPP-Projekten auf 30 Jahre zu begrenzen, sehe ich keine. Dass die Laufzeit dennoch üblicherweise auf diesen Zeitraum begrenzt wird, hat aus meiner Sicht vor allem wirtschaftliche (Finanzierungsgesichtspunkte, Prognostizierbarkeit künftiger Rahmenbedingungen) bzw. technische (Lebensdauer des Vorhabens) Gründe.