Maximale Pausenzeit

In betrachteten Fall werden in einer 12Stunden-Schicht 2 Pausen mit insgesamt 45min gemacht ( gemäß Arbeitszeitgesetz). Kann der Arbeitgeber auf eine beliebige Verlängerung der Pausen z.B. auf 1,5 bis 2Stunden pro Schicht drängen. Können die Pausenzeiten beliebig verlängert werden?

Hallo

Das ArbZG kennt keine direkte Maximalzeit von Pausen. Das Thema ist sehr weitreichend. Irgendwann ist die Länge der Pause durch die vorgeschriebene Ruhezeit zwischen dem Arbeitsende und dem Arbeitsanfang die Grenze. Aber auch das billige Ermessen kann dem ganzen im Wege stehen, wie auch natürlich die vertraglichen Vereinbarungen. Zudem kann es passieren, daß die Pausenzeiten plötzlich bezahlt sind, wenn vertraglich keine entsprechende Grundlage vorhanden ist…

So pauschal demnach nicht zu beantworten.

Ein BR wäre da als wachendes Instrument sinnvoll.

Gruß,
LeoLo

Hallo,
und DANKE für die Antwort.
Inhaltlich hat sie mir allerdings nicht viel weiter geholfen. Auf der Suche nach ähnlich gelagerten Gerichtsentscheiden bin ich auch nicht fündig geworden.
Sicherlich begrenzt die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit vom 11h den Abstand der Schichten. In betrachteten Fall ist die Abfolge 12h Schicht im Wechsel mit 12h Ruhe- also kein Verstoß oder Einschränkung. Die Frage zielt eher auf den Sachverhalt hin, dass aus arbeitsorganisatorischen Gründen der Arbeitgeber die Anwesenheitszeit von 12h, bestehend aus 11,25h Arbeitszeit und 0,75h Pause im Verhältnis beliebig verändert werden kann, z.B. 10h Arbeitszeit und 2h Pause oder Verhältnis 8h/4h oder 6h/6h etc… Irgenwo ist doch sicherlich der Punkt erreicht, wo das Direktionsrecht endet und die „Freiheitsberaubung“ beginnt?

schichtfuzzi

Hallo

Ja, es gibt Grenzen aus mehreren Gründen. Daher hilft die vorherige Antwort auch nicht weiter, weil man den Einzelfall prüfen müsste. Der AG kann die Lage der Arbeitszeit nach billigem Ermessen einseitig bestimmen (§ 106 GewO), sofern vertraglich oder gesetzlich dem nichts entgegen steht. Ob das billige Ermessen überschritten ist oder er in gesetzliche oder individual- bzw kollektivrechtliche Bestimmungen eingreift, kann man nur im konkreten Einzelfalle prüfen. Und sofern ein BR existiert, ist da auch noch das MBR…

Gruß,
LeoLo