Angenommen jemand plant einen Indoor-Spielplatz zu eröffnen.Entweder wirklich gross-dann würde die Versammlungsstättenverordnung greifen und der Invest wird sehr hoch oder aber kleiner und zwar bis 200 Besucher, damit er die Auflagen nicht hat.
Meine Frage lautet: Auf welcher Grundlage werden die max 200 Besucher (Grenzwert Verordnung) berechnet? Wie gross darf die Raumfläche sein? Wie erreicht man eine maximal Raumfläche?
Auf welcher Grundlage werden die max 200 Besucher (Grenzwert Verordnung) berechnet?
Vereinfacht gesagt ist das die Anzahl der zahlenden Besucher - genauer kannst Du das z.B. in den Erläuterungen zur Bayerischen VStättVO nachlesen (auf Seite 3 - zu § 1…)
Wie gross darf die Raumfläche sein? Wie erreicht man eine maximal Raumfläche?
Alles weitere ergibt sich aus dem Zusammenspiel der etlichen anderen je nach Bundesland unterschiedlichen zu beachtenden Vorschriften (kurz als Beispiel: notwendige Toilettenanlagen, erforderliche Brandschutzmassnahmen/Flucht-/Rettungswege), die Dein Architekt kennen und beachten muss sowie aus dem Baugrundstück und den dafür geltenden Vorschriften (z.B. Bebauungsplan, Stellplatzsatzung), wie die Gemeinde/Stadt zu dem Vorhaben steht und wie letztlich die Baubehörde dazu steht - und natürlich auch aus den geplanten Spieleinrichtungen.
Angenommen jemand plant einen Indoor-Spielplatz zu
eröffnen.Entweder wirklich gross-dann würde die
Versammlungsstättenverordnung greifen und der Invest wird sehr
hoch oder aber kleiner und zwar bis 200 Besucher, damit er die
Auflagen nicht hat.
Meine Frage lautet: Auf welcher Grundlage werden die max 200
Besucher (Grenzwert Verordnung) berechnet? Wie gross darf die
Raumfläche sein? Wie erreicht man eine maximal Raumfläche?
Baurecht ist Ländersache, die Versammlungsstättenverordnungen der Bundesländer diffeirieren daher in einigen Details.
Die meisten Länder haben aber die Musterversammlungsstättenverordnung übernommen: http://www.is-argebau.de/IndexSearch.aspx?method=get…
Deine Frage beantwortet gleich §1 (Anwendungsbereich). Allerdings gibt es da keine Berechnugsformel für Indoorspielplätze, die minimale Belegung ist aber 1 Person / m². D.h., die den Besuchern zugängliche Fläche darf max. 200m² groß sein.
Deine Frage beantwortet gleich §1 (Anwendungsbereich).
Allerdings gibt es da keine Berechnugsformel für
Indoorspielplätze, die minimale Belegung ist aber 1 Person /
m².
Nein, die maxiimale
D.h., die den Besuchern zugängliche Fläche darf max. 200m²
groß sein.
Soviel zur Theorie. Ich denke aber, dass ich einen Indoorspielplatz, auf dem sich 200 zahlende Gäste auf 200 m² tummeln, höchstens einmal besuchen und ganz gewiss nicht weiterempfehlen werde. Das Problem mit der Marktwirtschaft ist eben, dass man gutes Geld auf Dauer nur für eine angemessene Qualität verlangen kann.
Deine Frage beantwortet gleich §1 (Anwendungsbereich).
Allerdings gibt es da keine Berechnugsformel für
Indoorspielplätze, die minimale Belegung ist aber 1 Person /
m².
Nein, die maxiimale
Nee, die minimale! 1 Person / m² ist die minimale Belegungsdichte, mit der in der VO gerechnet wird (es könnten auch 2 Personen / m² sein - dann kämen wir bei 100m² maximaler Flächer raus). Wie viele Personen letztlich real vorhanden sind, interessiert hier nicht…
D.h., die den Besuchern zugängliche Fläche darf max. 200m²
groß sein.
Soviel zur Theorie. Ich denke aber, dass ich einen
Indoorspielplatz, auf dem sich 200 zahlende Gäste auf 200 m²
tummeln, höchstens einmal besuchen und ganz gewiss nicht
weiterempfehlen werde. Das Problem mit der Marktwirtschaft ist
eben, dass man gutes Geld auf Dauer nur für eine angemessene
Qualität verlangen kann.
Sicher werden auf einem Indoorspielplatz mit 200m² Grundfläche niemals 200 zahlende Gäste anwesend sein. Das Problem ist, wie soll man rechnen? Auf organisatorische Lösungen (wenn 200 zahlende Gäste anwesend sind, wird niemand mehr eingelassen) wird sich keine halbwegs vernünftig denkende Bauaufsicht einlassen.
Was ich mir noch vorstellen könnte wäre die Grundfläche der Spielgeräte abzuziehen und statt dessen die Personenzahl anzusetzen, für die die Geräte zugelassen sind. Bei den Freiflächen bleibt es aber bei einer Person / m².
In der Summe wird man in solch einem Indoorspielplatz aber nie die 200 Personen erreichen, die die Versammlungsstättenverordnung zuläßt.