Guten Tag,
mich interessesiert anbei folgende Sachlage:
Wenn jemand eine Kaffeemaschine (in einem Frühstücks-Set: Kaffeemaschine, Toaster und Wasserkocher) kauft und diese binnen einer Woche kaputt geht, da diese weder Wasser zieht noch die Platte wärmt.
Wie lange darf hierbei die maximale Reaparaturdauer sein?
Über zahlreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Hallo,
meines Wissens gibt es keine klare gesetzliche Regelung wie lange eine Reparatur im Einzelfall dauern darf.
Deshalb ist es i.d.R. empfehlenswert bereits beim Abgeben eine Frist zu setzen, die jedoch mind. 14 Tage höchstens sechs Wochen betragen sollte. Falls dies nicht geschehen ist, sollte man dem Händler eine realistische Nachfrist von 14 Tagen setzen und damit drohen, dass man andernfalls vom Kauf zurück tritt.
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html
Viele Grüße
Lumpi
ianal