Ich beabsichtige, in den USA einen Airstream Wohnanhänger zu kaufen. Airstream hat jedoch sog. Europamodelle entwickelt, die „speziell für diesen Markt technisch umgebaut wurden“. Meine Recherchen ergaben Unterschiede bei den Gewichten. Heißt das, ich kann die amerikanische Ausgabe gar nicht in Deustchland anmelden/fahren?
Die Gewichte sind: Leergewicht 2522 kg, zulässiges Gesamtgewicht 3311 kg, Stützlast 379 kg.
Hallo:
Sie können jegliches Gefährt an den Haken nehmen. Das Teil muss jedoch der StVzo entsprechen.Insbesondere muss die Beleuchtung stimmen und die Auflaufbremse muss der TÜV abnehmen. Eine Stützlast von 379 kp denke ich macht Ihnen ebenfalls Probleme. Die Stützlast ist ein Ergebnis der Lastenverteilung.Daran können Sie nicht viel ändern.Es sei denn Sie belasten das Heck so dass die Stützlast vorne sinkt und Sie ein normales Zugfahrzeug verwenden können.Sonst ist es eher ein Fall für einen LKW.Hoffe das hilft Ihnen weiter.Mfg
Danke für die Info. Mein Weg führt jetzt direkt zum TÜV. Hoffe, die verstehen, was ich vorhabe.
Jochen.S