Maximale Umsteige Zeit Deutsche Bahn

Moin,
weiss zufällig einer wie lang ich mich maximal in einer Stadt aufhalten darf bevor ich weiter fahren muss, wenn ich eine Fahrkarte hab die nicht Zug gebunden ist??

besten Dank für eure Antworten

Hendrik

Hi Henne,

das hat die Bahn in ihren AGBs ganz gut versteckt.
Unter „Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG“
http://www.bahn.de/p/view/mdb/pv/pdf/agb/MDB54173-nv… findest du folgendes.

2.5 Geltungsdauer
2.5.1 Die Geltungsdauer einer Fahrkarte ergibt sich grundsätzlich aus dieser selbst. Fahrkarten gelten bei einer Entfernung (i) bis 100 km an dem auf der Fahrkarte zur Hin- sowie gegebenenfalls zur Rückfahrt innerhalb eines Monats jeweils angegebenen Geltungstag, bei fehlender Angabe des Rückfahrtages zur Rückfahrt am Tag der Hinfahrt, (ii) über 100 km zur Hinfahrt am ersten Geltungstag der Fahrkarte und am Folgetag sowie ggf. zur Rückfahrt innerhalb eines Monats ab dem ersten Geltungstag an zwei Tagen, und zwar am Tag des Reiseantritts und am Folgetag. Ist der erste Geltungstag nicht in der Fahrkarte angegeben, ist das Datum des Kontrollzeichens maßgebend. Bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt wird nach Antritt der Rückfahrt die Fahrkarte für die Hinfahrt ungültig. Die Geltungsdauer endet um 3.00 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages. Die Geltungsdauer von Übergangs- und Umwegfahrkarten entspricht der Geltungsdauer der zugehörigen Fahrkarte.

Das heißt, dass du bis 100 km einen Tag Zeit hast, um anzukommen und über 100 km 2 Tage. Dabei kannst du beliebig oft aussteigen, solange du den Zeitraum einhältst.

Bei Spezialtarifen gibt es Ausnahmen. Die Gültigkeit steht auch auf dem Ticket. Z.B. „Gültig vom 24.10.08 bis 26.10.08“ oder „Gültigkeit 2 Tage ab dem ersten Geltungstag".

Ich denke, das ist eine sehr kundenfreundliche Regelung.

Schöne Grüße
Chris

Super, genau was ich gesucht hab, dann kann ich ja jetzt meine Schwester besuchen.

besten Dank

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