Maximaler Pauseabzug

Hallo,

die Firma „lächelnder Gipser“ überlegt sich, da es von 11:30 Uhr bis 13:15 Uhr in der Mittagszeit nur wenig zutun gibt, einen Teil ihrer 200 Beschäftigten so einzuteilen, dass deren Schicht von 7:15 bis 17:00 geht, Ihnen dabei aber 1,75 Stunden Pause abgezogen werden.

Ist das möglich und legal, wenn kein Tarifvertrag besteht und in den Arbeitsverträgen auch keine Pausenregelung getroffen wurde?

Wie sieht es aus, wenn zuvor über einen längeren Zeitraum ( > 1 Jahr) nur 45 Minuten als maximale Pause abgezogen wurde? Kann durch den Arbeitgeber die Dauer der Pause willkürlich festgelegt werden? Auch wenn der Arbeitnehmer nur eine den gesetzlich vorgeschriebenen und Dauer der Arbeitszeit entsprechende Pause wünscht?

Besten Dank.

Hallo,

Ist das möglich und legal, wenn kein Tarifvertrag besteht und
in den Arbeitsverträgen auch keine Pausenregelung getroffen
wurde?

„Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.“
http://bundesrecht.juris.de/gewo/__106.html

Das „nach billigem Ermessen“ spielt eine Rolle, aber so richtig verständlich erklären kann ichs nicht. Er kann die Arbeitszeit z.B. nicht von heute auf morgen umstellen und sollte natürlich (als guter AG) auch die Probleme der AN beachten, die u.a. darin bestehen könnten „Wie komm ich dann mitm ÖPNV zur Arbeit und zurück?“ „Wer holt jetzt mein Kind aus der KITA?“ usw.

Kann durch den Arbeitgeber die Dauer der Pause
willkürlich festgelegt werden?

Willkürlich nicht, aber der AG hat ja in diesem Fall einen Grund. Willkürlich wäre eher so nach Lust und Laune.

Auch wenn der Arbeitnehmer nur
eine den gesetzlich vorgeschriebenen und Dauer der Arbeitszeit
entsprechende Pause wünscht?

Das Arbeitszeitgesetz schreibt lediglich die Mindestzeit für die Pause(n) vor und wann spätestens eine zu machen ist. Also schließt eine so lange Pause die Gesetzeseinhaltung nicht zwangsläufig aus.
Ob hier letztendlich die AN oder der AG mit ihren „Wünschen“ durchkommen ist ne Frage des längeren Hebels.

Gibts denn einen Betriebsrat?

MfG

Danke für die Antwort.

Nein, einen Betriebsrat gäbe es nicht.

Mündlich wird zugesichert und ausgeführt! das die maximal abgezogene Pause, unabhängig Ihrer tatsächlichen Länge, höchstens 45 min. beträgt. Nach 2 Jahren ändert der Arbeitgeber es eigenmächtig auf maximal 1,75 Stunden. In weiteren 2 Jahren werden es dann womöglich 3 Stunden werden.

Kann das denn in dieser Art tatsächlich so fortgeführt werden?

Besteht hier denn eine Art Gewohnheitsrecht? So das ich sage: Nach 2 Jahren verlasse ich mich darauf, wie gewohnt, auch nur maximal 45 min. abgezogen zu bekommen.

Hallo,

Ist das möglich und legal, wenn kein Tarifvertrag besteht und
in den Arbeitsverträgen auch keine Pausenregelung getroffen
wurde?

„Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der
Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen,
soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den
Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines
anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften
festgelegt sind.“

http://bundesrecht.juris.de/gewo/__106.html

Das „nach billigem Ermessen“ spielt eine Rolle, aber so
richtig verständlich erklären kann ichs nicht. Er kann die
Arbeitszeit z.B. nicht von heute auf morgen umstellen und
sollte natürlich (als guter AG) auch die Probleme der AN
beachten, die u.a. darin bestehen könnten „Wie komm ich dann
mitm ÖPNV zur Arbeit und zurück?“ „Wer holt jetzt mein Kind
aus der KITA?“ usw.

Kann durch den Arbeitgeber die Dauer der Pause
willkürlich festgelegt werden?

Willkürlich nicht, aber der AG hat ja in diesem Fall einen
Grund. Willkürlich wäre eher so nach Lust und Laune.

Willkürlich ist die Behandlung der Mitarbeiter insoweit, das bei gleicher Schichtlänge, unterschiedliche Pausenzeiten abgezogen werden. Dies variiert je nach Vertrautheit mit dem Vorgesetzten. Was für den einen eine unbezahlte Pause ist, ist für einen anderen eben bezahlte „Arbeitsvorbereitung“.

Auch wenn der Arbeitnehmer nur
eine den gesetzlich vorgeschriebenen und Dauer der Arbeitszeit
entsprechende Pause wünscht?

Das Arbeitszeitgesetz schreibt lediglich die Mindestzeit für
die Pause(n) vor und wann spätestens eine zu machen ist. Also
schließt eine so lange Pause die Gesetzeseinhaltung nicht
zwangsläufig aus.
Ob hier letztendlich die AN oder der AG mit ihren „Wünschen“
durchkommen ist ne Frage des längeren Hebels.

Gibts denn einen Betriebsrat?

MfG

Mfg