Hallo, liebe Leute, Anwälte und Richter!
Ihr kennt euch bestimmt damit aus: Wer vor Gericht verliert, bekommt doch einen Kostenfestsetzungsbescheid zugeschickt, den er dann zu begleichen hat. Oder bekommt der Gewinner so einen, den er an den Verlierer weiterleitet? Oder müssen die Kosten vom Sieger bei Gericht beantragt werden? Wie hoch dürfen die maximal sein? Wonach richten sich die Kosten? Die Kostenhöhe scheint beliebig zu sein. Wenn ein Kläger mit einer Chartermaschine zu einer eiligen Terminsache hinfliegt, bekommt er die dann auch ersetzt? Oder werden nur Linienflüge Warschau - München bezahlt?
Danke für seriöse Antworten!
Hans
PS: Von Franz habe ich lediglich die Punktezahl übernommen. Er befindet sich zur Zeit dort, wo es kein Internet gibt. Deshalb darf ich mich weiterhin für Besternungen recht herzlich bedanken!
Linienflug
PS: Von Franz habe ich lediglich die Punktezahl übernommen. Er
befindet sich zur Zeit dort, wo es kein Internet gibt. Deshalb
darf ich mich weiterhin für Besternungen recht herzlich
bedanken!
wenn überhaupt.
Gruß, auch an FJ CF …
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