ich meine mich erinnern zu können, dass mir vor einigen Jahren hier schon mal jemand mit den Vektordaten für eine Fahrzeugbeschriftung ausgeholfen hat. Dieses Mal geht es um den Mazda 6 Kombi. Bei Mazda finde ich leider nur PDFs der Kataloge aus denen ich die Daten nur per Screenshot als Bitmap ziehen kann. Außerdem fehlt die Draufsicht (bzgl. Motorhaube). Da Mazda den Kundenkontakt nur gegen Daten zur Werbung ermöglicht, frage ich erst einmal hier. Der Händler hatte die Daten leider auch nicht.
Momentan geht es nur um erste „Spielchen“, der endgültige Entwurf wird dann von einem Werbemittelproduzenten gemacht, der sicher eine Sammlung der Fahrzeugdaten hat. Lizenzrechtlich also kein Problem.
Momentan geht es nur um erste „Spielchen“, der endgültige
Entwurf wird dann von einem Werbemittelproduzenten gemacht,
Wozu dann Vektordaten?
Weil die gängigen Sammlungen zu diesem Zweck nun mal als Vektorgrafiken vorliegen. Mal ganz abgesehen davon kann man sich viele der eine Frage höher angesprochenen Probleme deutlich vereinfachen, wenn man z.B. die Haube nicht erst für einen Beschnittpfad der Bitmap-Grafik nachzeichnen muss, sondern gleich auf den vorhandenen Vektorpfad der Haube als Form zurückgreifen kann. Ganz abgesehen davon muss ja der Werbemittelmensch nicht wieder bei Null anfangen. Die Leute freuen sich üblicherweise, wenn man die Sachen so vorbereitet hat, dass sie nur noch das Feintuning machen müssen.
da ich beruflich viel mit Fahrzeugbeschriftungen und somit auch mit den Vektorgrafiken der Fahrzeuge zu tun habe, möchte ich darauf hinweisen dass diese Dateien auch dem Deutschen Urheberrecht unterliegen. Die unauthorisierte Weitergabe ist somit verboten und wird von den Urhebern mittlerweile recht hart verfolgt (zu Recht). Auch ich muss jedes Jahr mehrere Hundert Euro für diese Grafiken bezahlen, weiß aber auch das die Erstellung eine große Arbeit ist und bezahlt werden muss. Du kannst die Grafik aber auch legal, käuflich erwerben z.B. von CC-Vision: http://www.ccvision.de/ was sicher der bessere Weg wäre.
da ich beruflich viel mit Fahrzeugbeschriftungen und somit
auch mit den Vektorgrafiken der Fahrzeuge zu tun habe, möchte
ich darauf hinweisen dass diese Dateien auch dem Deutschen
Urheberrecht unterliegen.
Besten Dank für den Hinweis, ist vorliegend aber - wie ich auch schon geschrieben habe - kein Problem, da der Digitaldrucker für die Lizensierung zuständig ist. Ich will einfach nur schon mal anfangen einige erste Ideen für die Angebotsanfrage zu Bildschirm zu bringen, die dann ohnehin vom Profi bearbeitet werden müssen. Hätte ich jetzt schon einen Drucker fest, bekäme ich die Vorlagen sauber lizensiert von ihm.
Du kannst die Grafik aber auch legal, käuflich erwerben z.B.
von CC-Vision: http://www.ccvision.de/
Wie gesagt, legal soll und wird es so oder so laufen, aber danke für den Link. Im Gegensatz zum letzten Bedarfsfall kann man dort jetzt auch einzelne Fahrzeuge erwerben. € 15,-- sind ein fairer Preis.
Mal ganz abgesehen davon kann man
sich viele der eine Frage höher angesprochenen Probleme
deutlich vereinfachen, wenn man z.B. die Haube nicht erst für
einen Beschnittpfad der Bitmap-Grafik nachzeichnen muss,
sondern gleich auf den vorhandenen Vektorpfad der Haube als
Form zurückgreifen kann.
Ganz genau das ist der Grund, warum die Vektorgrafiken dem Urheberrecht unterliegen.
Der Urheber hat die Vektorgrafik erstellt, um sein Brot damit zu verdienen. Und nicht, um x-beliebigen Nutzern „für umme“ zu einem höheren Gewinn durch eingesparte Arbeitszeit zu verhelfen.
Grundsätzlich: Wer zu bequem ist, etwas selber zu machen, muss es halt einkaufen. So einfach ist das!
auch Dein Dienstleister darf die Vorlagen nicht an Dich weitergeben. Im Regelfall hat nur der Ersterwerber/Käufer ein eingeschränktes Nutzungsrecht, das jegliche Weitergabe einzelner Vektorgrafikdateien untersagt (Lizenzbedingungen z.B. cc-vision). Selbst der vollständige Verkauf einer Originalsammlung durch den Erwerber bedarf meist der Genehmigung des Urheberrechteinhabers mit Übertragung der Nutzungsrechte an den Zweitkäufer.
auch Dein Dienstleister darf die Vorlagen nicht an Dich
weitergeben. Im Regelfall hat nur der Ersterwerber/Käufer ein
eingeschränktes Nutzungsrecht, das jegliche Weitergabe
einzelner Vektorgrafikdateien untersagt (Lizenzbedingungen
z.B. cc-vision). Selbst der vollständige Verkauf einer
Originalsammlung durch den Erwerber bedarf meist der
Genehmigung des Urheberrechteinhabers mit Übertragung der
Nutzungsrechte an den Zweitkäufer.
Du verwechselts hier Wunschdenken der Hersteller und gesetzliche Regelung sowie Rechtsprechung (siehe z.B. auch so Dinge wie das MS OEM-Urteil). Lass mal gut sein, als Jurist kenne ich die Grenzen durchaus. Aber wie schon gesagt, die € 15,-- für die jetzt erhältliche Einzellizenz tun ja nicht weh.
BTW: Du darfst übrigens auch weiterhin deinen Kunden die Entwürfe als Datei zukommen lassen, ohne befürchten zu müssen dafür in den Bau zu kommen.
Mal ganz abgesehen davon kann man
sich viele der eine Frage höher angesprochenen Probleme
deutlich vereinfachen, wenn man z.B. die Haube nicht erst für
einen Beschnittpfad der Bitmap-Grafik nachzeichnen muss,
sondern gleich auf den vorhandenen Vektorpfad der Haube als
Form zurückgreifen kann.
Ganz genau das ist der Grund, warum die Vektorgrafiken dem
Urheberrecht unterliegen.
Nein, das ist er ganz sicher nicht. Ein Urheberrecht entsteht mit einer gewissen Schöpfungshöhe. Und da könnte man übrigens bei den Fahrzeugdaten so mal streng juristisch gesprochen durchaus seine Zweifel haben, solange es um einen einzelnes Fahrzeug geht. Denn dessen Schöpfung liegt ja beim Fahrzeughersteller und nicht beim Vertreiber der Sammlung der Vektordateien. Man müsste jetzt mal nachhaken, ob dieser die Originaldaten vom Hersteller im Rahmen einer Lizenzvereibarung bekommt oder selbst nachzeichnet. So oder so, mit eigenem Urheberrecht wird es schwer. Denkbar ist eher ein Schutz für die gesamte Sammlung gemäß Datenbankrichtlinie.
Der Urheber hat die Vektorgrafik erstellt, um sein Brot damit
zu verdienen. Und nicht, um x-beliebigen Nutzern „für umme“ zu
einem höheren Gewinn durch eingesparte Arbeitszeit zu
verhelfen.
Na, na, nun bleiben wir doch bitte mal bei den juristischen Fakten und der konkreten Situation, in der ein Jurist sich durchaus der Grenzen des Urheberrechtes klar ist.
Grundsätzlich: Wer zu bequem ist, etwas selber zu machen, muss
es halt einkaufen. So einfach ist das!
Nein, so einfach ist dies ganz und gar nicht. Bei jeder Stadtbücherei kannst Du Bücher leihen, ein Freund kann dir eine CD leihen, es gibt jede Menge urheberrechtsfreies Material im Internet, und es gibt ganz viele Überschneidungen. Z.B. kann ich jedes Gesetz (qua Definition übrigens urheberrechtsfrei) vollkommen legal und umsonst im Internet laden, und trotzdem verkauft Beck seine Bücher weiterhin gut. Die Welt ist also schon etwas bunter, als sie dir erscheinen mag. Du kannst mir also abnehmen, dass ich gerade als Jurist nicht hier öffentlich zu Dingen aufrufen werde, bei denen ich urheberrechtliche Probleme erkennen würde. Das Hersteller in ihren Lizenzbedingungen gerne anderen Wunschvorstellungen Ausdruck verleihen liegt in der Natur der Sache.
Aber zurück zum Thema: In der anderen Antwort war ein wertvoller Link enthalten, wo es jetzt auch Einzelfahrzeuge für € 15,-- im Download gibt. Das ist doch praktikabel. Die Ausgangsfrage kam nur daher, dass ich bislang nur die vollständigen Sammlungen für diverse hundert Euro kannte.
es mag ja sein das Du als Jurist die rechtliche Wirksamkeit der Lizenzbedingungen besser einschätzen kannst, allerdings glaube ich nicht das das MS-OEM Urteil als Vergleichsbasis taugt, da es dabei um ganz andere Umgebungsbedingungen geht. Mit dem Kauf des Nutzungsrechtes an einer Vektorgrafikdatei der Fahrzeugvorlage muss man ja die Lizenzbedingungen akzeptieren, ansonsten erhält man die Datei nicht.
Ich wäre Dir aber dankbar, wenn Du (als Jurist) mir die Unwirksamkeit der folgenden Lizenzbedingungen bestätigst
" 2. Lizenbedingungen
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das MS OEM-Urteil sollte auch nur ein Beispiel dafür sein, das das Herstellerwunschdenken bzgl. einer Lizenz nicht unbedingt Gehör bei Gericht findet, wenn es mal hart auf hart kommt.
Mit dem Kauf des Nutzungsrechtes an einer Vektorgrafikdatei
der Fahrzeugvorlage muss man ja die Lizenzbedingungen
akzeptieren, ansonsten erhält man die Datei nicht.
Na ja, und auf zig Software-Verpackungen steht, dass man mit Öffnen der Verpackung alle möglichen obskuren Lizenzbedingungen akzeptiert Wie gesagt, jeder versucht rauszuholen was er kann, und daran ist auch nichts Schlimmes. Wenn es dann mal hart auf hart kommt, sieht die Sache ggf. dann eben ganz anders aus.
Ich wäre Dir aber dankbar, wenn Du (als Jurist) mir die
Unwirksamkeit der folgenden Lizenzbedingungen bestätigst
Ups, jetzt werden wir aber wirklich vollkommen oT, und man müsste natürlich für eine Stellungnahme wissen, um was für ein Produkt es sich handelt. Wie ich ja schon in dem anderen Thread schrieb, entsteht ein Urheberrecht ja nicht Kraft Willen, sondern es muss auch eine entsprechende Schöpfungshöhe vorliegen. Da hapert es ggf. schon mal im Detail oder auch vollkommen.
Dann wird auch immer wieder gerne auf nationalen und internationalen Gesetzen und Vereinbarungen rumgeritten, es wäre aber schon mal nicht schlecht deutlich zu machen, welches Recht denn nun gelten soll. Bei in Deutschland hergestellter und vertriebener Software gegenüber einen dt. Lizenznehmer ist natürlich nur nationales deutsches Recht anwendbar. Internationale Vereinbarungen gelten da z.B. nur dann, wenn diese auch in deutsches Recht umgesetzt worden sind und auch Anwendung auf rein innerstaatliche Fälle finden. Dies ist oft aber gar nicht der Fall. Viele internationale Abkommen betreffen ausschließlich den internationalen Warenverkehr und Rechtsschutz.
Nett auch immer wieder der Streit zwischen verkörperten Waren und geistigem Eigentum bei Software. Ein weiteres Stichwort wäre der Erschöpfungsgrundsatz. Darüber sind schon Bücher geschrieben worden, … Also so einfach mal eben sagen es geht oder es geht nicht, ist leider ohne genaue Kenntnisse des konkreten Falls nicht.
vielen Dank für Deine ausführlichen Bemühungen. Die von mir zitierten Lizenzbedingungen stammen von einer Sammlung solcher Fahrzeugvektorgrafiken. Ich denke aber (und da hast Du sicherlich vollkommen Recht), dass dieses Thema zu komplex ist um es generell zu klären.