MB/KK §5(1)a: Leistung bei Kriegsereignissen?

In den Mustebedingungen für die Krankheitskostenversicherung findet sich in dem im Betreff genannten Artikel folgender Passus:
„Keine Leistungspflicht besteht für solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen … , die durch Kriegsereignisse verursacht … und nicht ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind.“

Seit dem tragischen 11. September stellen sich viele dringende Fragen. Sicher haben meine Versicherungsfragen in diesem Zusammenhang eher akademischen Charakter (ich hoffe es sehr!):

Was ist versicherungsrechtlich unter „Kriegsereignissen“ zu verstehen?
Sind mit diesem Begriff nur Kriege im engeren Sinn oder auch kriegsähnliche Unruhen gemeint? Kann man von einem Krieg in diesem Zusammenhang nur dann sprechen, wenn er von einem Staat einem anderen offiziell erklärt wurde? Gibt es Kriege nur zwischen Staaten oder auch z.B. mit terroristischen Gruppierungen? Wie sind „Innere Unruhen“/„Bürgerkriege“ im eigenen Land/im Ausland zu werten?
Wie ist der Begriff „Kriegsereignis“ abzugrenzen, z.B. von Terrorismus oder kriminellen Aktivitäten?
etc.

Es grüßt
Ulrich Schleep

In den Mustebedingungen für die Krankheitskostenversicherung
findet sich in dem im Betreff genannten Artikel folgender
Passus:
„Keine Leistungspflicht besteht für solche Krankheiten
einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen …
, die durch Kriegsereignisse verursacht … und nicht
ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind.“

Seit dem tragischen 11. September stellen sich viele dringende
Fragen. Sicher haben meine Versicherungsfragen in diesem
Zusammenhang eher akademischen Charakter (ich hoffe es sehr!):

Was ist versicherungsrechtlich unter „Kriegsereignissen“ zu
verstehen?
Sind mit diesem Begriff nur Kriege im engeren Sinn oder auch
kriegsähnliche Unruhen gemeint? Kann man von einem Krieg in
diesem Zusammenhang nur dann sprechen, wenn er von einem Staat
einem anderen offiziell erklärt wurde? Gibt es Kriege nur
zwischen Staaten oder auch z.B. mit terroristischen
Gruppierungen? Wie sind „Innere Unruhen“/„Bürgerkriege“ im
eigenen Land/im Ausland zu werten?
Wie ist der Begriff „Kriegsereignis“ abzugrenzen, z.B. von
Terrorismus oder kriminellen Aktivitäten?
etc.

Hallo Ulrich,

nachdem von staatlicher Seite erklärt wurde, es besteht Krieg wird sich die Versicherung darauf berufen. Man kann durchaus auch der Auffassung sein, dass Bush so rasch vom Kriegszustand gesprochen hat, um den Versicherungen zu helfen, denn diese müssen letztlich nunmehr nicht haften. Stell Dir mal vor, Bush hätte anerkannt, dass es Terroristen sind, ein terroristischer Anschlag und die US-Konzerne hätte zahlen müssen. Konkurse wären wohl unausweichlich geworden. Also, es ist Krieg und keiner zahlt. Auch bei uns wäre als angenommene Folge, dass eine Reaktion gegen Deutsche in der BRD erfolgt, keine Versicherung wegen des Kriegszustandes zur Zahlung verpflichtet. Unsere Politiker wissen schon, wen sie mästen (denn Du spendest keine 5 stellingen Parteigelder) und schützen und wen sie die Haftung oder Folgen ihres Handelns tragen lassen.

GRuss Günter

Hallo Günter,

nachdem von staatlicher Seite erklärt wurde, es besteht Krieg

Wer hat es erklärt? Keiner.
G.W.Bush hat lediglich gesagt, wir befinden uns in einem Krieg.

Ich verweise hierzu gerne auf den Artikel mit entsprechendem Folgeverlauf

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Und es gibt schließlcih viele Kriege, z.B. den Wortkrieg. :smile:

wird sich die Versicherung darauf berufen. Man kann durchaus
auch der Auffassung sein, dass Bush so rasch vom Kriegszustand
gesprochen hat, um den Versicherungen zu helfen, denn diese
müssen letztlich nunmehr nicht haften.

Tja… und genau da liegt der Hase im Pfeffer. AIG, Chubb, Axa, GE, CNA, Züricher kennen insbesondere in den USA diese Art von Ausschluss nicht. Was sollte also Bush für ein Interesse daran haben, den Versicherungen hierfür einen Freibrief zu geben? Was interessiert ihn in diesem Zusammenhang bitte Old Germany? Um es kurz zu machen, wachrscheinlich: nichts…

Letztendlich ist auch derzeitig wieder Krieg versichert, nur eben etwas teurer. Es ist alles nur eine Frage der Prämie, dann ist alles versicherbar. Ob noch lohnenswert zu versichern, sei dahingestellt.

Stell Dir mal vor, Bush
hätte anerkannt, dass es Terroristen sind, ein terroristischer
Anschlag und die US-Konzerne hätte zahlen müssen. Konkurse
wären wohl unausweichlich geworden.

Aber nur bei kleinen Versicherern… also nicht der Rede wert… letztendlich war es ein terroristischer Anschlag und das WTC ist dagegen versichert. Jede Airline ist dagegen versichert, nur jetzt kostet es eben mehr.

Also, es ist Krieg und
keiner zahlt.

FALSCH.

Auch bei uns wäre als angenommene Folge, dass
eine Reaktion gegen Deutsche in der BRD erfolgt, keine
Versicherung wegen des Kriegszustandes zur Zahlung
verpflichtet. Unsere Politiker wissen schon, wen sie mästen
(denn Du spendest keine 5 stellingen Parteigelder) und
schützen und wen sie die Haftung oder Folgen ihres Handelns
tragen lassen.

Uhuuuu… 5stellig… na wenn das mal keine Großspenden sind :smile:

Egal…

In Deutschland können sie sich nicht darauf berufen, da wir in Deutschland keinen Krieg haben. Wir haben nur einen kriegsähnlichen Zustand.

Ich habe neulich dies mit einem Schadenregulierer bei einem Versicherer besprochen und der meinte, interessant sei die These, dass Deutschland sich im Krieg befindet über die NATO-Beitrittserklärung.

Da die Bundesregierung dies nicht ausgerufen hat und auch kein Landkrieg stattfindet, wird dieser Leistungsauschluss nur sehr schwer durchsetzbar sein.

Gruß
Marco

Hallo Ulrich,

auch dir sei nochmal der folgende Gesprächsfaden genannt.

Dort haben wir schonmal vor etwa 1,5 Monaten versucht Licht ins Dunkel zu bringen. Aber auch da leider nicht mit einem eindeutigen Ergebnis.

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Seit dem tragischen 11. September stellen sich viele dringende
Fragen. Sicher haben meine Versicherungsfragen in diesem
Zusammenhang eher akademischen Charakter (ich hoffe es sehr!):

Ja klar… :smile: und das muss auch mal sein, denn die Theorie ist die Mutter der Praxis, die ihr Kind aber nicht zu arg umhegen sollte… und das machst ja gerade nicht :smile:

Was ist versicherungsrechtlich unter „Kriegsereignissen“ zu
verstehen?

Das gleiche, was die Rechtsprechung darunter versteht.

Zunächst einmal müssen wir uns in einem Krieg im eigentlich Sinne befinden.
Wie man den in etwa definieren kann, ergibt sich hieraus:

KVDG (Kriegsdienstverweigerungsgesetz)

§ 1 Grundsatz

Wer sich aus Gewissensgründen der Beteiligung an jeder Waffenanwendung zwischen den Staaten widersetzt und deshalb unter Berufung auf Artikel 4 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, hat statt des Wehrdienstes Zivildienst außerhalb der Bundeswehr als Ersatzdienst gemäß Artikel 12a Abs. 2 des Grundgesetzes zu leisten.

entnommen: http://www.wehrpflichtrecht.de/normen/kdvg.html

Also müssen wir schonmal Staaten haben… die NATO wird ja durch Staaten gebildet, aber die selbsternannte Regierung in Afghanistan ist glaube ich politisch nicht anerkannt und würde somit keinen Staat bilden. Punkt 1. Punkt 2 ist, dass die Terroristen ja keinen Staat benötigen, hier also kriegsähnlich greifen könnte… aber da denke ich einfach, dass es ein Landkrieg und vor allem auch ein Gebietskrieg geben müsste.

Diesen gibt es ja nicht, denn es geht ja nur um Zerstörung…

Sind mit diesem Begriff nur Kriege im engeren Sinn oder auch
kriegsähnliche Unruhen gemeint?

Wenn nur Krieg steht, dann nur Krieg. Und es steht ja nur Krieg meines Wissens nach da. Und die kriegsähnlichen Unruhen würden meines Erachtens nach erfordern, dass es langanhaltend ist und nicht einen Tag Schadenanrichten dauert.

Kann man von einem Krieg in
diesem Zusammenhang nur dann sprechen, wenn er von einem Staat
einem anderen offiziell erklärt wurde? Gibt es Kriege nur
zwischen Staaten oder auch z.B. mit terroristischen
Gruppierungen? Wie sind „Innere Unruhen“/„Bürgerkriege“ im
eigenen Land/im Ausland zu werten?

Innere Unruhen sind auch teilweise ausgeschlossen, z.B. in der Unfallversicherung. Dies steht dann aber explizit dabei und der Ausschluss greift auch nur dann, wenn ich auf den Seiten der Unruhestifter war.

Mr. Check empfindet das für den Krieg:

Krieg , der; -[e]s, -e [mhd. kriec, auch:
Anstrengung, Streben; ahd. chr?x113;g =
Hartnäckigkeit, H. u.]: mit Waffengewalt
ausgetragener Konflikt zwischen Staaten,
Völkern; größere militärische
Auseinandersetzung, die sich über einen
längeren Zeitraum erstreckt:ein
konventioneller, atomarer K.; ein verlorener
K.; der totale K.; ein heiliger (religiös
motivierter) K.; einen K. gewinnen,
verlieren; K. führen; die K. führenden (in
einen Krieg verwickelten) und nicht Krieg
führenden (in einen Krieg nicht
verwickelten) Staaten, Länder, Mächte;
einem Land den K. erklären; am K.
teilnehmen; aus dem K. heimkehren; das
Land steht im K., befindet sich im K. [mit
einem anderen Land]; in den K. ziehen;
nach, vor dem K.; zum, für den K. rüsten;
der Siebenjährige K. (Krieg zwischen
England u. Frankreich u. deren
Verbündeten von 1756 bis 1763); der
Dreißigjährige Krieg (deutscher u.
europäischer Krieg von 1618 bis 1648,
dessen Ursachen vor allem die
Gegensätze zwischen Katholiken u.
Protestanten u. zudem das Streben der
Reichsstände nach Erweiterung ihrer
Macht gegenüber dem habsburgischen
Kaiser waren); der Hundertjährige K.
(Krieg zwischen England u. Frankreich um
die Vorherrschaft in Frankreich u.
schließlich in Westeuropa von 1357 bis
1453);der häusliche, eheliche K.
zermürbte sie; die beiden leben, liegen
ständig im K. miteinander;kalter K. (ohne
Waffengewalt, bes. auf psychologischer
Ebene ausgetragener Konflikt zwischen
Staaten, die verschiedenen ideologischen
Machtblöcken angehören; LÜ von engl.
cold war);der Kalte K. (nach dem Ende des
2. Weltkriegs einsetzender kalter Krieg
zwischen den USA und der UdSSR und
ihren Verbündeten); jmdm., einer Sache
den K. ansagen ( siehe Kampf);
Quelle: DUDEN - Deutsches Universalwörterbuch

Krieg , gewaltsame Austragung von
Streitigkeiten zw. Staaten. K.-Erklärung,
förml. Ankündigung der K.-Eröffnung an
den Gegner. Der Bürgerkrieg wird
innerhalb eines Staates ausgetragen.
Quelle: Der Brockhaus in einem Band

Er sieht es also auch so, dass es von gewisser Dauer sein muss… ich denke daher nicht, dass wir wirklich einen Krieg haben und daher, wie bei Günter gesagt, meinen auch Schadensachbearbeiter, dass der Ausschluss nur schwer durchsetzbar sein wird.

Wie ist der Begriff „Kriegsereignis“ abzugrenzen, z.B. von
Terrorismus oder kriminellen Aktivitäten?

Nur Terrorismus leicht, da ja kein Krieg vorhanden ist, ansonsten denke ich, liegt hierbei die Beweispflicht beim Versicherer, denn er will sich ja eines Ausschlusses bedienen.
Daher müsste er auch nach meinem Empfinden auch nachweisen, dass wirklich Krieg den Schaden angerichtet hat und kein Terrorismus.

Gruß
Marco