Hallo Ulrich,
auch dir sei nochmal der folgende Gesprächsfaden genannt.
Dort haben wir schonmal vor etwa 1,5 Monaten versucht Licht ins Dunkel zu bringen. Aber auch da leider nicht mit einem eindeutigen Ergebnis.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Seit dem tragischen 11. September stellen sich viele dringende
Fragen. Sicher haben meine Versicherungsfragen in diesem
Zusammenhang eher akademischen Charakter (ich hoffe es sehr!):
Ja klar…
und das muss auch mal sein, denn die Theorie ist die Mutter der Praxis, die ihr Kind aber nicht zu arg umhegen sollte… und das machst ja gerade nicht 
Was ist versicherungsrechtlich unter „Kriegsereignissen“ zu
verstehen?
Das gleiche, was die Rechtsprechung darunter versteht.
Zunächst einmal müssen wir uns in einem Krieg im eigentlich Sinne befinden.
Wie man den in etwa definieren kann, ergibt sich hieraus:
KVDG (Kriegsdienstverweigerungsgesetz)
§ 1 Grundsatz
Wer sich aus Gewissensgründen der Beteiligung an jeder Waffenanwendung zwischen den Staaten widersetzt und deshalb unter Berufung auf Artikel 4 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, hat statt des Wehrdienstes Zivildienst außerhalb der Bundeswehr als Ersatzdienst gemäß Artikel 12a Abs. 2 des Grundgesetzes zu leisten.
entnommen: http://www.wehrpflichtrecht.de/normen/kdvg.html
Also müssen wir schonmal Staaten haben… die NATO wird ja durch Staaten gebildet, aber die selbsternannte Regierung in Afghanistan ist glaube ich politisch nicht anerkannt und würde somit keinen Staat bilden. Punkt 1. Punkt 2 ist, dass die Terroristen ja keinen Staat benötigen, hier also kriegsähnlich greifen könnte… aber da denke ich einfach, dass es ein Landkrieg und vor allem auch ein Gebietskrieg geben müsste.
Diesen gibt es ja nicht, denn es geht ja nur um Zerstörung…
Sind mit diesem Begriff nur Kriege im engeren Sinn oder auch
kriegsähnliche Unruhen gemeint?
Wenn nur Krieg steht, dann nur Krieg. Und es steht ja nur Krieg meines Wissens nach da. Und die kriegsähnlichen Unruhen würden meines Erachtens nach erfordern, dass es langanhaltend ist und nicht einen Tag Schadenanrichten dauert.
Kann man von einem Krieg in
diesem Zusammenhang nur dann sprechen, wenn er von einem Staat
einem anderen offiziell erklärt wurde? Gibt es Kriege nur
zwischen Staaten oder auch z.B. mit terroristischen
Gruppierungen? Wie sind „Innere Unruhen“/„Bürgerkriege“ im
eigenen Land/im Ausland zu werten?
Innere Unruhen sind auch teilweise ausgeschlossen, z.B. in der Unfallversicherung. Dies steht dann aber explizit dabei und der Ausschluss greift auch nur dann, wenn ich auf den Seiten der Unruhestifter war.
Mr. Check empfindet das für den Krieg:
Krieg , der; -[e]s, -e [mhd. kriec, auch:
Anstrengung, Streben; ahd. chr?x113;g =
Hartnäckigkeit, H. u.]: mit Waffengewalt
ausgetragener Konflikt zwischen Staaten,
Völkern; größere militärische
Auseinandersetzung, die sich über einen
längeren Zeitraum erstreckt:ein
konventioneller, atomarer K.; ein verlorener
K.; der totale K.; ein heiliger (religiös
motivierter) K.; einen K. gewinnen,
verlieren; K. führen; die K. führenden (in
einen Krieg verwickelten) und nicht Krieg
führenden (in einen Krieg nicht
verwickelten) Staaten, Länder, Mächte;
einem Land den K. erklären; am K.
teilnehmen; aus dem K. heimkehren; das
Land steht im K., befindet sich im K. [mit
einem anderen Land]; in den K. ziehen;
nach, vor dem K.; zum, für den K. rüsten;
der Siebenjährige K. (Krieg zwischen
England u. Frankreich u. deren
Verbündeten von 1756 bis 1763); der
Dreißigjährige Krieg (deutscher u.
europäischer Krieg von 1618 bis 1648,
dessen Ursachen vor allem die
Gegensätze zwischen Katholiken u.
Protestanten u. zudem das Streben der
Reichsstände nach Erweiterung ihrer
Macht gegenüber dem habsburgischen
Kaiser waren); der Hundertjährige K.
(Krieg zwischen England u. Frankreich um
die Vorherrschaft in Frankreich u.
schließlich in Westeuropa von 1357 bis
1453);der häusliche, eheliche K.
zermürbte sie; die beiden leben, liegen
ständig im K. miteinander;kalter K. (ohne
Waffengewalt, bes. auf psychologischer
Ebene ausgetragener Konflikt zwischen
Staaten, die verschiedenen ideologischen
Machtblöcken angehören; LÜ von engl.
cold war);der Kalte K. (nach dem Ende des
2. Weltkriegs einsetzender kalter Krieg
zwischen den USA und der UdSSR und
ihren Verbündeten); jmdm., einer Sache
den K. ansagen ( siehe Kampf);
Quelle: DUDEN - Deutsches Universalwörterbuch
Krieg , gewaltsame Austragung von
Streitigkeiten zw. Staaten. K.-Erklärung,
förml. Ankündigung der K.-Eröffnung an
den Gegner. Der Bürgerkrieg wird
innerhalb eines Staates ausgetragen.
Quelle: Der Brockhaus in einem Band
Er sieht es also auch so, dass es von gewisser Dauer sein muss… ich denke daher nicht, dass wir wirklich einen Krieg haben und daher, wie bei Günter gesagt, meinen auch Schadensachbearbeiter, dass der Ausschluss nur schwer durchsetzbar sein wird.
Wie ist der Begriff „Kriegsereignis“ abzugrenzen, z.B. von
Terrorismus oder kriminellen Aktivitäten?
Nur Terrorismus leicht, da ja kein Krieg vorhanden ist, ansonsten denke ich, liegt hierbei die Beweispflicht beim Versicherer, denn er will sich ja eines Ausschlusses bedienen.
Daher müsste er auch nach meinem Empfinden auch nachweisen, dass wirklich Krieg den Schaden angerichtet hat und kein Terrorismus.
Gruß
Marco