MBA von der Steuer absetzen

Hallo, angenommen Person A macht ein nebenberufliches MBA Studium, welches Person A voll selbst finanziert. Das Studium beginnt im September und geht über 2 Jahre. Person A muss insgesamt 20.000 Euro im September des ersten Jahres zahlen, dann nochmal 15.000 Euro im September des zweiten Jahres.

Nun fragt sich Person A, ob das bzgl. der Absetzbarkeit nicht etwas unglücklich ist. Denn: Person A kann doch die 20k nur auf die gezahlte Steuer im ersten Jahr von Sept-Dez ansetzen, richtig? D.h. wenn Person A pro Monat im Durchschnitt 600 Euro Steuern zahlt, dann können durch die Studiengebühren nur 4 x 600 Euro zurück gezahlt werden, oder? Im zweiten Jahr können 15k auf 12 Monate angesetzt werden und im dritten jahr (Jan-Sept) können nur Fahrtkosten etc.auf die 9 Monate angesetzt werden.

Ist das richtig so, oder gibt es Möglichlichkeiten, die Gebühren und Fahrkosten „schlauer“ anzusetzen?

Hallo,
angenommen Person A macht ein nebenberufliches MBA Studium, welches Person A voll selbst finanziert. Das Studium beginnt im September und geht über 2 Jahre. Person A muss insgesamt 20.000 Euro im September des ersten Jahres zahlen, dann nochmal 15.000 Euro im September des zweiten Jahres.

Nun fragt sich Person A, ob das bzgl. der Absetzbarkeit nicht etwas unglücklich ist.

Diese Frage stellt sich in der Tat häufiger.

Denn: Person A kann doch die 20k nur auf die gezahlte Steuer im ersten Jahr von Sept-Dez ansetzen, richtig?

Nein, die Kosten reduzieren das zu versteuernde Einkommen des kompletten ersten Jahres.

D.h. wenn Person A pro Monat im Durchschnitt 600 Euro Steuern zahlt, dann können durch die Studiengebühren nur 4 x 600 Euro zurück gezahlt werden, oder?

Nein. Solche und die meisten anderen Aufwendungen reduzieren nicht unmittelbar die Steuer, sondern sie reduzieren das zu versteuernde Einkommen. Also Jahreseinkommen - minus anrechenbare Ausgaben = zu versteuerndes Einkommen.

Im zweiten Jahr können 15k auf 12 Monate angesetzt werden und im dritten Jahr (Jan-Sept) können nur Fahrtkosten etc. auf die 9 Monate

angesetzt werden.
Nein, immer auf das Jahreseinkommen bezogen.

Ist das richtig so,

Nee, ist ja jetzt dreimal erklärt worden.

oder gibt es Möglichlichkeiten, die Gebühren und Fahrkosten „schlauer“ anzusetzen?

Sie können in den Jahren angesetzt werden, in denen sie anfallen. Wenn man hinsichtlich der Studiengebühren mit der Hochschule vielleicht eine andere Bezahlweise ausmachen kann, dann wäre dies eine Gestaltungsmöglichkeit.
Kann man sowas als angehender MBA wirklich nicht wissen? Worum ging es denn im ersten Studium?

Grüße

Hallo, vielen lieben Dank für die Antworten. Ich werde das einfach mal mit der Steuersoftware simulieren.
Als angehender MBAler habe ich Ingenieurswissenschaften studiert - hatte also mit Steuerrest nicht wirklich etwas zutun. Daher meine Unwissenheit.