'McCarthyism' in Deutschland?

http://de.wikipedia.org/wiki/McCarthy-%C3%84ra

(…) "Von dem Standpunkt vieler konservativer amerikanischer Bürger aus war damals die Unterdrückung von Radikalismus und radikalen Organisationen in den USA ein Kampf gegen ein gefährliches subversives Element, eine von einer fremden Macht kontrollierte fünfte Kolonne.

Diese Gefahr für das Land rechtfertigte in deren Augen auch extreme, sogar illegale Methoden. Die Menschen- und Grundrechte der Personen, die während des Konfliktes belangt wurden, weil sie der Spionage verdächtigt wurden, wurden dabei häufig grob verletzt." (…)

Sprung in die Gegenwart:

http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5i…
(…) „München — Nach der Veröffentlichung weiterer islamistischer Drohvideos gegen Deutschland haben die Sicherheitsbehörden in München vorsorglich zwei mutmaßliche Islamisten in Gewahrsam genommen.“ (…)

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/279/489664/text/
(…) Zwei Münchner wurden wegen der Terrorgefahr beim Oktoberfest in Polizeigewahrsam genommen.
Die Gründe sind nebulös." (…)

Die Hexenjagd geht 2009 weiter.
Heute sind es die mutmasslichen Islamisten und ihre mutmasslichen Kontaktpersonen, morgen werden es vielleicht … (*) sein.

Ist das Okay?

Gruß
karin

(*) Irgendein Sündenbock findet sich immer - wenn man danach sucht.

Hallo Karin,

nicht alles was hinkt ist ein Vergleich!
Unter McCarthy reichte es im Prinzip von jemandem zu behaupten er wäre Kommunist. Gründe oder Beweise mussten nicht vorgelegt werden.

http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5i…
(…) „München — Nach der Veröffentlichung weiterer
islamistischer Drohvideos gegen Deutschland haben die
Sicherheitsbehörden in München vorsorglich zwei
mutmaßliche Islamisten in Gewahrsam genommen.“ (…)

Mutmaßlich heisst ja wohl, dass es durchaus Anhaltsgründe gab, um die beiden zu verdächtigen.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/279/489664/text/
(…) Zwei Münchner wurden wegen der Terrorgefahr beim
Oktoberfest in Polizeigewahrsam genommen.
Die Gründe sind nebulös." (…)

Und bei jenem welchen läuft, so wie ich das verstehe, ein Einspruchsverfahren über seine Anwältin.
Ich sage ja nicht, dass der Staat keine Fehler macht, das gilt auch für Polizei, Verfassungsschutz etc. Aber man sollte aus einer Mücke keinen Elefanten machen.
Ralph

Ist das Okay?

Völlig OK für die, die in Extrempolaritäten denken und für ihr eigenes Überleben ein Feindbild brauchen.Zumindest im Geiste.
Fällt der (x-beliebige) Gegenpol weg, würde ein kollektiv aufgeblähtes Ego *puff* machen und dann hätten wir erst Recht den Salat.

Hallo,

entschuldigt, wenn ich ein krasses Beispiel verwende, aber nur so wird m.E. der Kernpukt deutlich. Der Umgang mit Gefahrenlagen, die sich auf Drohungen, Ängste und prognostizierte Wahrscheinlchkeiten bezieht, ist immer irrational. Die Abbildung und Wahrnehmung in der Öffentlichkeit ist daher immer zwiespältig.

Stellen wir der Zeile:

„München — Nach der Veröffentlichung weiterer islamistischer Drohvideos gegen Deutschland haben die Sicherheitsbehörden in München vorsorglich zwei mutmaßliche Islamisten in Gewahrsam genommen.“

doch einmal diese fiktive Zeile gegenüber:

" … entließ die Polizei einen mutmaßlichen Sexualstraftäter aus dem Gewahrsam …

Obwohl die Eingriffsermächtigung in beiden Fällen die gleiche wäre, würde doch beides kritisiert. Sofort würde doch die Kritik entbrennen, weshalb im letzteren Fall nicht zu härteren Maßnahmen gegriffen wurde.

MFG Cleaner

Die Hexenjagd geht 2009 weiter.
Heute sind es die mutmasslichen Islamisten und ihre
mutmasslichen Kontaktpersonen, morgen werden es vielleicht …
(*) sein.
Ist das Okay?

Die Polizeigesetze der Länder lassen unter bestimmten Voraussetzungen zu, Personen unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr in Gewahrsam zu nehmen. Das Polizeirecht Nordrhein-Westfalens gestattet das u.a. dann, wenn es zu Verhinderung einer unmittelbar drohenden Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. Außerdem hat die Polizei sofort eine Entscheidung des zuständigen Amtsgerichts einzuholen (es sei denn, der Betroffene wäre längst wieder frei, bevor ein Richter überhaupt entscheiden kann - was bei Gewahrsam von 5 Tagen nicht anzunehmen ist). Da die Polizeigesetze der Länder zwar nicht identisch, aber ähnlich sind, gehe ich davon aus, dass in Bayern eine ähnliche Regelung existiert. Sofern die Voraussetzungen dieser Regelung vorgelegen haben, ist der Gewahrsam in Ordnung.

Ob diese Voraussetzungen allerdings tatsächlich vorgelegen haben oder nicht, kann niemand seriös beantworten, der nicht in den Fall eingebunden war - auch die Süddeutsche nicht. Fakt ist allerdings: die zuständige Behörde hat die Voraussetzungen geprüft und bejaht. Fakt ist auch, dass das zuständige Amtsgericht die Voraussetzungen ebenfalls geprüft und bejaht hat. Und Fakt ist schließlich, dass der Betroffene sich rechtlich wehren kann, und zwar auch noch nachträglich, wenn er meint, Behörde und Gericht hätten unrecht gehabt - was er sicher auch tun wird (oder bereits getan hat). Und solange nicht klar ist, was dabei herauskommt, wissen wir auch nicht, ob hier Hexen gejagt oder eine echte Gefahr für die Allgemeinheit abgewehrt worden ist - auch wenn die doppelte Prüfung, die bereits stattgefunden hat, prinzipiell dafür spricht, dass die Entscheidung der Polizei zumindest nicht gänzlich zusammengelogen ist.

Gleichwohl schon jetzt über Hexenjagd zu lamentieren, wäre unseriös. Aber Anlaß, hier einmal genauer hinzuschauen, besteht sicher …