McFlight: Fatale Kostenfalle bei Mietwagenbuchung!

Liebe Experten,

hiermit möchte ich Euch auf meine negative Erfahrung mit dem Reisevermittler www.mcflight.com aufmerksam machen. Für Oktober 2007 habe ich für meine Mitreisende und mich eine sog. „Fly and Drive“-Reise nach New York gebucht, die Hin- und Rückflug, sowie ca. 14 Tage Mietwagen enthält.

Bei Durchsicht der Reisebestätigung fiel mir nur zufällig auf, daß der Mietwagen lediglich auf meinen Namen reserviert ist. Meine Begleitung wird namentlich nicht benannt. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, daß das übliche Praxis sei; meine Begleitung gelte, wenn sie das Auto fahren möchte, als „Zusatzfahrerin“, für die vor Ort beim Verleiher ca. 8 USD zzgl. lokale Steuern / Tag bezahlt werden müssen.

Daß meine Reisepartnerin nicht Mieterin des Leihwagens wird, wurde weder beim Online-Buchungsprozedere ersichtlich, noch wird in den AGBs der Firma McFlight darauf hingewiesen. Auch die „Mietwagenbestimmungen“ enthalten keine derartige Klausel.

Vielmehr ist die Rechnung so aufgemacht, daß die Gesamtkosten für 2 Hin- und Rückflüge + 1 Leihwagen hälftig für beide Reisepartner ausgewiesen werden. Warum also soll jemand, der einen Leihwagen bezahlt, diesen nicht fahren dürfen?

Völlig verantwortungslos finde ich jedoch, daß gerade weil auf diesen Umstand nicht explizit hingewiesen wird, die Reisenden nahezu vorsätzlich in die Schuldenfalle getrieben werden.

Wer nicht über den Buchungsvermerk „stolpert“, regelt vermutlich als „namentlich benannter Kunde“ vor Ort allein die zur Übernahme des Autos erforderlichen Formalitäten. Der nicht namentlich benannte Mitreisende tritt beim Verleiher folglich gar nicht in Erscheinung.

Erst bei Eintritt eines Versicherungsfalles (Unfall) kommt dann das böse Erwachen, weil für die automatisch zum „Zusatzfahrer“ degradierte Person kein Versicherungsschutz bestand! Je nach Schadenshöhe und Strafe wird der Mitreisende ggf. sein Leben lang Schulden abzahlen müssen.

Hoffnung, zu meinem Recht zu kommen, habe ich nicht. Ein Anwalt wird sich dieser Sache ohnehin nicht annehmen, da der Streitwert nicht einmal 150 Euro beträgt.

Wichtiger ist mir aber, daß Ihr meinen Bericht evtl. zum Anlaß nehmt, noch genauer als ohnehin auf das „Kleingedruckte“ zu achten!

Andreas

Hallo,

Bei Durchsicht der Reisebestätigung fiel mir nur zufällig auf,
daß der Mietwagen lediglich auf meinen Namen reserviert ist.
Meine Begleitung wird namentlich nicht benannt. Auf Nachfrage
wurde mir mitgeteilt, daß das übliche Praxis sei;

was auch stimmt.

meine
Begleitung gelte, wenn sie das Auto fahren möchte, als
„Zusatzfahrerin“, für die vor Ort beim Verleiher ca. 8 USD
zzgl. lokale Steuern / Tag bezahlt werden müssen.

Was auch nichts besonderes ist.

Daß meine Reisepartnerin nicht Mieterin des Leihwagens wird,
wurde weder beim Online-Buchungsprozedere ersichtlich, noch
wird in den AGBs der Firma McFlight darauf hingewiesen. Auch
die „Mietwagenbestimmungen“ enthalten keine derartige Klausel.

Es gelten die Bedingungen des Autoverleihers.

Völlig verantwortungslos finde ich jedoch, daß gerade weil auf
diesen Umstand nicht explizit hingewiesen wird, die Reisenden
nahezu vorsätzlich in die Schuldenfalle getrieben werden.

Sag mal, gehts noch? Acht Euro pro Tag treiben jemanden, der 14 Tage durch die USA juckelt in die Schuldenfalle? Da geht ja pro Tag schon mehr für Trinkgelder drauf.

Erst bei Eintritt eines Versicherungsfalles (Unfall) kommt
dann das böse Erwachen, weil für die automatisch zum
„Zusatzfahrer“ degradierte Person kein Versicherungsschutz
bestand! Je nach Schadenshöhe und Strafe wird der Mitreisende
ggf. sein Leben lang Schulden abzahlen müssen.

Vielleicht hätte der jemand dann mal das lesen sollen, was auf der Internetseite steht:
Ein paar Beispiele:
Nicht eingeschlossen: Benzin, Fahrer 19-25 Jahre Zuschlag ca. US$ 20 pro Tag, Einwegmieten, Kaution und weitere Zusatzleistungen. Gebühren für Zusatzfahrer ab 25 Jahre zzt. ca. US$ 10 pro Tag.
Nicht eingeschlossen: Benzin, Fahrer 19-24 Jahre Zuschlag ca. US$ 20 pro Tag, Einwegmieten, Kaution und weitere Zusatzleistungen. Gebühren für Zusatzfahrer ab 25 Jahre zzt. ca. US$ 10 pro Tag (keine Gebühren für Zusatzfahrer ab 25 Jahre bei Anmietung in San Diego oder Las Vegas, ebenso entfällt die Einwegmiete zwischen diesen beiden Zielen).
Nicht eingeschlossen: Benzin, Fahrer 19-24 Jahre Zuschlag ca. US$ 20 pro Tag, Einwegmieten, Kaution und weitere Zusatzleistungen. Gebühren für Zusatzfahrer ab 25 Jahre zzt. ca. US$ 10 pro Tag.

Usw. Ähnliches wird bei Dir auch gestanden haben, jede Wette. Und wie so oft gitl: Wer nicht liest, zahlt.

Wichtiger ist mir aber, daß Ihr meinen Bericht evtl. zum Anlaß
nehmt, noch genauer als ohnehin auf das „Kleingedruckte“ zu
achten!

So klein steht das da gar nicht.

Fazit: Sinn- und fruchtloses Gemecker.

Gruß,
Christian

Hi!

hiermit möchte ich Euch auf meine negative Erfahrung mit dem
Reisevermittler www.mcflight.com aufmerksam machen. Für
Oktober 2007 habe ich für meine Mitreisende und mich eine sog.
„Fly and Drive“-Reise nach New York gebucht, die Hin- und
Rückflug, sowie ca. 14 Tage Mietwagen enthält.

Soweit, so gut…

Bei Durchsicht der Reisebestätigung fiel mir nur zufällig auf,
daß der Mietwagen lediglich auf meinen Namen reserviert ist.
Meine Begleitung wird namentlich nicht benannt. Auf Nachfrage
wurde mir mitgeteilt, daß das übliche Praxis sei; meine
Begleitung gelte, wenn sie das Auto fahren möchte, als
„Zusatzfahrerin“, für die vor Ort beim Verleiher ca. 8 USD
zzgl. lokale Steuern / Tag bezahlt werden müssen.

Das machen manche Vermieter, ist völlig normal.

Daß meine Reisepartnerin nicht Mieterin des Leihwagens wird,
wurde weder beim Online-Buchungsprozedere ersichtlich, noch
wird in den AGBs der Firma McFlight darauf hingewiesen. Auch
die „Mietwagenbestimmungen“ enthalten keine derartige Klausel.

Normalerweise muss man beim Mieten eines Autos einen evtl. 2. Fahrer explizit erwähnen, es ist nicht UAfgabe des Verleihers, danach zu fragen.

Vielmehr ist die Rechnung so aufgemacht, daß die Gesamtkosten
für 2 Hin- und Rückflüge + 1 Leihwagen hälftig für beide
Reisepartner ausgewiesen werden. Warum also soll jemand, der
einen Leihwagen bezahlt, diesen nicht fahren dürfen?

Weil er vielleicht keinen Führerschein hat, behindert ist, ein Kind ist…
Woher soll der Verleiher das wissen? Wenn Du einen 2. Fahrer eintragen lassen möchtest, musst Du den Leuten das sagen.

Völlig verantwortungslos finde ich jedoch, daß gerade weil auf
diesen Umstand nicht explizit hingewiesen wird, die Reisenden
nahezu vorsätzlich in die Schuldenfalle getrieben werden.

Wegen 8 Euro + Tax * 14 ???

Wer wegen 150 USD in der „Schuldenfalle“ landet, möge bitte eine Reise nach New York unterlassen.

Wer nicht über den Buchungsvermerk „stolpert“, regelt
vermutlich als „namentlich benannter Kunde“ vor Ort allein die
zur Übernahme des Autos erforderlichen Formalitäten. Der nicht
namentlich benannte Mitreisende tritt beim Verleiher folglich
gar nicht in Erscheinung.

Natürlich nicht, s.o.

Erst bei Eintritt eines Versicherungsfalles (Unfall) kommt
dann das böse Erwachen, weil für die automatisch zum
„Zusatzfahrer“ degradierte Person kein Versicherungsschutz
bestand! Je nach Schadenshöhe und Strafe wird der Mitreisende
ggf. sein Leben lang Schulden abzahlen müssen.

Wer einen vertrag abschließt, muss auch die AGBs lesen. Im Mietwagengeschäft ist es vollkommen normal, so zu verfahren, wie es passiert ist.

Hoffnung, zu meinem Recht zu kommen, habe ich nicht. Ein
Anwalt wird sich dieser Sache ohnehin nicht annehmen, da der
Streitwert nicht einmal 150 Euro beträgt.

Du hast nicht „Recht“.
So läuft das eben beim Automieten.
Hast Du vorher noch nie eines gemietet?

Wichtiger ist mir aber, daß Ihr meinen Bericht evtl. zum Anlaß
nehmt, noch genauer als ohnehin auf das „Kleingedruckte“ zu
achten!

Das wäre in der Tat immer sinnvoll.

Grüße,

Mathias