Liebe Experten,
hiermit möchte ich Euch auf meine negative Erfahrung mit dem Reisevermittler www.mcflight.com aufmerksam machen. Für Oktober 2007 habe ich für meine Mitreisende und mich eine sog. „Fly and Drive“-Reise nach New York gebucht, die Hin- und Rückflug, sowie ca. 14 Tage Mietwagen enthält.
Bei Durchsicht der Reisebestätigung fiel mir nur zufällig auf, daß der Mietwagen lediglich auf meinen Namen reserviert ist. Meine Begleitung wird namentlich nicht benannt. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, daß das übliche Praxis sei; meine Begleitung gelte, wenn sie das Auto fahren möchte, als „Zusatzfahrerin“, für die vor Ort beim Verleiher ca. 8 USD zzgl. lokale Steuern / Tag bezahlt werden müssen.
Daß meine Reisepartnerin nicht Mieterin des Leihwagens wird, wurde weder beim Online-Buchungsprozedere ersichtlich, noch wird in den AGBs der Firma McFlight darauf hingewiesen. Auch die „Mietwagenbestimmungen“ enthalten keine derartige Klausel.
Vielmehr ist die Rechnung so aufgemacht, daß die Gesamtkosten für 2 Hin- und Rückflüge + 1 Leihwagen hälftig für beide Reisepartner ausgewiesen werden. Warum also soll jemand, der einen Leihwagen bezahlt, diesen nicht fahren dürfen?
Völlig verantwortungslos finde ich jedoch, daß gerade weil auf diesen Umstand nicht explizit hingewiesen wird, die Reisenden nahezu vorsätzlich in die Schuldenfalle getrieben werden.
Wer nicht über den Buchungsvermerk „stolpert“, regelt vermutlich als „namentlich benannter Kunde“ vor Ort allein die zur Übernahme des Autos erforderlichen Formalitäten. Der nicht namentlich benannte Mitreisende tritt beim Verleiher folglich gar nicht in Erscheinung.
Erst bei Eintritt eines Versicherungsfalles (Unfall) kommt dann das böse Erwachen, weil für die automatisch zum „Zusatzfahrer“ degradierte Person kein Versicherungsschutz bestand! Je nach Schadenshöhe und Strafe wird der Mitreisende ggf. sein Leben lang Schulden abzahlen müssen.
Hoffnung, zu meinem Recht zu kommen, habe ich nicht. Ein Anwalt wird sich dieser Sache ohnehin nicht annehmen, da der Streitwert nicht einmal 150 Euro beträgt.
Wichtiger ist mir aber, daß Ihr meinen Bericht evtl. zum Anlaß nehmt, noch genauer als ohnehin auf das „Kleingedruckte“ zu achten!
Andreas