MdE Bericht der BG für private Unfallversicherung zur Nutzung möglich?

Hallo ihr Lieben

Ich hatte im Dezember 2014 einen Arbeitsunfall bei dem ich mir eine dislozierte distale Radiusfraktur des rechten Unterarmes zugezogen habe. Also auf Deutsch Bruch von Elle und Speiche sowie auch ein Abriss eines Knochenstückes.

Am 17.12.15 musste ich dann zu einer Untersuchung bezüglich der Minderung der Erwebstätigkeit, welche von der Berufsgenossenschaft angeordnet wurde um über eine eventuelle spätere Rente zu entscheiden. Bei der Nachfrage, ob ich eine Kopie der ärztlichen Einschätzung erhalten kann, lautete die Antwort ja, aber ich darf diese nicht in zivilrechtlichen Prozessen nutzen. Leider stehe ich nun etwas auf dem Schlauch und frage mich, ob ich diesen Bericht für meine private Unfallversicherung nutzen darf, da meine Beraterin mich darauf aufmerksam gemacht hat, dass mir hier Geld zusteht, sollte es zu einer dauerhaften MdE kommen.

Darf ich diesen Arztbericht nun für die private Unfallversicherung nutzen oder gehört das auch zu zivilrechtlichen Prozessen?

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

Liebe Grüße