Mdk

Hallo, ich habe eine Arbeitskollegin, die es tatsächlich geschafft hat in 5 Monaten 7 Tage zu arbeiten. Ich weiß das sie alle 14 Tage oder auch schon in der nächsten Woche wieder einen Krankenschein von verschiedenen Ärzten hat. Auch das Kind muss ab und zu zum Arzt da es bei uns hier nicht soviele Ärzte gibt. Nun hat sie ihre KK auf verlangen des Arbeitgebers zum MDK geschickt. Da nun der AG wissen wollte was rausgekommen ist, wurde nur gesagt die Untersuchung wurde abgebrochen. Was kann das bedeuten? Unter welchen Umständen kann eine solche Untersuchung einfach abgebrochen werden? Hat jemand schon mal solche Erfahrungen gemacht oder davon gehört?

Vielen Dank für eure Tips

LG Lisa

Hallo,
ich habe mit solchen Fällen regelmäßig zu tun.
Ich verstehe nicht was hier abgebrochen wurde.
Es ist so, dass der Arbeitgeber von der Krankenkasse verlangen kann
dass eine Arbeitsunfähigkeit (AU) über den MDK überprüft werden kann.
Der MDK entscheidet ob er den/die Betreffende sehen will oder ob die
Unterlage der Kasse und eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt
ausreichend sind. Das hört sich in der Theorie auch alles sehr schön an,
in Praxis sieht das oft ganz anders aus.
Beispiel:
Arbeitnehmer A. reicht eine AU-Meldung für Montag - Freitag
erst am Donnerstag dem Arbeitgeber und der Kasse ein.
Der Arbeitgeber hat zweifel und beauftragt die Kasse tätig zu werden.
Die Kasse informiert am Donnerstag direkt den MDK - dieser, in solchen Fällen sehr schnell handelnd, befragt entweder erst den behandelnden Arzt (Dieser wird sicherlich nicht zugeben eine Gefälligkeitsmeldung erstellt zu haben) - in der Regel bestehen zwischen MDK und Ärzten Meinungsverschiedenheiten was die Dauer der AU
betrifft. Bei Allerweltsdiagnosen (Husten, Schnupfen,Heiserkeit)
kommt es allenfalls dazu das der MDK eine weitere AU. ausschließt -
na ja, der Versicherte wollte ja auch nur die eine Woche - passt doch. Diese ganze Aktion hat die Kasse viel Geld gekostet ( genau weiss ich das nicht, aber der MDK wird von den Kassen bezahlt - ich glaube so mit 100,00 € dürfte sie in einem solchen Fall dabei sein.)
Um auf den geschilderten Fall einzugehen - Wer sich im System auskennt bedient sich dessen zu seinem Vorteil ohne negative Folgen für sich.
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit vom Arbeitnehmer AU-Meldungen ab dem 1. Krankheitstag zu fordern - das kann funktionieren, bei „Profis“
prallt das aber ab wie Wasser.
Gruß
Czauderna

Es geht hier ja nicht um eine Woche die passt, sondern um 5 Monate Krankschreibung jedesmal von verschiedenen Ärzten. Obwohl wir vermuten das sie nur markiert bzw. simmuliert.

warum nun diese Untersuchung abgebrochen wurde weiß ich nicht, deshalb ja hier meine Frage. Welche Gründe oder unter welchen Umständen kann eine solche Untersuchung einfach abgebrochen werden ??

Welche Gründe oder unter welchen
Umständen kann eine solche Untersuchung einfach abgebrochen
werden ??

Agressives, unkooperatives, möglicherweise beleidigendes Verhalten könnte da weiterhelfen :wink:

„Nehmen sie ihre Hände da weg! Diese Sesselfurzer mit ihren gestärkten Kitteln haben doch von richtiger Medizin sowieso keine Ahnung“

Sowas sagt natürlich in Wirklichkeit kein Mensch - ich führe nur meine schmutzige Phantasie spazieren ;-D

Kai

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Hallo,
wenn eine AU. über 5 Monate bereits andauert gehe ich doch mal davon aus, das die Überwachung dieser AU. allein der Krankenkasse obliegt, da der Arbeitgeber finanziell direkt nicht mehr belastet ist.
Du kannst versichert sein dass es im Interesse der Kasse liegt Krankengeld nur an wirklich Kranke auszuzahlen. Insofern wird die
Kasse sich aller Mittel bedienen die sie zur Verfügung hat.
Wenn die Kasse nun der Auffassung ist das die von außen eingebrachten
Gründe nicht bestätigt wurden, dann wird sie auch keine weiteren,
unnötigen MDK-Gutachten einholen - ich schrieb ja schon, das kostet richtig Geld.
Der Arbeitgeber sollte sich damit zufrieden geben und auch zur Kenntnis nehmen dass es Diagnosen gibt und Erkrankungen, die man äußerlich
nicht sehen kann, außerdem geht ihn das nix an !!
Gruß
Czauderna

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@Czauderna, es geht dem AG in sofern was an, das er einen Arbeitsplatz vom Amt zu laufen hat welcher nicht besetzt ist, andere Kollegen die Arbeit des ewig kranken mitmachen müssen und dieser dafür bezahlt wird (von wo ist dem ja egal). Es ist eine Jahresmaßnahme und es führt keinen weg rein diesen Platz neu zu besetzen von Menschen die wirklich arbeiten wollen.

Gruß Lisa

Hallo Lisa,

dann sollte sich der Arbeitgeber mal einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen und nach Möglichkeiten suchen den Mitarbeiter bzw. die
Mitarbeiterin auf legale Weise los zu werden. Es ist durchaus möglich Kündigungen auch bei bestehender Erkrankung vorzunehmen - es kommt eben
auf die individuellen Verhältnisse an.

Vielleicht noch einen, von dem geschilderten Fall, unabhängiger Hinweis.
Manche Firmen bedienen sich auch einen Arbeitsmedizinischen Dienstes
um dort ihre Arbeitnehmer auch medizinisch begutachten zu lassen - das geht auch, ist aber teuer (für den Arbeitgeber) und hat bei einer laufenden Krankengeldzahlung keinen Einfluss auf evtl. anders lautende MDK-Gutachten.

Gruß

Czauderna

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