MDK-Gutachten

Hallo, Ihr Wissenden

wie widerspreche ich einem Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkasse? Also - welche Instanzen und Fristen sind notwendig?

Danke für die Hilfe

Liebe Grüsse

Carina

Normalerweise müsste eine Belehrung beistehen. Denke innerhalb von vier Wochen bei der eigenen Krankenkasse, diese werden den Widerspruch dann entsprechende obere Stelle weiterleiten. Ansonsten würde ich da mal direkt nachfragen als Mitglied.

Hallo,
im Grundsatz her stimme ich zu.
Wenn keine Rechtsbehelsbelehrung vermerkt ist kannst du noch
innerhalb eines Jahres Widerspruch einlegen.
Der Widerspruch ist aber immer nur bei der Krankenkasse einzulegen,
da diese entscheidet und nicht der MDK.
Diese irrige Meinung ist ziemlich weit verbreitet. Der MDK
berät die Kassen - allerdings sind diese verpflichtet, sich in
hohem Maße an den Gutachten bei ihren Entscheidungen zu orientieren.
Es kann also schon mal in der Praxis vorkommen (ich kenn es hauptsächlich bei der Pflegeversicherung), dass die Kasse gegen
das Gutachten für den Versicherten entscheidet - umgekehrt hab
ich es selbst noch nie erlebt oder praktiziert.

Gruss

Günter Czauderna