Hallo,
ich habe selbst zig Jahre „Fallsteuerung“ gemacht und ganz so „einfach“ wie man Vorschreiber meint, ist es dann auch wieder nicht. Es kommt entscheidend auf die Diagnose an, auf die evtl. Häufigkeit der Arbeitsunfähigkeitszeiten und auf die vorliegenden ärztlichen Auskünfte. Wir als Kasse bekommen grundsätzlich keine Befundberichte zu lesen sondern nur die Angaben, die wir mittels Mustervordruck von den Ärzten erhalten. Dazu hatte ich zumindest noch ein medizinisches Buch (Psychrembel), in dem die Erkrankungen beschrieben wurden, aber was viel wichtig war, wie lange im Durchschnitt eine Arbeitsunfähigkeit in der Vergangenheit gedauert hat.
In der Regel haben wir natürlich erst die behandelnden Ärzte angeschrieben und danach ggf. den MDK eingeschaltet. Oftmals war es auch so, dass sich die Arbeitgeber meldeten und die Arbeitsunfähigkeit anzweifelten, da musste der MDK sogar sehr kurzfristig eingeschaltet werden.
So, wie geschildert besteht die Arbeitsunfähigkeit mittlerweile ca. 8 Wochen - da kann das schon mal passieren.
Diese Fallsteuerung gibt es bei allen Kassen, natürlich wird da nicht absolut gleichlautend gearbeitet, aber im Grunde genommen machen doch alle Kassen, mal früher mal später das Gleiche.
Mach dir mal keine Sorgen, deine Ärztin hat solche Fragebogen des MDK, gerade in Corona-Zeiten, sicher schon öfters beantwortet und kann damit umgehen.
Gruss
Czauderna