Vermieter hat mit Mieter einen vorläufigen mündlichen MV geschlossen und Schlüssel übergeben.
Mieter ist bisher nicht eingezogen.
Vermieter möchte, nachdem er zur MV-Unterzeichnung nicht erschienen ist, diesen Mieter nicht mehr und beauftragt einen Tag später schriftlich Makler.
Mieter redet sich raus, will Provision nicht zahlen und MV nicht unterschreiben und ist seitdem nicht mehr erreichbar.
Mieter zahlt auch keine Miete.
Gibt es eine Möglichkeit den Mieter (ohne schriftliche Kündigung mit 3-Monats-Frist) aus der Wohnung zu bekommen bzw. zur Schlüsselrückgabe aufzufordern? Was passiert mit dem Makler?
Ich hoffe die Situation ist nun einigermaßen verständlich dargestellt…
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe.
Hallo, verstehe leider nicht ganz die Zusammenhänge. Niemals ohne Vertrag eine Schlüsselübergabe machen. Jetzt ist ein mündlicher Vertrag zustande gekommen. Dieser ist natürlich für den Vermieter schlecht. Haben Sie Zeugen, dass der Schlüssel nur vorläufig herausgegeben wurde?
ich würde das auch niemals tun, ist nun aber mal passiert (zum glück nicht mir, aber da ich sooo eine gute freundin bin, habe ich mich der geschichte mal angenommen ^^).
Es gibt einen „Zeugen“, dass der Schlüssel übergeben werden sollte… - also derjenige war nicht dabei, wusste aber von der Aktion und vom Termin.
Vermieter hat mit Mieter einen vorläufigen mündlichen MV
geschlossen und Schlüssel übergeben.
sowas macht vermieter besser nicht!
Mieter ist bisher nicht eingezogen.
wenn er einen schlüssel besitzt, ist er eingezogen.
Vermieter möchte, nachdem er zur MV-Unterzeichnung nicht
erschienen ist, diesen Mieter nicht mehr und beauftragt einen
Tag später schriftlich Makler.
hat der vermieter es dem mieter bekannt gemacht?
Mieter redet sich raus, will Provision nicht zahlen und MV
warumm soll mieter provision zahlen? er hat doch keinen makler in anspruch genommen!
nicht unterschreiben und ist seitdem nicht mehr erreichbar.
Mieter zahlt auch keine Miete.
Gibt es eine Möglichkeit den Mieter (ohne schriftliche
Kündigung mit 3-Monats-Frist) aus der Wohnung zu bekommen bzw.
zur Schlüsselrückgabe aufzufordern?
schließzylinder auswechseln oder räumungsklage in den am anwesen zu beschriftenden briefkasten zu stellen. erste birgt die gefahr eine anzeige vom meiter wegen hausfriedensbruch zu bekommen. Was passiert mit dem
Makler?
der soll sich heraus halten und wenn er geld haben will, soll er was vermitteln, dass zum vertrag wird.
Ich hoffe die Situation ist nun einigermaßen verständlich
dargestellt…
Das der Vermieter sowas nicht tun sollte ist ihm inzwischen (hoffentlich) auch klar geworden…
Der Vermieter hat dem Mieter bescheid gegeben (der Makler wollte ja mit ihm den Mietvertrag dann machen und hat mit ihm auch nochmal telefoniert).
Das mit dem Schloss wechseln habe ich auch schon überlegt, weiß aber nicht, ob ich das so weitergeben soll - nachher komm ich noch wegen anstiftung ran
Wenn der VM jetzt aber dem Makler sagt, dass er pech hat, kann da nix passieren (war ein Alleinauftrag wenn ich mich richtig erinnere)…?
wenn ich der Vermieter wäre, dann würde ich dem „Mieter“ schriftlich mitteilen, dass, da er keinen Mietvertrag unterschrieben hat, kein Vertrag zustande gekommen ist und er den Schlüssel bis zum … wieder abzugeben hat.
Unabhängig davon würde ich ein neues Schloss einbauen. Aus meiner Sicht hat der Mieter kein Recht auf die Wohnung. Der Makler könnte einen neuen Mieter suchen.
Schloß tauschen! Es gibt keinen Mietvertrag, Miete wurde nich gezahlt und kein Mieter ist jemals eigezogen! Der Makler - hmm - soll bleiben wo der Pfeffer wächst!