Mdl. noten bei Fehlzeiten von 50% und mehr

Hallo,

in einer Berufsschulklasse habe ich mehrere Schüler mit Fehlzeiten von 40% - 80 %.

Einen Schüler habe ich seit Schuljahresbeginn in einer einzigen Stunde gesehen. Lt. Klassenbuch ist er nie oder fast nie entschuldigt.
Kann ich diesem Schüler eine mündliche „6“ geben?

Kann ich diesem Schüler eine mündliche „6“ geben?

Bin nicht vom Fach, aber in meiner Schule gab es damals auch so Spezis. Soweit ich weiß bekamen diese den Vermerk „nicht beurteilbar“. Ich fände es komisch, eine mündliche Leistung zu beurteilen (egal ob gut oder schlecht) bei jemandem, der nie da ist.

Gibt es nicht inzwischen wieder u.a. aus solchen Gründen die Kopfnoten?

Holla.

in einer Berufsschulklasse habe ich mehrere Schüler mit
Fehlzeiten von 40% - 80 %.

Wenn das Leute in einer dualen Ausbildung sind, gibt es entweder Schwierigkeiten mit der Freistellung vom Betrieb, oder aber es sind notorische Schwänzer. In beiden Fällen würde ich den Ausbildungsbetrieb kontaktieren. Ich kann mich auch an so einen Fall erinnern, der nur zu Schuljahresbeginn und später nie wieder gesehen ward - da hatte der Ausbildungsbetrieb ihn aber schon lange hochkantig rausgeworfen (wg. Suff, tut aber nix zur Sache) und nur „vergessen“, Schule und Kammer bzu informieren.

Die Notengebung in dem Fall ist eindeutig „n.f.“, was das Gleiche bedeutet wie eine 6. Der einschlägige Kandidat wird mit einer 6 (wenn sie nur in diesem Fach steht) eventuell sogar zur Prüfung zugelassen. Mit „n.f.“ kann er das knicken.

Aber sag an, was ist denn diese Schule für ein Stall? Fehlzeiten von 40-80% müssen doch vor die Konferenz und vor die Kammer …?

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo Michael,

normalerweise führt eine Fehlzeit von x % zur Nichtzulassung zur Prüfung. Die genaue Zahl habe ich leider nicht im Kopf.

Gruß

Samira

Hallo,
unentschuldigte Fehlzeiten können immer als ungenügend beurteilt werden.
Bei entschuldigte Fehlzeiten ist es ganz deine Entscheidung, ob du dich in der Lage siehst eine Note zu bilden. Dann kann man sich zwar darüber beschweren, aber das war’s auch.
Bei mehr als 50 % würde ich es aber gerechtfertigt sehen keine Beurteilung mehr vorzunehmen. Die Note würde dann eben nur auf schriftlichen Leistungen beruhen, sofern welche da sind.

Gruß
Werner

Tach,
dein Beitrag trägt nix bei
Tschüss
Pit

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Notendefinition
Die Notendefinitionen beruhen auf sogenannten „Anforderungen“
befriedigend wäre z.B.: Der Schüler erfüllt die Anforderungen,
sehr gut wäre : Der Schüler übertrifft die Anforderungen in hohem Maße,…

So gesehen kann man dem Schüler auf jeden fall mit „Die Leistungen weißen so starke Mängel auf, dass die Anforderungen auf absehbare Zeit nicht erfüllt werden können“ --> Note 6 beurteilen.

Gruss, Marco

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Hallo,
nein, denn schuldloses Fehlen darf eben nicht negativ gewertet werden, sonder im Grunde genommen in der Weise, dass die Anforderungen dem Schüler nicht gestellt werden konnten.
Er konnte sie also weder erfüllen noch nicht erfüllen, damit nur nicht feststellbar.
Gruß
Werner

owt

Hallo,

wo steht das?

Die Betroffenen fehlen vor allem stundenweise. Habe ich also z. B. in der 2. Stunde Unterricht, dann ist das offenbar zu früh für die Herren und man fehlt. Somit sehe ich die Schüler nur 3-4 mal im Schuljahr (einstündiges Fach).

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Hallo,

habe mit dem Klassenlehrer gesprochen und geffragt, ob diese Zeiten entschuldigt sind. Der schüttelt den Kopf (verneint) und verweist auf schwierige Ausbildungsbetriebe (türkisch).

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Hallo

so werde ich es halten. Schriftlich zählt ohnehin 75%. Aber ich befürchte da sind sie dann auch nicht da. Sofern keine Entschuldigung innerhalb von drei Tagen vorliegt werde ich eine „6“ machen. Dazu mündlich eine 5.

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Hallo,

in einer Berufsschulklasse habe ich mehrere Schüler mit
Fehlzeiten von 40% - 80 %.

Wenn das Leute in einer dualen Ausbildung sind, gibt es
entweder Schwierigkeiten mit der Freistellung vom Betrieb,
oder aber es sind notorische Schwänzer. In beiden Fällen würde
ich den Ausbildungsbetrieb kontaktieren.

Es handelt sich eher um notorische Schwänzer. Ich bin nicht der Klassenlehrer (KL), weshalb ich mich nicht in die Sache mit dem Betrieb einmische. Lt. Auskunft des KL ein türkischer Ausbildungsbetrieb (Telefonshop), mit dem nicht zu reden ist. Das ist alles ein türkischer Clan (inkl Azubi). Der Betrieb hat übrigens zwei Azubis, von denen einer zu 80% und der andere zu 70% in meinem Unterricht fehlt.

Ich kann mich auch an

so einen Fall erinnern, der nur zu Schuljahresbeginn und
später nie wieder gesehen ward - da hatte der
Ausbildungsbetrieb ihn aber schon lange hochkantig
rausgeworfen (wg. Suff, tut aber nix zur Sache) und nur
„vergessen“, Schule und Kammer bzu informieren.

Die Notengebung in dem Fall ist eindeutig „n.f.“, was das
Gleiche bedeutet wie eine 6. Der einschlägige Kandidat wird
mit einer 6 (wenn sie nur in diesem Fach steht) eventuell
sogar zur Prüfung zugelassen. Mit „n.f.“ kann er das knicken.

Die Abteilungsleitung sieht es sehr ungerne, wenn wir „nicht feststellbar“ im Zeugnis angeben.

Aber sag an, was ist denn diese Schule für ein Stall?
Fehlzeiten von 40-80% müssen doch vor die Konferenz und vor
die Kammer …?

Vor eine Konferenz vielleicht. Aber ich selbst würde auch keine Konferenz einberufen. Wenn der Betrieb ihm nicht kündigt und das sogar noch deckt, dann sind wie als BS machtlos. Laut KL-Auskunft geht das schon seit drei Jahren so.

Die Kammer interessiert sich für solche Fälle überhaupt nicht. Die sind doch froh, wenn sie genug Ausbildungsbetriebe haben. Heute darf doch praktisch jedermann ausbilden, es gibt ja nicht mal mehr den AdA-Schein als Pflicht.

Hallo,

Die Abteilungsleitung sieht es sehr ungerne, wenn wir „nicht
feststellbar“ im Zeugnis angeben.

Das ist nachvollziehbar, und bei uns auch so, denn an der Stelle taucht immer die Frage auf „Warum?“. Bei uns muss ein nf auf dem Zeugnis auch immer in einer Bemerkung erläutert werden. Wenn jemand viel fehlt ist ja auch die Schule in der Pflicht da hinterher zu gehen. Außerdem ist nf auch bei Notendurchschnittsberechnungen, Ausgleichsregelungen, Abschlüssen ein Stolperstein.
Gruß
Werner

Hallo

wo steht das?

In den Prüfungsordnungen steht das wirklich drin. Darum muss im dritten Ausbildungsjahr auch immer von der Schule eine Meldung über die Gesamtfehlzeiten der Auszubildenen an die Kammer gemacht werden.

Die Betroffenen fehlen vor allem stundenweise.

Die Prüfungsordnung spricht aber soweit ich mich erinnere immer nur von Fehltagen. Einzelstunden sind nicht vorgesehen und das aufrechnen von Stunden zu Tagen mag zwar logisch sein, ist aber juristisch nicht haltbar.
(In einigen Berufen die allerdings nicht nach BBiG laufen, wie Krankenpflege oder Altenpflege weist der Gesetzestext allerdings Gesamtstundenangaben auf, hier können also auch einzelne Stunden verfolgt werden. Das ist in diesem Fall aber wohl irrelevant.)

Gruß
Werner

Lieber Michael,
mir ist bisher viel theoretisches („Prüfungsordnung“) und ideologisches geschrieben worden.

Zunächst einmal hat Werner Willmann völlig Recht, wenn er indirekt darauf hinweist, dass Fachnoten keine Verhaltensnoten seien.
Aber das ist überhaupt kein Problem.

Allen, die sich hier über solche Schüler und deren Verhalten wundern, möchte ich den heute noch aktuellen Stern, Seite 92 ff empfehlen: Jugendliche Schulversager. Das ist Berufsschulalltag.

Doch zuerst zu Deiner Frage:
Es kommt natürlich auf das Schulgesetz Deines Bundeslandes an. Die Regelung darf dem nicht widersprechen.

Wir machen das in der Tischlerausbildung in Rostock so:
Alle Schüler wurden zur Einschulung belehrt, dass bei „Versäumnissen“ (Fehlzeiten) innerhalb von 3 Werktagen eine schriftliche Erklärung vorzuliegen hat und wir wie folgt bewerten:

War das Fehlen entschuldigt (also auch der Krankenschein vom stadtbekannten Dr. deren Namen jeder kennt), schreibt der Schüler sofort am gleichen Tag, an dem er wieder in der Schule ist, die Arbeit nach. Außerdem legt er sofort alle Arbeiten vor, die er in der Zwischenzeit abgeben musste.

War das Fehlen unentschuldigt, hat er automatisch keine fachliche Leistung erbracht. Den Grund hat er selbst zu vertreten. Keine fachliche Leistung = 0%, das entspricht nach IHK-Schlüssel der Note 6.

So kommen wir nur in seltenen Fällen nicht zu bewertungen: Wenn nämlich eine lange mit Krankenschein belegte Fehlzeit (mindestens ein Schuljahr)vorliegt. Hier wird ein Text in das Zeugnis eingefügt: "Die Anwesenheit reichte zur Beurteilung nicht aus.

O.K.? Dies war Beschluss der Fachgruppe Tischler und die Notenverteilung legen wir im Rahmen unseres Schulgesetz und der BSVO selbst fest.

So, nun gleich zu den anderen Blogs:
Die Facharbeiter-Prüfungskommissionen der HK/IHK haben mit den Schulnoten (leider!) nichts zu tun, es sei denn, eine regionale Kommission beschließt das.

Bei uns heißt das: Die Tischlerinnung (HK) lässt Lehrlinge bei 5% unentschuldigter Fehlzeit nicht zur Prüfung zu, der IHK (Holzmechaniker) ist das egal. Die 5%-Regel entspricht einem höchstrichterlichem Urteil unseres Bundeslandes; es wird verfahren wie bei normalen Arbeitnehmern.

Warum Ausbildungsbetriebe Lehrlinge mit hohen Fehlzeiten nicht kündigen? Private Ausbildungsbetriebe machen das in der Regel. Überbetriebliche Ausbildungstätten bekommen aber das Geld für ihre Lehrmeister, Sozialpädagogen, Hausaufgabenhilfen und die Verwaltung vom Arbeitsamt und zwar je Lehrling, damit mehr Lehrlinge ausgebildet werden können. Alles klar? Die können nur begrenzt kündigen ohne unrentabel zu werden.

Natürlich sind unentschuldigte Fehlzeiten, auf klar deutsch Schwänzen, ein Verstoß gegen die eigene Verpflichtung im Lehrvertrag und gegen diverse andere Gesetze.

Aber die Berufsschule hat jeden zu nehmen, der einen Ausbildungsvertrag hat. Wir können nicht kündigen. Die Lehrlinge wissen das. Und deshalb haben wir diese Probleme.

Wir versuchen zu verlocken: http://www.lehrer-online.de/online-lerninhalte-tisch…

Aber wir haben auch Schüler, die offen sagen, dass sie den Beruf nicht wollen: 3+1 Jahr sicheres Geld vom Arbeitsamt. Die kassieren ihre Sechsen, das ist ihnen egal. Der überbetriebliche Ausbilder kündigt nicht, die IHK lässt zur Prüfung zu …

Wir müssen damit leben.

aufmunternde Grüße aus Rostock

Ole

Hallo,

wo steht das?

In den Prüfungsordnungen steht das wirklich drin. Darum muss
im dritten Ausbildungsjahr auch immer von der Schule eine
Meldung über die Gesamtfehlzeiten der Auszubildenen an die
Kammer gemacht werden.

Das ist mir ja ganz neu. Hatte letztes Jahr eine Klasse im 3. Jahr, ich weiss von keiner Meldung. Allein im Halbjahreszeugnis werden die Fehltage angegeben, aber das geht nicht an die IHK.
Was meinst du mit Gesamtfehlzeiten? Die vom 3. Jahr oder welcher Zeitraum genau?

Hallo,
ich hatte im letzten Jahr auch eine Abschlussklasse, da musste ich die Fehlzeiten aller drei Jahre addiert der in diesem Fall Ärztekammer mitteilen.
Dazu bekam ich sogar ein extra Fromular von der Kammer mit den vorgedruckten Daten aller Prüflinge in diesem Prüfungsdurchgang.
Gruß
Werner

Hallo Werner,

interessant. Das habe ich noch nie gehört. Wir schleppen im Grunde jeden Berufsschüler bis zum Ende durch, solange er nicht vom Betrieb gekündigt wird. Fehlzeiten sind ziemlich egal. Wir haben ja auch absolut kein Instrument dagegen, außer den Betrieb zu informieren. Es gibt aber Betriebe, denen die Fehlzeiten egal sind oder die ihre Azubis augenscheinlich bewusst von der BS zurück halten, damit sie ihnen im Betrieb zur Verfüguing stehen. Bei dieser einen Klasse habe ic hden Eindruck, die können machen mwas sie wollen. Keiner reagiert. Klassenlehrer sieht sich außer Stande da etwas zu machen und die Abteilungsleitung offenbar auch - falls sie überhaupt davon weiß.

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Hast recht, ‚entschuldigt‘ ist das Zauberwort.
Ok, der Schüler kann ja nicht *immer* fehlen, also kommt er, natürlich nach einer fairen Anwesenheitszeit, die ihm ermöglicht, das Versäumte nachzuholen (so ca. fünf Minuten grins), an die Tafel und wird rund gemacht. Natürlich vorausgesetzt, dass die Entschuldigung fraglich war.

Ansonsten hast Du vollkommen recht. Ein tatsächlich ein halbes Jahr kranker Schüler wird wohl trotz gleicher Leistung anders benotet werden als einer, der ein halbes Jahr schwänzt.

Gruss, Marco

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