Lieber Michael,
mir ist bisher viel theoretisches („Prüfungsordnung“) und ideologisches geschrieben worden.
Zunächst einmal hat Werner Willmann völlig Recht, wenn er indirekt darauf hinweist, dass Fachnoten keine Verhaltensnoten seien.
Aber das ist überhaupt kein Problem.
Allen, die sich hier über solche Schüler und deren Verhalten wundern, möchte ich den heute noch aktuellen Stern, Seite 92 ff empfehlen: Jugendliche Schulversager. Das ist Berufsschulalltag.
Doch zuerst zu Deiner Frage:
Es kommt natürlich auf das Schulgesetz Deines Bundeslandes an. Die Regelung darf dem nicht widersprechen.
Wir machen das in der Tischlerausbildung in Rostock so:
Alle Schüler wurden zur Einschulung belehrt, dass bei „Versäumnissen“ (Fehlzeiten) innerhalb von 3 Werktagen eine schriftliche Erklärung vorzuliegen hat und wir wie folgt bewerten:
War das Fehlen entschuldigt (also auch der Krankenschein vom stadtbekannten Dr. deren Namen jeder kennt), schreibt der Schüler sofort am gleichen Tag, an dem er wieder in der Schule ist, die Arbeit nach. Außerdem legt er sofort alle Arbeiten vor, die er in der Zwischenzeit abgeben musste.
War das Fehlen unentschuldigt, hat er automatisch keine fachliche Leistung erbracht. Den Grund hat er selbst zu vertreten. Keine fachliche Leistung = 0%, das entspricht nach IHK-Schlüssel der Note 6.
So kommen wir nur in seltenen Fällen nicht zu bewertungen: Wenn nämlich eine lange mit Krankenschein belegte Fehlzeit (mindestens ein Schuljahr)vorliegt. Hier wird ein Text in das Zeugnis eingefügt: "Die Anwesenheit reichte zur Beurteilung nicht aus.
O.K.? Dies war Beschluss der Fachgruppe Tischler und die Notenverteilung legen wir im Rahmen unseres Schulgesetz und der BSVO selbst fest.
So, nun gleich zu den anderen Blogs:
Die Facharbeiter-Prüfungskommissionen der HK/IHK haben mit den Schulnoten (leider!) nichts zu tun, es sei denn, eine regionale Kommission beschließt das.
Bei uns heißt das: Die Tischlerinnung (HK) lässt Lehrlinge bei 5% unentschuldigter Fehlzeit nicht zur Prüfung zu, der IHK (Holzmechaniker) ist das egal. Die 5%-Regel entspricht einem höchstrichterlichem Urteil unseres Bundeslandes; es wird verfahren wie bei normalen Arbeitnehmern.
Warum Ausbildungsbetriebe Lehrlinge mit hohen Fehlzeiten nicht kündigen? Private Ausbildungsbetriebe machen das in der Regel. Überbetriebliche Ausbildungstätten bekommen aber das Geld für ihre Lehrmeister, Sozialpädagogen, Hausaufgabenhilfen und die Verwaltung vom Arbeitsamt und zwar je Lehrling, damit mehr Lehrlinge ausgebildet werden können. Alles klar? Die können nur begrenzt kündigen ohne unrentabel zu werden.
Natürlich sind unentschuldigte Fehlzeiten, auf klar deutsch Schwänzen, ein Verstoß gegen die eigene Verpflichtung im Lehrvertrag und gegen diverse andere Gesetze.
Aber die Berufsschule hat jeden zu nehmen, der einen Ausbildungsvertrag hat. Wir können nicht kündigen. Die Lehrlinge wissen das. Und deshalb haben wir diese Probleme.
Wir versuchen zu verlocken: http://www.lehrer-online.de/online-lerninhalte-tisch…
Aber wir haben auch Schüler, die offen sagen, dass sie den Beruf nicht wollen: 3+1 Jahr sicheres Geld vom Arbeitsamt. Die kassieren ihre Sechsen, das ist ihnen egal. Der überbetriebliche Ausbilder kündigt nicht, die IHK lässt zur Prüfung zu …
Wir müssen damit leben.
aufmunternde Grüße aus Rostock
Ole