Hallo,
ich hätte folgende Frage:
Person A hat ein eine Woche lange von 8°° -17 °° Uhr ein Seminar besucht mit dem Abschluss, darf medizinische Fußpflege ausüben.
Gewerbeanmeldung lautet: Fußpflege, richtig?
Wenn Person A die Kunden zu Hause aufsuchen möchte, muss Person A dann ein REisegewerbe anmelden?
Darf Person A mit medizinischer Fußpflege werben oder nicht?
Vielen Dank!!!
Grüße
Lara
Hi Lara,
Person A hat ein eine Woche lange von 8°° -17 °° Uhr ein
Seminar besucht mit dem Abschluss, darf medizinische Fußpflege
ausüben.
Bist du da wirklich sicher? Dazu:http://www.dresden.ihk.de/servlet/portal?knoten_id=1…
Ich lese daraus, daß du eine kosmetische Fußpflege anbieten kannst. Oder war das eine Ausbildung zum Podologen? http://www.dresden.ihk.de/servlet/link_text?link_id=…
Gewerbeanmeldung lautet: Fußpflege, richtig?
Paßt.
Wenn Person A die Kunden zu Hause aufsuchen möchte, muss
Person A dann ein REisegewerbe anmelden?
Da bin ich überfragt.
Darf Person A mit medizinischer Fußpflege werben oder nicht?
Meine Links sagen nein.
mfg Ulrich