Med reha verschieben?

Guten Tag,
habe ein problem mit meiner Krankenkasse.
Und zwar hatte ich einen Hodgin, und habe einen Antrag auf med. Reha gestellt und bewiligt bekommen.
Mein problem ist aber jetzt das die Reha viel zu weit weg ist, und ich genau jetzt nicht kann, da meine Lebensgefährtin jetzt im Examen ist. Da habe ich dann einspruch erhoben, wegen 1. der entfernung 2. wegen des zeitpunkt.
Ich kann meine Lebensgefährtin nämlich nicht mit 2 Kindern alleine lassen.
Also habe ich gebeten die Reha um 6 Wochen zuverschieben, nun macht aber die Krankenkasse stress.
Jetzt weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll und weiß nicht was ich der Krankenkasse sagen soll, dassie das akzeptieren.
Danke für die hilfen

Guten Abend

(1) Reicht bei Versicherten eine ambulante Krankenbehandlung nicht aus, um die in § 11 Abs. 2 beschriebenen Ziele zu erreichen, kann die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Rehabilitationsleistungen in Rehabilitationseinrichtungen, für die ein Versorgungsvertrag nach § 111 besteht, oder, soweit dies für eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit medizinischen Leistungen ambulanter Rehabilitation erforderlich ist, in wohnortnahen Einrichtungen erbringen.

  • Laut Abs. 1 §40 SGB V ist die Maßnahme in wohnortnahen Einrichtungen zu erbringen!

(3) Die Krankenkasse bestimmt nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistungen nach den Absätzen 1 und 2 sowie die Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen.

  • Nach Abs. 3 SGB V bestimmt die Kasse u.a. den Beginn der Maßnahme.
    Es liegt also alles in der Hand des Sachbearbeiters. Er hat die Möglichkeit die Maßnahme in einer wohnortnahen Einrichtung zu veranlassen und auch den Zeitpunkt zu verschienben. Solltest also mit deinem Sachbearbeiter sprechen und ihm deine Situation erklären. Es sollte für ihn also kein Problem sein, deine Wünsche zu berücksichtigen, verpflichtet ist er jedoch nicht…

Quelle:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?..

Hallo,

SGB und die Ausführungsbestimmungen, igitt!!

Natürlich sollte man mit dem Sachbearbeiter persönlich reden und versuchen, das alles zu klären. (Es ist immer besser mit den Leuten persönlich von Angesicht zu Angesicht zu sprechen)

Aber der Punkt ist doch eigentlich, dass der Arzt bestimmt und nicht die Krankenkasse.
Das Verrückte ist, dass die Leute glauben, dass die Krankenkasse die medizinische Behandlung bestimmen kann und auch danach handeln. Damit wird deren Eingriffsrecht immer größer.

Ich würde erst einmal den Sachbearbeiter persönlich aufsuchen und ihm die Situation erklären. Dazu gehört auch, ihm zu sagen, dass sie mit einer Freundin zusammenleben und deren Kinder während der Zeit ihrer Prüfungen betreuen müssen. Wenn die Kasse auf der Einhaltung des Termines besteht, muss sie auch eine Kinderbetreuung bezahlen.

Wenn das alles nix hilft, stecken Sie sich hinter ihren Arzt, da das alles physisch und psychisch unzumutbar ist.

Tschüss

Danke für die schnellen antworten,
ich habe nur das problem das meine sachbearbeiterin mir alles andere als wohl gesonnen ist, und mein Onkologe hat mir gesagt er will mit Bürokratie nix zu tun haben, ich soll das selber lösen.
Tja bleibt wohl nur meine Hausäztin.
Ich kann mir der Sachbearbeiterin auch nicht reden, die tut so als ob ich unmögliches will, also gut gesonnen mir gegenüber ist auf gar keinen fall

Hi dsx,
wenn(!) Du wenige Tage vor Beginn der Reha ernsthaft erkrankst (physisch oder psychisch) kann Dir Deine Hausärztin eine Bescheinigung geben, dass Du z.Zt. reise- und reha-unfähig bist. Der Reha-Termin wird dann verschoben…
Gruß synapse

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Hallo
Also schwierige Situation. In der Regel wir eine Reha nur 10 Tage nach einer Entlassung aus der stationären Behandlung bewilligt. Das Argutment der Krankenkasse ist dabei meist, dass der Patient sonst keine brauchen würde. Sozialmedizinisch hat jeder Tumorpatient das Anrecht auf eine Reha nach Erstdiagnose einer Tumorerkrankung, wenn ein Aussicht auf „Erfolg“ besteht. Wobei Erfolg schon sein kann, dass man sich besser mit seiner Erkrankung auseinandersetzen kann.
Zur Entfernung ist zu sagen, dass man schon das Recht hat, auf einen Rehaplatz in der Nähe der Wohngegend. In der Regel haben die Krankenkasse in der Umgebung immer ihre „regelmässigen“ Krankenhäuser, mit denen sie eine Vertrag haben. Andere wenige manchmal können sie gar nicht so ohne weiteres „buchen“. Ein Argument der Krankenkasse ist meist, dass sie den idealen Platz für genau die Erkrankung haben… Man könnte sich selbst schlau machen, welche Rehaeinrichtung in der Wohnumgebung noch die Art der Erkrankung behandeln würde. Diese Anrufen und einfach nachfragen. Verschieben der Reha ist meist schlecht möglich und medizinisch schlecht begründbar. Ein Argument sich Reha unfähig vom Hausarzt schreiben zu lassen, ist nicht so die gute Alternative, da der Schuß nach hinten losgehen kann, und man entweder eine schlechtere unspezifische Reha oder ambulante Reha bekommen kann. Ambulante Rehas nicht nicht unbedingt schlechter. Man sollte sich mal vor Augen führen, was man von der Reha erwartet und dann entscheiden. Zudem besteht ja die prinzipielle Möglichkeit dass Frau mit den Kinder mitkommt…

Anja

habe ein problem mit meiner Krankenkasse.
Und zwar hatte ich einen Hodgin, und habe einen Antrag auf
med. Reha gestellt und bewiligt bekommen.
Mein problem ist aber jetzt das die Reha viel zu weit weg ist,
und ich genau jetzt nicht kann, da meine Lebensgefährtin jetzt
im Examen ist. Da habe ich dann einspruch erhoben, wegen 1.
der entfernung 2. wegen des zeitpunkt.
Ich kann meine Lebensgefährtin nämlich nicht mit 2 Kindern
alleine lassen.
Also habe ich gebeten die Reha um 6 Wochen zuverschieben, nun
macht aber die Krankenkasse stress.
Jetzt weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll und weiß
nicht was ich der Krankenkasse sagen soll, dassie das
akzeptieren.
Danke für die hilfen

Hallo,
zunächst einmal - um was handelt es sich - um eine Reha-Behandlung oder um eine Anschkussheulbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt (AHB).
Wenn es um eine Reha geht - ist da die Krankenkasse wirklich der Kostenträger - bei, dem Grunde nach dem Arbeitsmarkt zur Verfügungstehenden Personen, ist doch erst einmal der Rentenversicherunsträger der Kostenträger der Reha.
Das muesste mal geklärt werden um dann genauere Infos zu geben.

Grundsätzlich gilt (ohne nun den geschilderten Fall speziell zu meinen),
während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit und ggf. sogar Krankengeldbezug muss eigentlich alles getan werden um die Arbeitsfähigkeit so bald als möglich wieder herzustellen, da macht es keinen Sinn eine medizinisch notwendige und bewilligte Reha-Massnahme
wegen Gründe zu verschieben, die nicht in der Person des Patienten direkt liegen.

Wenn nun aber kein Krankengeldbezug vorliegt dann ist es der Kasse relativ ergal wann eine solche Massnahme angetreten wird - zahlen muss sie ohnehin und ob das nun im Juli oder erst im September ist spielt da keine Rolle.

Zurück zum Fall selbst - Ich nehme mal an dass es sich um Krankengeldbezug handelt sonst würde sich die Kasse nicht so quer stellen.
Was ist hier wichtiger - der Patient und seine Gesundheit bzw. die notwendige Behandlung (Reha) oder die Frage wer sich um die Familie kümmert wärend der Reha ??
Klar, die Krankenkasse spart u.U. Krankengeldleistung aber hat die Verschiebung der Reha nicht mehr Nachteile für den erkrankten ??

Gruß

Czauderna

Hallo,
es muss natürlich Anschlussheilbehandlung (AHB) heissen - war wirklich nur ein Tipp-Fehler.
Gruß
Czauderna

Hallo,
auch wenn das vielleicht nicht der Rat ist, der gern gehört wird.
Man sollte die Sache etwas positiver sehen, als immer nur die negativen Auswirkungen. Das hilft vielleicht sogar bei der Heilung.
Eine weiter entfernt liegende Klinik wird oft genommen, wenn durch den familiären psycho-sozialen Stress eine Belastung ausgelöst wird.
Es ist kaum gut für den Rehabilitanden, wenn sich täglich Lebensgefährtin und die Kinder als Besuch ansagen und der Erkrankte kaum zu sich selbst finden kann. Dann wird erfahrungsgemäß alles Negative durchgehechelt von Schulproblemen bis zum Nachbarschaftstreit. Da ist es wohl besser, auch räumlichen Abstand zu gewinnen. Auch wenn das durch die heutige Kommunikation durch mobiles Telefonieren wieder relativiert wird.

Bei der angesprochenen Erkrankung gibt es nicht unbedingt eine spezialisierte Fachklinik um die Ecke. Mit einer Wald- und Wiesenklinik, die meinen alles behandeln zu können, ist es hier nicht getan. Deshalb sollte man sich hier auf den medizinischen Dienst verlassen oder substanziert durch medizinischen Rat, eine andere Klinik benennen.

Gruß Woko