Morgen zusammen,
wieder aml ein hypot. Fall.
Kunde kauft bei MM einen mp3 player für 30€.
Das teil hat einen softwaredefekt,d.h. der mp3 player hängt sich beim anschluß an eine x beliebige anlage immer auf und muß resetet werden, was immer zu totalem datenverlust führt.
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kunde geht nach 7 Wochen nervigem resetspiel zu MM sagt:…defekt-daraufhin MM: muß ich einschicken- Kunde:… § 439 BGB Geld zurück daraufhin MM: bestenfalls neues Gerät sofort-und auch nur auf Kulanz weil MM generell Gerät einschickt!(Kunde denkt-was für einen schwachsinn die Verkäufern einreden) Kunde: o.k. umtausch (allerdings läßt sich K nicht vermerken das am Tag X das Teil getauscht wurde (pech?)
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Kunde geht wieder nach hause, mp3 player wieder selber defekt.
Festellung durch Kunde: Hersteller hat eine rep. software cd weil Teil scheinbar schrottig ist -
So und nun will K nicht mehr- was tun? K denkt sich nach §439: er darf sich aussuchen wie rekla zu bearbeiten ist; MM darf nur versagen wenn ausreichende Gründe dagegen sprechen
Frage:tun sie aber bei 30€ warenwert wohl nicht (richtig/falsch?)
4.Frage: Rücktritt erst nach nochmaligem Umtausch? (k geht davon aus, das dieser fehler serienstand hat)
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K entwickelt schlachtplan: 1. K geht zu MM, sagt: MP3 player austausch bitte sofort- MM: einschicken K: §439 sagt umtausch sofort MM: ich anweisung gerät immer einschicken K: Bitte Filialleiter holen
MM: Filialleiter sagt auch Gerät immer einschicken: K: Sie setzen sich über §439 und allg. Rechtssprechung hinweg!(wahrscheinlich entscheident der Wert 30€) nicht gut für Sie! MM wird sich in der lokalzeitung wiederfinden mit Thema Rekla und wie gehe ich damit um -
Frage: Gute Idee das ganze?
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Brauch K eigentlich die orig. Verpackung?
Was meint Ihr dazu
Gruß
dr.mo
