Media Markt und Gewährleistung

Morgen zusammen,
wieder aml ein hypot. Fall.
Kunde kauft bei MM einen mp3 player für 30€.
Das teil hat einen softwaredefekt,d.h. der mp3 player hängt sich beim anschluß an eine x beliebige anlage immer auf und muß resetet werden, was immer zu totalem datenverlust führt.

  1. kunde geht nach 7 Wochen nervigem resetspiel zu MM sagt:…defekt-daraufhin MM: muß ich einschicken- Kunde:… § 439 BGB Geld zurück daraufhin MM: bestenfalls neues Gerät sofort-und auch nur auf Kulanz weil MM generell Gerät einschickt!(Kunde denkt-was für einen schwachsinn die Verkäufern einreden) Kunde: o.k. umtausch (allerdings läßt sich K nicht vermerken das am Tag X das Teil getauscht wurde (pech?)

  2. Kunde geht wieder nach hause, mp3 player wieder selber defekt.
    Festellung durch Kunde: Hersteller hat eine rep. software cd weil Teil scheinbar schrottig ist

  3. So und nun will K nicht mehr- was tun? K denkt sich nach §439: er darf sich aussuchen wie rekla zu bearbeiten ist; MM darf nur versagen wenn ausreichende Gründe dagegen sprechen
    Frage:tun sie aber bei 30€ warenwert wohl nicht (richtig/falsch?)

4.Frage: Rücktritt erst nach nochmaligem Umtausch? (k geht davon aus, das dieser fehler serienstand hat)

  1. K entwickelt schlachtplan: 1. K geht zu MM, sagt: MP3 player austausch bitte sofort- MM: einschicken K: §439 sagt umtausch sofort MM: ich anweisung gerät immer einschicken K: Bitte Filialleiter holen
    MM: Filialleiter sagt auch Gerät immer einschicken: K: Sie setzen sich über §439 und allg. Rechtssprechung hinweg!(wahrscheinlich entscheident der Wert 30€) nicht gut für Sie! MM wird sich in der lokalzeitung wiederfinden mit Thema Rekla und wie gehe ich damit um

  2. Frage: Gute Idee das ganze?

  3. Brauch K eigentlich die orig. Verpackung?

Was meint Ihr dazu
Gruß
dr.mo

auch wenn ich nix zum fall beitragen kann, ich finde den text unheimlich schwierig zu lesen. vielleicht bekommst du mehr antworten, wenn du ihn überarbeitest

ansonsten: ein anderer hypothetischer käufer hat auch schon mal versucht bei selbigen hypothetischen laden MM einen mp3-player umzutauschen (defekt, modell wurde nicht mehr hergestellt) und hat zum schluss mit seinem chef = anwalt gedroht um sein geld und nicht nur nen doofen gutschein zu bekommen :wink:

Hallo,

  1. Brauch K eigentlich die orig. Verpackung?

nein. Dürfte die Abwicklung aber erleichtern.

Die Rechtslage ist dir ja ansonsten geläufig. Wie man seine Rechte durchsetzt ist eine andere Frage. Dafür gibt es z.B. Anwälte.

Drohen mit der Presse halte ich für schlechten Stil. Kontakt mit der nächsthöheren Ebene dürfte sinnvoller sein.

In diesem Sch…laden nichts mehr zu kaufen halte ich für die beste Lösung.

Gruß

S.J.