MediaMarkt Handyrücknahme

Hey wie gesagt habe ich mir vor genau 2 Wochen bei Media Markt ein Handy gekauft, dies ist jetzt allerdings schon fast 1 Woche eingeschickt zwecks Reperatur.(MM-Service)
Jetzt habe ich überlegt, war ich blöd das Handy nicht gleich zurück zu geben. Deshalb wollte ich einmal Fragenwie es rein rechtlich sich verhält, weil das Handy nach 1 Woche gleich mit einem defekt zuhaben, scheind ja auch nicht normal. Danke schonmal…:wink:

Hey!

(Ein Hallo wäre vielleicht höflicher…)

Rechtlich gibt es keinen Anspruch auf sofortigen Umtausch. Der Händler darf auch nachbessern - sprich: Reparieren.

Allerdings hätte MM wahrscheinlich das Handy auch umgetauscht…

Viele Grüße
Lumpi

Sorry, sollte gerade schnell gehen… :stuck_out_tongue:
Und wie sieht es aus, wie oft dürfen die „Freundlichen“ nachbessern.?
Also bevor ich Anspruch auf Rücknahme habe.? Vielleicht hat jemand Erfahrung in sachen Kulanz der MMs.?

2 oder 3mal.

Moin,

2x, danach muss das Gerät gegen ein anderes Modell (i.d.R. hast du da die Wahl) getauscht werden oder du bekommst eine finanzielle Entschädigung.

Bei Vertrag sieht es anders aus. Da dieser wenig mit dem Kaufvertrag des Gerätes zu tun hat, sondern ein separater Dienstleistungsvertrag ist (und diese meist uneingeschränkt funktioniert), gibt es dafür keine Rückgabemöglichkeit!

Allerdings bin ich kein Jurist - übernehme also keine Verantwortung für dieses Posting.

Für die Zukunft: rechtliche Beratungen sind hier nur in abstrakt geschilderten Fällen möglich! FAQ 1129 o.ä.

cheers Topper

Bei Vertrag sieht es anders aus. Da dieser wenig mit dem
Kaufvertrag des Gerätes zu tun hat, sondern ein separater
Dienstleistungsvertrag ist (und diese meist uneingeschränkt
funktioniert), gibt es dafür keine Rückgabemöglichkeit!

Das stimmt so nicht, denn oft verkauft der Mobilfunkanbieter ja das Handy mit. Da liegt dann ein Koppelgeschäft vor. Da gehören Handy und Vertrag zusammen, daraus könnren sich sogar weitergehende Ansprüche als bei normalen Gewährleistungfall ergeben. Dann kann es nämlich sein, dass gilt: Solange der Vertrag mit dem Nobilfunktarif läuft, muss auch das Handy funktionieren - wie beim Mietvertag. da s kann soweit gehen, dass der ANBIETER sogar für durch den Kunden verursacht schäden geradestehen muss.

Für die Zukunft: rechtliche Beratungen sind hier nur in
abstrakt geschilderten Fällen möglich! FAQ 1129 o.ä.

nein, HIER nicht, sondern unter allgemeine Rechtsfragen
zur Sinnhaftigkeit von FAQ1129 äußere ich mich hier nicht, das dauert zu lange.

Bei Vertrag sieht es anders aus. Da dieser wenig mit dem
Kaufvertrag des Gerätes zu tun hat, sondern ein separater
Dienstleistungsvertrag ist (und diese meist uneingeschränkt
funktioniert), gibt es dafür keine Rückgabemöglichkeit!

Das stimmt so nicht, denn oft verkauft der Mobilfunkanbieter
ja das Handy mit. Da liegt dann ein Koppelgeschäft vor. Da
gehören Handy und Vertrag zusammen, daraus könnren sich sogar
weitergehende Ansprüche als bei normalen Gewährleistungfall
ergeben. Dann kann es nämlich sein, dass gilt: Solange der
Vertrag mit dem Nobilfunktarif läuft, muss auch das Handy
funktionieren - wie beim Mietvertag. da s kann soweit gehen,
dass der ANBIETER sogar für durch den Kunden verursacht
schäden geradestehen muss.

die Trennung von subventionierten handykauf und dienstleistungsvertrag haben auch bei www schon haarige diskussionen entstehen lassen. fakt ist, dass in nahezu allen fällen so verfahren wird, wie ich beschrieben habe. kein provider ist verpflichtet, dir über die vertragslaufzeit immer ein funktionsfähiges gerät zur verfügung zustellen, denn du hast ja einen dienstleistungsvertrag (dazu gehört eine simkarte und eine gewisse netzverfügbarkeit). auch nach längerer recherche lässt sich von mir kein präzedensfall finden, der deine aussage bekräftigt, meine aussage wird sehr wohl durch viele fälle gestärkt. ich bitte dich, wenn ich deiner aussage glauben schenken soll, etwas stichhaltiges zu liefern!

ich hab mal gesucht:
http://www.gutefrage.net/frage/kann-ich-meinen-handy…
http://forum.chip.de/vodafone/vertrag-laeuft-handy-k…
http://www.telefon-treff.de/showthread.php?threadid=…
http://www.handy-faq.de/forum/base_forum/163309-hand…
viele könnten folgen

Für die Zukunft: rechtliche Beratungen sind hier nur in
abstrakt geschilderten Fällen möglich! FAQ 1129 o.ä.

nein, HIER nicht, sondern unter allgemeine Rechtsfragen

falsch, denn eine rechtsberatung darf immer nur durch einen anwalt geschehen, völlig egal, ob in diesen brett, einen anderen, bei dir zuhause oder sonst wo
http://www.hukuk24.de/rechtsberatung/rechtsberatung-…

zur Sinnhaftigkeit von FAQ1129 äußere ich mich hier nicht,
das dauert zu lange.

das war wohl auch nie die frage, und seit wann sind denn gesetze immer nachvollziehbar. diese faq gefällt wohl niemanden, sicherlich auch nicht den leuten von www, aber wir müssen uns dran halten…

cheers topper

Nach zwei oder drei erfolglosen Reparaturversuchen kanst Du ein anderes Gerät verlangen. Recht auf Rückgabe hat man fast nie.