angenommen jemand kauft, im Rahmen eines neuen Handyvertrages mit Laufzeit von 24 Monaten, ein Smartphone für € 1,- .
Der Kauf passiert Mitte Januar 2012.
Angenommen der Akku des Handies ist im Juni 2012 kaputt.
Akku ist tot. Es geht gar nichts mehr.
angenommen jemand kauft, im Rahmen eines neuen Handyvertrages
mit Laufzeit von 24 Monaten, ein Smartphone für € 1,- .
Der Kauf passiert Mitte Januar 2012.
Angenommen der Akku des Handies ist im Juni 2012 kaputt.
Akku ist tot. Es geht gar nichts mehr.
Hat man Anspruch auf einen neuen Akku?
Es handelt sich um eine widerlegbare Vermutung und gerade bei Mobiltelephonen ist die Art des Mangels mit der Vermutung häufig nicht vereinbar. Gleichwohl sollte man sich natürlich an den Händler wenden. Wenn der den Umtausch vollzieht, ist alles im Lack. Nur sollte man sich nicht wundern, wenn der mal einen Techniker etwas genauer hinschauen läßt.