Mediamarkt verlangt 120€ für neumachung des OS

Hallo Freunde,

Bekannte von mir hatten sich beim o.g. Vertreiber ein Netbook gekauft. Installiert war ein Windows 7 Home Premium.
Da das aber Standard mäßig „zu-gemüllt“ ist, hatte ich Ihnen ein anderes Windows 7 installiert, und alles ordentlich neu gemacht.
Nach 1-2 Tagen waren Sie nicht mehr so froh mit dem Produkt, da es zwar ein X2 war, aber mit nur je 1 GHz und da war eben nicht mehr als nur Browsen drin…
Da habe ich Ihnen für ähnliches Geld ein anderes Produkt gekauft,
und anschließend das alte Gerät bei Mediamarkt zurück gegeben.

Nun kam ein Brief von Mediamarkt an, wo Sie für das neu aufspielen des OS 120€ verlangen wollen…
Ist das rechtens, muss ich das zahlen??
Ich bin doch nicht dazu verpflichtet das alte Standart OS zu benutzen… und das Gerät funktionierte Einwandfrei…

Danke,

Sebastian

Das ist Blödsinn - jeder Elektromarkt hat eigene Recovery-CD’s, mit denen schnell ein Windows 7 Home aufgespielt werden kann (wofür auch der Lizenzkey auf dem Notebook wieder passen sollte) - so habe ich es beim ProMarkt erlebt, als ich ein Leihgerät hatte.

Die machen das Gerät platt, spielen alles in 20min wieder auf und gut ist - wenn die dafür Geld von dir haben wollen, würde ich Ihnen was pfeifen. :wink:

Das ist Blödsinn - jeder Elektromarkt hat eigene
Recovery-CD’s, mit denen schnell ein Windows 7 Home
aufgespielt werden kann (wofür auch der Lizenzkey auf dem
Notebook wieder passen sollte) - so habe ich es beim ProMarkt
erlebt, als ich ein Leihgerät hatte.

Nur hatte er kein Leihgerät…

Die machen das Gerät platt, spielen alles in 20min wieder auf
und gut ist - wenn die dafür Geld von dir haben wollen, würde
ich Ihnen was pfeifen. :wink:

Mal davon abgesehen, daß das hier nicht das Rechtsbrett ist zeugt Deine Aussage davon, daß Du keine Ahnung hast.
Um es kurz zu machen: Der Laden kann auch die Rückabwicklung des Kaufvertrags ablehnen, da nicht die Rede davon war, daß die Ware in irgend einer Weise fehlerhaft war. „Gefällt mir nicht, besonders, nachdem ich den Originalzustand verändert habe“ ist kein Grund, sondern ein gutes Argument einen Betrag für die Nutzung und Wiederherstellung anzusetzen.

Gruß

osmodius

Hallo,

danke für die Antworten.

So ganz richtig ist es nicht, mit den einfach nur ändern und zurück geben.
Der Grund wahr dahingehend, dass der Verkäufer meinen Bekannten versprach dass das Gerät dies und jenes kann, was es letzt endlich nicht konnte.
Der Grund war eben der, dass es nur mit 2x 1GHz getaktet war und somit ein arbeiten mit mehr als ein Browser sehr schwierig war.
Dies bewiesen auch viele Test´s die man im Internet findet.
Nun doch Sie kennen sich da nicht aus, und haben eben blind auf den Verkäufer vertraut. Somit hatte ich Ihnen das Windows 7 Home Premium erneut mit den Key von der Rückseite aufgespielt, wo eben anstatt 90 nur 35 Prozesse laufen um zu sehen, ob es einen Vorteil bringt.

Mit diesen Argument haben wir ihn auch wieder zurück gegeben, nach 4 Tagen, dass er nicht das schafft, was Sie wollten und was Ihnen versprochen wird…
Und beim Verkauf war der Herr auch etwas netter als bei der Zurücknahme.

Dies wurde zudem noch untermauert weil er Bsp.: einen HD-Film abspielen wollte, damit er uns zeigt wie toll das Gerät ist.
Nun doof nur, dass das Gerät (wie auch bei uns) den USB-Stick rechts öfters nicht anerkennt (was auch ein Rückgabe Grund war!).

Viele Grüße und ein schööönes Wochenende :smile: