Medien in einer Bibliothek

Hallo hallo,

Bibliotheken sind ja bekannt dafür, dass man in ihnen Bücher lesen und ausleihen kann. Nun bietet so eine Bibliothek aber unter Umständen nicht nur Bücher an, sondern beispielsweise auch Lehrvideos für Kinder oder Hörspiele, Medien anderer Art halt.

Doch wie verhält es sich jetzt mit dem Recht der Bibliothek, diese anderen Medien in ihr Sortiment aufzunehmen, gibt es dort unterschiede? Bei Büchern ist es ja nun so, dass diese von der Bibliothek erworben werden und die Bibliothek danach ohne weiteres das Recht dazu hat, diese zu verleihen etc… Ist das nun aber auch bei anderen Medien der Fall? Kann eine Bibliothek nun also Videos erwerben und diese dann ohne weiteres zum Verleih anbieten etc.? Oder müssen hierfür irgendwelche zusätzlichen Genehmigungen eingeholt werden bzw. zusätzliche Gebühren gezahlt werden?

Lieber Dank

-Hurrie

Hallo Hurrie,

Oder müssen hierfür
irgendwelche zusätzlichen Genehmigungen eingeholt werden bzw.
zusätzliche Gebühren gezahlt werden?

Bund und Länder zahlen hierfür eine sogenannte „Bibliothekstantieme“.

Vermietung und Verleihung ist in § 27 des Urheberrechtsgesetzes geregelt. Das Verbeitungsrecht in § 17.

Gruß!

Horst

Bund und Länder zahlen hierfür eine sogenannte
„Bibliothekstantieme“.

Und sind Bücher, Videos und Hörspiele in Bibliotheken hiervon gleichermaßen betroffen?

Danke schonmal

-Hurrie

Hallo nochmal,

Und sind Bücher, Videos und Hörspiele in Bibliotheken hiervon
gleichermaßen betroffen?

ja, die zuständige Stelle und weiter Infos findest du hier:
www.vgwort.de/Abteilungen.php

Nur für Musiktonträger ist die GEMA zuständig; und bei Computersoftware haben die Bibliotheken sich selbst verpflichtet, keine Standardsoftware auszuleihen.

Gruß!

Horst