Moin Rechtsexperten,
da wäre mal Hilfe in einer eklatant lebenswichtigen Frage nötig. Aber vorsicht, das Lesen könnte zu Bauchkrämpfen führen! Schaut mal hier:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Gruß,
Kristian
Moin Rechtsexperten,
da wäre mal Hilfe in einer eklatant lebenswichtigen Frage nötig. Aber vorsicht, das Lesen könnte zu Bauchkrämpfen führen! Schaut mal hier:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Gruß,
Kristian
http://www.legamedia.net/legapractice/sakowski_klaus…
Und das Eis ist dünn!!!
50 000 Euro Geldbuße aus dem Teledienstgesetz.
Strafen gibt es nicht nur im StGB!
Suche und Du findest.
Johannes.
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Moin Johannes,
jetzt habe ich Dich aber an den Fersen, was?
[…]
http://www.legamedia.net/legapractice/sakowski_klaus…
Und das Eis ist dünn!!!
Eis? Da steht: "Das TDG gilt für Angebote im Bereich der Individualkommunikation. Darunter fallen die meisten Websites.
Der MDStV gilt für redaktionell gestaltete Inhalte, die zur Meinungsbildung der Allgemeinheit beitragen."
Beides trifft nicht zu.
Würde mich jemand abmahnen wollen, würde ich es immer auf eine Klage ankommen lassen. Und ich bin der festen Überzeugung, das keiner damit durch käme.
Da steht weiter: „Gerichtsentscheidungen mit Bezug auf § 6 TDG hat es - soweit ersichtlich - noch nicht gegeben.“
Schadensersatz kann eh’ nur einklagen, wer meint und nachweisen kann, geschädigt zu sein. Wie wollte da einer argumentieren? Ich biete nicht ein einziges Wort an.
50 000 Euro Geldbuße aus dem Teledienstgesetz.
Im Falle, siehe in Gänsefüßchen oben …
Strafen gibt es nicht nur im StGB!
Ordnungswidrigkeiten sind keine Straftaten und Bußgelder (siehe auch Straßenverkehr) keine Strafen.
Also wie ist das nun mit den Fragen?
Du hättest ein Problem mit Deinen Websites
http://www.politik.su.to/ und http://www.co2betrug.de/ – ich nicht.
Aber wie gesagt, was soll’s denn, es gibt doch eh’ den DENIC und Dich hinter einer Tonic-Adresse zu verstecken, nützt auch nichts wenn’s wirklich ernst würde. Oder glaubst Du, die Schweden würden Dich beschützen?
Und mal im Ernst, wieviele Leute passen denn schon auf einen Postdeich? Und nacheinander wirst Du schon mit ihnen fertig, oder?
Jedenfalls bist Du ja auf Deinen Seiten sehr stark …
Aber immerhin konnte man Dich jetzt problemlos verstehen,
Gruß,
Kristian
Moin Johannes,
jetzt habe ich Dich aber an den Fersen, was?
[…]
http://www.legamedia.net/legapractice/sakowski_klaus…
Und das Eis ist dünn!!!
Eis? Da steht: "Das TDG gilt für Angebote im Bereich der
Individualkommunikation. Darunter fallen die meisten Websites.Der MDStV gilt für redaktionell gestaltete Inhalte, die zur
Meinungsbildung der Allgemeinheit beitragen."
Lieber Kristian, da ist nicht das Problem.
Problem ist, daß man abgemahnt wird. Mit möglicherweise hohen Kosten,
wenn man Verstöße begeht.
Deshalb empfehle ich Dir, deine Page mit einem Impressum zu versehen.
Es reicht ein Verstoß gegen die Namensrechte anderer.
Ob Du das machst ist Dein Problem.
Johannes
Moin Johannes,
[…]
Problem ist, daß man abgemahnt wird. Mit möglicherweise hohen
Kosten,
wenn man Verstöße begeht.
Deshalb empfehle ich Dir, deine Page mit einem Impressum zu
versehen.
Es reicht ein Verstoß gegen die Namensrechte anderer.
Ob Du das machst ist Dein Problem.
Offensichtlich ist die Verwirrung doch noch nicht behoben. Johannes, Du bist echt hartnäckig. Von hinten nach vorne:
Natürlich, wäre das mein Problem …
Es geht nicht um Namensrechte. Das Impressum hat mit Namensrechten ü·b·e·r·h·a·u·p·t nichts tun. Im Impressum steht, wer für den Inhalt verantwortlich ist , nicht wer der Inhaber ist. Den Namen vergibt aber in der Regel der Inhaber, der nun wieder nicht für den Inhalt verantwortlich sein muß. Zwar bilden Inhaber und Verantwortlicher bei privaten Seiten in der Regel eine Personalunion, aber das ist nicht zwingend und bei gewerblichen Seiten sogar eher selten.
Abgesehen davon: Namensrechte kann ich nur verletzen, wenn ich jemand anderes Namen benutze und er ihn sich hat zuvor reservieren lassen. Ich verwende aber m·e·i·n·e·n Namen. Insofern ist es wurscht, ob ihn sich ein anderer reservieren ließ. Ich habe ihn mir nicht selbst gegeben, ich heiße von Geburts wegen so. Weißt Du, man bekommt hier automatisch den Familiennamen seiner Eltern (zumindest im Normalfall). Also habe ich mein Namensrecht von Geburt an, solange ich es nicht abtrete, verpfände, verkaufe oder sonst was.
Deine Empfehlung nehme ich gerne zur Kenntnis und erkenne den guten Willen, danke.
Hohe Kosten gibt es nur, wenn man sich darauf einläßt und dann nicht daran hält.
Mir scheint, Du hast das Prinzip der Abmahnung nicht verstanden.
Das ganze funktioniert zunächst mal nur bei einer klaren Rechtslage. Das wäre bei mir schon mal nicht gegeben, weil ich sie bestreiten würde.
Wenn zum Beispiel das Kostenrisiko inklusive Geldbuße für den Fall einer verlorenen Klage bei 50.000 Euronen läge und die Klage auch dem potentiellen Beklagten aussichtslos erscheinen muß, macht es Sinn ihn auf Unterlassung abzumahnen. Damit das dann nicht wieder vorkommt, trifft man eine schriftliche Vereinbarung in der der potentielle Beklagte sich freiwillig (!) verpflichtet im Falle der Nicht-Unterlassung eine bestimmte Summe (50.000 Euronen etwa) zuzüglich Schadenersatz an den Abmahner zuzahlen. Oft werden auch Phantasie-Schadenersatzforderungen von vornherein festgelegt, also zum Beispiel 2 Mio. Euronen (man muß den Verängstigten nur richtig einschüchtern).
Im Gegenzug verpflichtet sich der Abmahner, auf eine sofortige Anzeige und Schadenersatzforderung (!) zu verzichten.
Ich müßte ja bekloppt sein, mich auf so eine Vereinbarung einzulassen. Laß sie doch klagen! Wenn man so eine Vereinbarung mal unterschrieben hat, ist man dran gebunden. Selbst wenn sich die Rechtslage als Irrtum herausstellen würde.
Gruß,
Kristian
Moin Johannes,
(das kann man so stehen lassen)
Eis? Da steht: "Das TDG gilt für Angebote im Bereich der
Individualkommunikation. Darunter fallen die meisten Websites.Der MDStV gilt für redaktionell gestaltete Inhalte, die zur
Meinungsbildung der Allgemeinheit beitragen."Lieber Kristian, da ist nicht das Problem.
Problem ist, daß man abgemahnt wird. Mit möglicherweise hohen
Kosten, wenn man Verstöße begeht.
Da muss ich mich jetzt aber mal einklinken!
Wo keine Inhalte angeboten werden, ist auch kein Impressum erforderlich. – Ob durch die Ausbringung eines eigenen Logos (sei’s mit Flash oder anders) bereits ein aussagekräftiger Inhalt angegeben wurde, ist höchst fraglich. – Es könnte auch einfach nur ein
„Baustellenschild“ da stehen.
Sollte jemand ein Interesse daran haben, gegen den Domain-Eigner vorzugehen, weshalb auch immer, wird er bei fehlendem Impressum – siehe „Baustellenschild“ – die Registrierungsstelle (DENIC) befragen müssen. Dies aber tun Leute, die abmahnen wollen ohnehin, zumal sie sich einen Anspruch auf Übertragung der Domain separat z.B. bei der DENIC sichern müssen.
Dies wiederum machte dann wieder eine Impressumspflicht bei „fehlenden Inhalten“ hinfällig.
Lieber Johannes, ich kann Deiner Argumentation nicht folgen.
Es reicht ein Verstoß gegen die Namensrechte anderer.
IMHO tut’s das nicht, sofern sich der Inhaber der Domain nicht mit einer gewissen (Arg-) List die Domain zeitlich vor jemandem schnappte, für den ein grösseres Interesse an der Domain bestünde.
Ich sehe die bisherige Diskussionsführung „von Euch“ wirklich als reichlich sinnlos an.
Aber vielleicht möchtest Du ja mal wissen, wer hinter „S“ steckt, oder?
CU DannyFox64 
Moin Danny,
Aber vielleicht möchtest Du ja mal wissen, wer hinter „S“
steckt, oder?
Das weiß er doch schon. Offensichtlich ist er in der Lage eine Whois-Abfrage zu starten. Bis vor Kurzem konnte man es auch an meiner eMail-Adresse hier im W-W-W ablesen. Letzte Woche habe ich auf Spamgourmet umgestellt.
Das Ganze ist wirklich mehr Belustigung als sonst was. Aber:
Du hast den Anfang des Threads mitbekommen: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv… und Maltes Antwort? Ich hab ihn halt mal ein bißchen beschäftigt …
Gruß,
Kristian
Moin Kristian!
Letzte Woche habe ich auf Spamgourmet umgestellt.
Könntest Du das nicht auch über [email protected] machen - mit Catch-All/Catch-the-Rest?
Das Ganze ist wirklich mehr Belustigung als sonst was. Aber:
Du hast den Anfang des Threads mitbekommen:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
und Maltes Antwort? Ich hab ihn halt mal ein bißchen
beschäftigt …
Allerdings!
)
CU DannyFox64
Moin Danny,
Letzte Woche habe ich auf Spamgourmet umgestellt.
Könntest Du das nicht auch über
[email protected] machen - mit
Catch-All/Catch-the-Rest?
Wenn ich ehrlich bin, ich versteh’ jetzt nicht so recht, wie Du das meinst.
Bis vorletzte Woche hatte ich im W-W-W noch diese: [email protected]
Da ich auf dieser Adresse inzwischen 30 Spams/Tg. erhalte, ändere ich mein System. Öffentliche Adressen werden nur noch über Spamgourmet vergeben. Spamgourmet leitet in die neue Adresse weiter, die ich direkt nur einem ausgewählten Kreis vertrauenswürdiger Mitmenschen gegeben habe und die nirgendwo veröffentlicht werden soll.
eMail-Adressen über meine Homepage werden schon gar nicht veröffentlicht, weil ich einen günstigen Tarif habe und nicht meinen Traffic mit Spam erschöpfen will. Eine [email protected] gibt es zum Beispiel schon mal gar nicht.
Aber frag ruhig weiter. Während Du Dein Kaffee trinkst, hau ich mich jetzt auf’s Ohr [Aua!]
Gruß,
Kristian
N’abend!
Catch-All/Catch-the-Rest?
Wenn ich ehrlich bin, ich versteh’ jetzt nicht so recht, wie
Du das meinst.
Das ist eine Option, mit der man alle Mails (auch an xbeliebige Namen) unter der eigenen Domain einsammeln kann. Das lässt sich dann wunderbar unter einem Account wie GMX filtern.
… Öffentliche Adressen werden nur noch
über Spamgourmet vergeben. Spamgourmet leitet in die neue
Adresse weiter, die ich direkt nur einem ausgewählten Kreis
vertrauenswürdiger Mitmenschen gegeben habe und die nirgendwo
veröffentlicht werden soll.
Nun, wenn Du das so machst, ist’s auch gut.
Aber frag ruhig weiter. Während Du Dein Kaffee trinkst, hau
ich mich jetzt auf’s Ohr [Aua!]
Kaffee hatte ich schon…
auf’s Ohr hauen inzwischen auch schon… *grummel-grummel-schnarch*
CU DannyFox64