Hallo an alle,
ich hoffe ich formuliere das korrekt!
Angenommen jemand hat bemerkt das ein Sender eine Sendung nicht live sendet, dies aber während der Sendung nicht kenntlich macht (Z.B. „Bitte nicht anrufen, dies ist eine Wiederholung“ oder sowas).
Dazu ist mal angenommen, das es sich bei dieser Sendung um eine dieser „Ruf mich an, dann kannste voll viel gewinnen“-Sendungen handelt.
Kann man dann davon ausgehen das hier etwas sehr wichtiges unterlassen wurde (also die Info: Wiederholung)?
Oder - muss man solche Informationen (damit eben niemand die gebührenpflichtige Nummer wählt, in der Annahme das es sich bei der Sendung um eine Livesendung handelt) überhaupt nicht einblenden?
Und - wo steht das denn, was man bei solchen Senungen tun muss oder nicht, was muss man angeben, was nicht? Wie nennt sich das Gesetz wo es geregelt ist?
Danke für jeden Tip.
Gruß
Helena
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