Mediengesetz? Oder wie nennt sich das?

Hallo an alle,

ich hoffe ich formuliere das korrekt!

Angenommen jemand hat bemerkt das ein Sender eine Sendung nicht live sendet, dies aber während der Sendung nicht kenntlich macht (Z.B. „Bitte nicht anrufen, dies ist eine Wiederholung“ oder sowas).

Dazu ist mal angenommen, das es sich bei dieser Sendung um eine dieser „Ruf mich an, dann kannste voll viel gewinnen“-Sendungen handelt.

Kann man dann davon ausgehen das hier etwas sehr wichtiges unterlassen wurde (also die Info: Wiederholung)?

Oder - muss man solche Informationen (damit eben niemand die gebührenpflichtige Nummer wählt, in der Annahme das es sich bei der Sendung um eine Livesendung handelt) überhaupt nicht einblenden?

Und - wo steht das denn, was man bei solchen Senungen tun muss oder nicht, was muss man angeben, was nicht? Wie nennt sich das Gesetz wo es geregelt ist?

Danke für jeden Tip.

Gruß
Helena

Hallo Helena,

na ich denke,daß da eher die Verbraucherzentrale für zuständig ist.
Vermuttlich handelt es sich bei dieser Sendung nämlich um eine
„kommerzielle Werbesendung“ und dann ist hier das in D geltende
Wettbewerbsrecht sowie diverse andere Vorschriften zu beachten.
(Wenn es eine Wiederholung ist,ist das nämlich „Abzocke“ über die
Telefongebühren,weil ja keine „Gewinne“ zu holen sind…).
Der Weg über den TV-Sender dürfte da eher wenig bringen (wer von Werbung lebt…:smile:) ).
Den entsprechenden Verantworlichen findest du auf den Video-Text-Seiten der jeweiligen Sender/im Abspann der Sendungen oder kannst Du bei der Landesanstalt für Rundfunk erfragen.

mfg

Frank